Calw, den 15. November 1935

Zur Werbewelle der NSDAP.

Irisch auf, frisch auf!

Kommet zu Häuf!

Wir bieten Herz und Hand Im Kampf für s Vaterland.

Kommt reiht Euch ein,

Kommt reiht Euch ein!

Frisch, fromm, frei Jeder Deutsche sei! ^

Mit Dünkel und Klasscuhaß - ^ Verstehn wir keinen Spatz.

Arbeiter, Bauern. Bei Ehr

Uns trennt nichts mehr!

Ob der Feinde picl,

Niesengrotz das Ziel,

Hitler, Du hast's geschafft

Gott gab Dir dazu Kraft!

Du hast gesiegt,

Du hast gesiegt!

^ Marie Dieterich, Calw.

*

Versammlungs-Kalender der NSDAP.

Im Rahmen der großen Werbe- und Auf­klärungsaktion der NSDAP, im Kreis Calw sprechen: heute abend 8 Uhr stellv. Kreis- leiter Pg. Bosch in Agenbach,' Sams­tag abends 8 Uhr Pg. Hailer in Würz- bach und Pg. Butz in Unterreichen­bach : Sonntag nachm. 8 Uhr: Pg. Hai - ler in Aich elb erg,Pg. Eb erl ^Stamm- Heim in Altbulach, Pg. Butz in Neu- Hengstett, Pg. Single in Oberkoll- wangen^ abends 8 Uhr: Pg. Hai ler in Aich Halden, Pg. Eberle in Liebels- berg, Pg. Butz in Möttlingen und Pg. Wid maier in Neuweiler.

Zeder trägt am Sonntag seine WHW.-Blume!

Die Gaustraßcnsammlung am Samstag und Sonntag, bei der fünferlei Kunstharz- blumen verkauft werden, wird in Calw von NSV.-Waltern und Jungmädchen durch- gcführt. Sie darf keine Enttäuschung brin­gen. Das erwartet der Führer und erwar­ten die ärmsten Deiner Volksgenossen. Kauf Dir und den Deinen die schönen Blumen und gib, soviel Du geben kannst. Es wird jeder Betrag, von NM..20 an aufwärts, mit herzlichem Dank entgcgengenommen. Und wenn Du einen Volksgenossen siehst, der die Sammler abwcisen mußte, weil er nichts geben kann, dann nimm rasch Dei­nem armen Bruder auch ein Abzeichen: auch er ist froh, wenn ers ins Knopfloch stecken kann! Fünfhunöertfttufzigtausend Stück der schonen Kunstharzblumen müssen in unserem Gau abgesetzt werden! Das kann nur ge­lingen, wenn keiner sich ansschließt. Wir alle wollen, wie unser Führer sagt, der ganzen Welt zeigen, daß wir Deutschen das Wort Gemeinschaft nicht als eine leere Phrase auf­fassen, sondern daß cs für uns wirklich eine innere Verpflichtung enthält!

Wann erhält die Nagoldbahn Triedwagenverkehr?

Das ist die Frage, die von Jahr zu Jahr für unseren Kreis mit seinen zahlreichen Kur­orten und Bädern dringender wird, gehört sie doch zu den Voraussetzungen eines erfolg­reichen Fremdenverkehrs-Förderung. Die Wirtschaft unseres so gut wie vollständig in der entmilitarisierten Zone gelegenen Be­zirkes hat durch die Wiedererrichtung der deutschen Wehrmacht nicht die Belebung er­fahren wie anderwärts im Lande. Aus die­sem Grunde allein schon, wäre es nicht mehr wie recht und billig, den Wünschen und Le- bcnsnotwenbigkeiten eines solchen Gebietes wie des unfern durch vermehrtes Ent­gegenkommen seitens der Reichs- und Landesstellen gerecht zu werden.

Die Reichsbahnöirektion Stutt­gart kennt den Wunsch und das Bedürfnis nach einer Auflockerung des Verkehrs auf der Nagoldbahn durch den Einsatz von Trieb­wagen und nach Erneuerung des auf dieser Strecke geführten, veralteten Wagenmate­rials schon seit Jahren. 1933 hat sie sogar das Versprechen gegeben, Triebwagen cinzu- setzen sobald solche verfügbar sind. Noch heute aber warten wir auf die Ein­lösung und sollen uns mit dem angeführten Vorbehalt, sowie mit dem Hinweis auf die Finanzlage der Reichsbahn und auftech­nische Schwierigkeiten" abfinden. Inzwischen erleben wir, baß die Reichsbahn auf anderen, weit weniger wichtigen Strecken Tricbwagen- verkehr einftthrt. Nur bei uns will es nicht so weit kommen!

