Amtliche Bekanntmachungen.

Krämer- nnd Me-mardl ii Remeiln.

Die Erlaubnis zur Abhaltung eines Krämer- und Viehmarktes (zum Handel mit Rindvieh und Schweinen) am 3. Donnerstag, im Juli jeden Jahres in Neuweiler, laust am 31. Juli 1936 ab. Die Gemeinde Neuweiler sucht um die Weitererteilung dieser Erlaubnis auf 5 Jahre nach.

Einwendungen gegen das Gesuch sind binnen 14 Tagen beim Oberamt Calw anzubringen.

Calw, den 9. Oktober 1935.

Würlt. Oberamt: Dr. Haller, Regicrungsassessor.

WHW. 1S38/S6

Sonntag, den IS. Oktober

Eimtopftag Opfertag!

Der Kreisbeauflragie

des Winterhilfswerks 1935/36

Stadtgemeinde Calw

Vorübergehende ortspolizeiliche Vorschrift über die Anlegung von Klebgürteln an Obstbäumen.

Auf Grund von Art. 33 Abs. 1 Ziff. 2 und Art. 51 Abs. 1 des Landcspolizeistrafgesetzes verordne rch:

8 1.

Verpflichtung zur Anlegung von Leimringen.

Die Besitzer von Obstbäumen (Eigentümer, Pächter, Nutz­nießer oder deren gesetzliche Vertreter) sind zum Zwecke der Bekämpfung von Obstbaumschädlingen verpflichtet, in der Zeit vom 15. biß spätestens 31. Oktober 1935 an allen Apfel- und Iteinobstbäumen (Pflaumen-, Zwetschgen- und Kirschenbäume) gleichgültig, ob es sich um Hoch- oder Halbhochstämme, Buschbäume, Spaliere an Hauswänden oder freistehende Spa­liere handelt im Gcmeindebezirk Calw Leimringe (Klebgürtel) in zweckmäßiger Weise anzulegen. Die Leimringe sind im Januar nächsten Jahres wieder zu entfernen und zu verbrennen.

8 2 .

Überwachung der Durchführung der Vorschrift des K 1.

Der Gemeindebaumwart, die Feldpolizeiorgane und der Ortsfachwart für Obstbau haben die Durchführung dieser Vor­schrift zu überwachen, ihnen ist jederzeit der Zutritt zu den Obstpflanzungen zu gestatten und jede sachdienliche Auskunft zu erteilen.

8 3.

Ersatzvornahme. Strafbestimmung.

Im Falle der Nichtbefolgung des tz 1 (Frist zur Anbrin­gung und Beseitigung) durch die hiezu Verpflichteten wird der Bürgermeister unverzüglich und ohne vorherige Benachrich­tigung der Betreffenden die angeordnete Maßnahme auf deren Kosten durchführen lassen. Außerdem kann auf Geldstrafe bis zu RM 100. oder Hast erkannt werden.

8 4.

Außerkrafttreten der Verordnung.

Diese Verordnung verliert ihre Gültigkeit am 31. Ja­nuar 1936.

Calw, den 11. Oktober 1935.

Der Bürgermeister: Gähner.

Stabtgemeinde Calw mit Vorort Alzenberg

Gewerbesteuerveranlagung 1938

Die Gewerbesteuerveranlagung für das Rechnungsjahr 1935 ist vom Finanzamt Hirsau abgeschlossen. Die Gewerbeertrags­bescheide sind den Steuerpflichtigen zugegangen. Einsprüche gegen die Bescheide müssen bei Meidung ihres Ausschlusses in der Zeit vom 14. Oktober bis 14. November 1935 beim Städt. Steueramt (nicht beim Finanzamt) schriftlich oder zu Protokoll eingereicht werden.

Die Zahlungsverpflichtung wird durch die Einlegung eines Einspruchs nicht aufgeschoben.

Calw, den 11. Oktober 1935.

Der Bürgermeister: Gähner.

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Oktober 1935

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Luiw, 11. Oktobsr 1935

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Württ. Landesverein. iZHEL

Unermüdlich steht das Rote Kreuz im Dienst I»

derer, die es brauchen-, täglich ergeht der Ruf nach I " ^ H

ihm: jeder soll wissen, daß es auch für ihn da ist, 1 t*»/

daß er darum aber auch für das Note Kreuz da zu sein hat. Nicht mehr nur für Krankendienst.

Unfälle und Notstände steht es auf dem Plan, seit ^4», « die deutsche Wehrmacht wieder ersteht, gehen sein« Boraere,laugen Hand in Hand mit dieser. Das Rote Kreuz ist freiwilliger Dienst an Volk und Vaterland; jedermann sollte zu seiner Förderung bei­tragen. .

Der jährliche Beitrag ist 2 RM.: auch für sonstige Forderung Ist der Verein sehr dankbar. In nächster Zelt werden wir um die Beiträge bitten.

Lalw, im Oktober 1935.

Der Kreisvertreter: Rippmann, Landrat i. R.

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