Auf Anregung des um die Förderung des Wirtschaftslebens im Kreis besorgten Ober­amts Calw und der Kurverwaltung Bad Licbenzcll ist nun kürzlich der Nagold­bahnausschuß nach langer Ruhepause wieder in Tätigkeit getreten, um die Trieb­wagenfrage, als das Kernproblem des Na­goldbahnverkehrs, einer baldigen Lösung ent- gcgenzuführen. In der letzten, in Pforzheim abgchaltcnen Sitzung des Ausschusses wur­den die von der Reichsbahn immer wieder geltend gemachten Einwendungen gegen die E nfiihrung von Triebwag"n als nicht stich- valtiü widerlegt. Insbesondere der Einwand

dertechnischen Schwierigkeiten": Wenn auf der bad. Schwarzwaldbahn, einer ausgespro­chenen Gebirgsstrecke, Triebwagen verkehren, ist das auch auf der Nagoldbahn möglich!

Der Tricbwagcneinsatz soll dort nicht nur den Verkehr im Bereich der Kurorte auf­lockern, sondern auch Zuglückcn ausfüllen, wochentags die Eilzttge ersetzen und im all­gemeinen die Fahrzeiten verkürzen. Land­rat Nagel brachte ferner den Antrag auf eine Tricbwagenverbindung CalwWeilder- stadt durch, um Anschlüsse an den elektr. Zug­verkehr WeilderstadtStuttgart herzustcllen. Voraussichtlich kommende Woche wird eine Abordnung des Ausschusses in Stuttgart bei der RBD. vorsprechcn und dessen nach­drückliche Wünsche erneut vertreten.

Neben der Hauptforderung auf Trieb­wagenverkehr lauten die Wünsche nach Fahrplan Verbesserung auf der Na­goldbahn wie folgt: Ganzjährige Führung der Eilzüge 240/241,' Halt dersclb en in Hir­sau. Späterlegung des letzten Nachtzugcs in Richtung Pforzheim den Sommer über an Samstagen und Sonntagen um eine Stunde; der letzte Zug aus Richtung Pforzheim soll Sommers täglich bis Nagold durchgeführt werden; Zug 3103 in Richtung Pforzheim ist um 3 bis 6 Minuten zu beschleunigen, damit er den Anschluß nach Karlsruhe erreicht.

Nachdem die Rücklage des Nagolbbahn-

Unter Anklage der fahrlässige« Tötung

Das Hauptinteresse der letzten Strafsitzung galt der gerichtlichen Sühne des Ver- kehrsunsalls zwischen Hirsau und Calw am Abend des 1. September, der bekanntlich ein Todesopfer forderte. Die Anklage gegen den aus Hirsau stammenden Kraftwagenbesitzer lautete aus fahrläs­sige Tötung. Ein nochmaliger Augen­schein des Unglücksortes und die Verneh­mung von fast zehn Zeugen brachte das nötige Licht in den Fall: Der Angeklagte, der die Fahrt unternommen hatte, um rasch zwei sich verspätet habende junge Männer nach Calw ins Kino zu führen, war nicht betrunken. Das bestätigte auch der Prüfungs­attest über Magenentlcerung und Blut­probe. Aber obwohl noch 10 Minuten bis Kinobcginn für die nur 2>6 Kilometer weite Strecke zur Verfügung standen, steigerte der Angeklagte die Geschwindigkeit des neuein- gefahrenen Wagens bis zu 40Std.-Klm. An einer kleinen Rechtskurve zwischen Gutleut­haus und Friedhof (Straßenbreite 3,15 Mir.) sah er wohl Leute auf dem Gehweg stehen, seine Aufmerksamkeit war indessen durch ein entgegenkommendes Auto in Anspruch ge­nommen. Er bemerkte sogar auf kurze Ent­fernung die tödlich Verunglückte, ein junges Mädchen aus Ernstmühl, mit dem Rad am Gehweg stehen, mußte aber im gleichen Augenblick seinen Wagen scharf rechts Her­überreißen, weil das entgegenkommende Fahrzeug sich über der Stratzenmitte befand. Bei Unterlassung wäre nach Angabe des An­geklagten ein schwerer Zusammenstoß beider Kraftwagen unvermeidlich gewesen. Um glatt durchzukommen", gab er Gas und will mit etwa 30 Std.-Klm. Geschwindigkeit das entgegenkommende Auto auf gleicher Höhe mit der Personengruppe gekreuzt haben. Der Angeklagte will wohlein Krächle" vernom­men haben, beachtete das aber weiter nicht, weil er nicht die geringste Wirkung auf die Lenkung wahrnahm. Auf denHalt"-Nuf eines der Fahrgäste und die Bemerkung, daß was passiert sein müsse, wendete der Ange­klagte seinen Wagen beim Friedhof und fuhr zur Unglttcksstclle zurück.

Das Gericht wandte sich mit Schärfe gegen die Vernunftlostgkeit des Drauflosrasens, wenn in einem Fall wie diesem der Fahrer das Gefühl hat, daß cs nicht mehr mit dem Vorbcikommen reichen könnte. Was wiegen' einige Sekunden oder Minuten Haltens durch rechtzeitiges Abstoppen des Wagens gegen die Gefährdung von Menschenleben? Aus den Zeugenaussagen ergab sich, daß einer der Fahrgäste des Angeklagten auf zirka 40 Meter das Mädchen mit dem Rad auf der Straße gesehen hat. Die Ueberfahrcnc hatte nach den Aussagen der Schwester und der andern Zeugen das Fahrrad in Fahrrichtung Calw vor sich, dicht am Straßenbankett an­stoßend. Der Rückstrahler war sichtbar imd dem Scheinwerfer zugewandt. Das 21jährigc Mädchen wurde durch den Anprall der Stoß­stange auf das Fahrrad etwa 8 Meter vor­geschleudert, wo es mit schwierigem Schädel­bruch und einer Reihe Verletzungen an Armen, Beinen und Schläfe liegen blieb. Die Zeugen bekundeten übereinstimmend, daß das kreuzende Auto erst vorbeifuhr, als das Mädchen schon dalag. Die Fahrtgeschwin­digkeiten wurden von 2 Zeugen auf minde­stens 60 Std.-Klm. geschäht. Das aus Rich­tung Calw kommende Auto wurde von den Bekannten der Verunglückten angehalten und zur Verfolgung des Unglückswagens ver­anlaßt. Sie wollten damit erreichen, daß dessen Fahrer auch wirklich polizeiliche Mel­dung erstatte. In ihrer Bestürzung fragten sie den für das Ermittlungsverfahren so außerordentlich wichtigen Kraftfahrer weder nach feinem Nameri, noch notierten sie sich

Wer gibt für Samstagnacht Hitler­jungen oder -Mädel Freiquartier?

Auf morgen und übermorgen sind die Pressewarte und -wartinnen der HI., des JV., des BDM. und der IM. vom Unter­bannbereich Calw zu einer Schulungstagung nach Calw zusammengerufen. Da eine An­zahl von ihnen wegen zu großer Entfernung von zu Hause in Calw nächtigen muß, möchte die Hitler-Jugend sie in Calwcr Familien unterbringen. Benötigt werden etwa 13 bis 20 Privatquartiere. Wer ein solches für einen Jungen oder ein Mädel gewähren kann, wird herzlich darum gebeten unter schriftlicher oder telefonischer Nachricht an die Bannpresse- und Propaganbastelle Calw, Haus der Jugend, (Tel. 664), oder Schwarzwald-Wacht (Tel. 231).

ausschusses die stattliche Summe von 5187.15 RM. erreicht hat, wird die Beitragszahlung seitens der Mitgliebsgemeinden eingestellt. Die Rücklage findet für Zwecke der Ver­kehrswerbung Verwendung. Geplant sind u. a. das Anbringen eines Wegweisers nach den Kurorten des Nagold- und Enztaks auf dem Pforzheimer Bahnhof sowie eine Gemeinschaftswerbung durch Plakate.

das polizeiliche Kennzeichen seines Wagens. Der hielt es für besser, statt auf das Un­glücksauto aufzupassen, sich selbst der Mit­verantwortung durch die Flucht zu entziehen.

Der Staatsanwalt unterstellte zugunsten des Angeklagten, daß der entgegenkommende Wagen nicht die gleiche Straßenseite einhielt, sondern ziemlich auf der Straßenmitte fuhr. Die Straße sei jedoch 40 Meter vor der Un­fallstelle völlig übersichtlich, Der Angeklagte sei zu rasch gefahren und habe nicht die ge­nügende Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit walten lassen. Der Strafantrag lautete wegen Vergehens der fahrlässigen Tötung auf 3 Monate Gefängnis, während die An­klage wegen Führerflucht fallengelassen wurde.

Der Verteidiger, ein Stuttgarter Rechtsanwalt, ging in seiner Rede auf die beiden weiteren Mitschuld-Umstände ein. Die Getötete stand in einer Kurve statt auf dem Bürgersteig, mit ihrem Fahrrad auf der Straße, wenngleich ziemlich dicht am Stras- senbankett. Der Straßenverkehr war sehr stark an jenem Abend, so daß das bedauerns­werte Opfer des Unglücksfallcs schon vorher dauernd an ihrem Stnöort gefährdet war. Es war aus der Entfernung nicht erkenn­bar, ob das Mädchen auf dem Bürgersteig oder auf der Straße stand. Das entgcgen- gekommene Auto befand sich verkehrswidrig in der Mitte der Straße und drückte so den Wagen des Angeklagten zu stark rechts. Der Fahrer des erstcren hat einen erheblichen Teil Mitschuld, seine Führerflucht ist Be­kenntnis genug. Der Verteidiger räumte ein, daß der Angeklagte rechtzeitig hätte bremsen und evtl, halten müssen, sich gegenüber den widrigen Umständen also nicht so besonnen verhalten habe, wie es notwendig gewesen wäre. Nn sofortiges Bremsen hätte jedoch zu einem Ueberschlagen des Wagens geführt und das Unglück wäre noch weit größer ge­worden. Er bat aus diesen Gründen für sei­nen Klienten um eine milde Geldstrafe.

Das Gericht erkannte wegen fahrlässiger Tötung anstelle einer an sich verwirkten Ge­fängnisstrafe von 2 Monaten und 13 Tagen auf eine Geldstrafe von 525 RM. Von einem Vergehen der Führerflucht wurde der

MIWIMMMMIINMII lm Sau Württemberg

Ausruf der Ganpropaczandalcituncz

Heute beginnen überall im Lande wieder die V e r s a m m l u n g e n, in denen die Be» wegung die Bevölkerung des Schwabenlan^eS über die Politischen Fragen des Ta» gcs anfklaren wird. Nicht in lauer Dis» kussion will sie zu ihnen Stellung nehmen, sondern in leidenschaftlicher Weile will sie mahnen zum Kampfe gegen die Feinde der Nation. Im kleinsten Ort wird es der Bev-K» kerung in diesen Kundgebungen zum Bewußt­sein kommen, daß wir in einer großen, ent, scheidungsreichen Zeit stehen, die den Einlaß jedes einzelnen erfordert. Ganz klar zu lein über die Große der Entscheidungen, das ist für jeden cimelncn von uns notwendig. Darum darf keiner die Gelegenheit Vorbei­gehen lassen, wenn die Führer des Staats und der Partei Aufklärung geben über die brennenden Tagesfragen.Weiter im Kampf gegen die Feinde der Na­tion. für Ehre, Freiheit und Brot!" Dieser Kampfruf gilt für jeden einzelnen.

Angeklagte freigesprochen. Den Erhebungen nach hat der Führer des leider nicht feststell­baren Wagens ein sehr erhebliches Mitver­schulden am Unglück, aber auch das bedauer­liche Opfer selbst kann von einer Mitschuld nicht freigespkochen werden. Die Fahrlässig­keit des Angeklagten, der im kritischen Au­genblick nicht Gas hätte geben dürfen, son­dern rechtzeitig hätte halten müssen, hat in­dessen den Tod des Mädchens verursacht. Es mußte daher auf obige Geldstrafe und Tra­gung der Gerichtskostcn erkannt werden.

Hcine/r/ie/rs /Vcre/ii'io/rte-r Evang. Gottesdienste

2 2. Sonntag n. d."D r e i e i n i g k e i t s- fest, 17. November 1935 Turmlicd: 539 O Ewigkeit, du Donner- wort. 8.30 Uhr Frühgottesdienst, zugleich Christenlehre für die 1934 konfirmierten Töchter (Hofmann). 9.30 Uhr Hauptgottes- bienst (Schüz: Eingangslied 431 Himmel­an). 10.30 Uhr Hauptgottesbicn an). 10.45 Uhr Kindergottesdicnst in Ver« cinshaus und Wimbcrg. (V.) 11 Uhr Chri­stenlehre für die Töchter, 2. Jahrgang. Opfer für die brüderliche Nothilfc inner­halb der Deutschen Ev. Kirche.

Bußtag der Deutscheu Ev. Kirche, 2 0. November 1935 Turmlied: 298 Ans tiefer Not. 9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Predigt über Micha, 6, 8; Schüz; Eingangslied: Gott rufet noch, 310). ^8 Uhr Abendmahlsfeicr mit An­sprache (Hermann) in der Kirche. Donnerstag, 21 . November 8 Uhr Bibelstunüe im Vereinshaus. Her­mann. Ephescr 5, 120. Unter der Zucht des heiligen Geistes.

Lauern, ookert kür üsr WSIIL.r küür» Zetri Lsrlokkeln sn!

Kath. Gottesdienste

23. Sonntag nach Pfingsten, 17. Nov. 1935 Calw (Stadtpfarrkirche):

8 Uhr Frühmesse und Monatskommunion der Jungfrauen und weibl. Jugend. 9^ Uhr Festpredigt und Hochamt mit Jnzens. Anschließend Christenlehre. 6 Uhr abends Deutsche Vesper nach dem Gesangbuch.

Bad Lieben zell (Marienstift):

Montag 8 Uhr Gottesdienst. Kinderheim (Hirsaucr Wiesenweg): Mittwoch und Samstag )§8 Uhr Hl. M'sse.

Werktags: Dienstag und Donnerstag 7.20; Freitag 7?< Pfarrmcsse.

Auurced

Unverkauft

Ochsen

Bullen

ZungbuUen

Kühe

Färsen

Fresser

Kälber

-Schweine

10

1

95

9

11ü

37

-

O ch I e n

»> vollfleischige. ausgemästete höchsten SchlachtwerteS

1. jüngere.

8. ältere .

d) sonstige vollfleischige

o) fleischige.

äs gering genährte . .

Bullen

a) jüngere, vollfleischige höchsten SchlachtwerteS

bl sonstige vollfleischige oder ausgemästete

o) fleischige..

6) gering genährte.

Kühe , a> lüngere. vollfleischige höchsten SchlachtwerteS

b) sonstige vollfleischige oder

ausgemästete.

o) fleischige..

cil gering genährte Färsen lKalbinnens »I oollsleischige. auSgemäftete b> vollfleischige. ........

14. 11.

12. 11.

Färsen tKatbinnenj

14. 11

12 11.

<-> fleischige.

_

41

41

ä, gering genährte.. .

Fresser

41

mäßig genährtes Jungvieh

Kälber

_

a> beste Mast- und Saugkälber

69 72

t«72

bi mittlere Mast- u. Saugkälber O geringe Saugkälber.

65 68 58-04

6367

41

ä> geringe Kälber..

^5 5^

Schweine

_

Fettschweine über 300 Pfd.

1. fette .

55.50

55.50

2. vollfleischige.

b> voll fleischige von etwa

55.50

4041

41

240300 Pfd tlebendgewichi es vollfleischige von etwa

53.50

53.50

200240 Pfd Lebendgewichi

51.50

51.50

3740

st 11

äs vollfleischige von etwa

3134

3036 25-L0

100200 Pfd vebendgewichi s> fleischige von

120>00 Pfd vebendgewichi

49.50

41

41

ks unier 120 PW Lebendgewicht

_

g> Sauen l. fette .......

40-41

2. andere.f .

Be, obigen Biehpreiscn Handel, eS sich um Marktpreise einschließlich Transportkosten Schwund Handlerprovision: demzufolge müssen die Stallpreise unier den Mark'vreilen liegen ' ^

Marktverkauf: Großvieh, Rinder zugeteilt, das übrige Großvieh lebhaft; Kälber lebbakt' ^Schweine zugeteilt. '

Kurzberichte aus dem Ealwer Gerichtssaal