Calw, den 17. August 1935
§Mr emnerung an unsere Loren
Der Reichs- und Preußisch« Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat einen Erlaß an die Unterrichtsverwal- jungen L«r Länder gerichtet, in dem es heißt: „Der Frontgeist des Weltkrieges und seine höchst« Tat — d«r Tod für Volk und Vaterland — sind bleibende Grundlagen des Dritten Reiches. Jenen Geist in der Jugend zu wecken und zu Pflegen, muß die gesamte Erziehung bestrebt sein. Ich ersuche Sie daher, an den Schulen Ihres Amtsbereiches darauf zu halten, daß die Erinnerung an jenes Fronterleben und das Gedächtnis an unsere gefallenen Brüder in der Jugend wach erhalten bleibt und zu helfender Tat wird. Abgesehen von den um den Sonntag Neminiscere abzuhaltenden Heldengedenkfeiern ist in den betreffenden Unterrichtsfächern an ge- -eigneten Stellen und bei besonderen Gelegenheiten die Erinnerung an die Taten unserer Krieger und die Gedenkstätten in der Heimat und in den außerdeutschen Kampfgebieten z» Pflegen." Kultminister Mergenthaler gibt den Erlaß zur Nachachtung bekannt mit dem Beifügen, daß die Bedeutung des Heldengedenktages in allen Schulen jeweils am Freitag vor dem Sonntag Neminiscere im Nahmen des Unterrichts in würdiger Weise den Schülern und Schülerinnen mit eindringlichem Ernst vor Augen zu stellen ist.
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Dienstnachricht
Der Hausverwalter Friedrich beim 'Amtsgericht Calw ist auf seinen Antrag in den dauernden Ruhestand versetzt worden.
Berkehrsunfatt
Gestern abend lief in der Babstraße in Calw ein kleiner Junge in einen Lastkraftwagen, der aus dem Anwesen von Gcrber- meister Buob herausfuhr. Der Junge kan* glücklicherweise mit leichten Prellungen und Schürfungen davon, da der Fahrer, den im übrigen keine Schuld trifft, den Wagen sofort zum Stehen brachte.
Lichtspiele Bad.-Hof
„Alle Tage ist kein Sonntag"
Dieser Film schildert die fröhlichen und abenteuerlichen Schicksale eines jungen, etwas leichtsinnigen Mannes, der am liebsten „alle Tage Sonntag machen" möchte. Daß nicht alle Tage Sonntag sein kann, daß vor den heiteren Stunden der ernste, pflicht- crfüllte Werktag stehen muß, das zeigt dieser schöne, gefühlsstarke Film mit herzlicher Wärme und freundlichem, menschlichem Humor. Eine prächtige Handlung, liebenswürdige Musik und eine restlos befriedigende Darstellung macht den Film, der am Samstag und Sonntag in den „Bad.-Hof"-Licht- spielen in Calw läuft, sehenswert.
Teilnahme der Beamten am Reichsparteitag. Das Staatsministerium hat auf Grund einer Verfügung des Herrn Reichs- und Preuß. Ministers des Innern angcordnet, daß den Be> amten, Angestellten und Arbeitern der Landesbehörden auf Antrag der erforderliche Urlant zur Teilnahme an dem Reichsparteitag in Nürnberg vom 10. bis 16. September 1935 ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub und mit Fortzahlung der Gehalts, und Lohn- bezöge gewährt werden kann.
Die Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind aufgefordert worden, iv gleicher Weise zu verfahren.
Entringen» 16 . August. Am nächsten Sonntag findet hier die Taufe der ini letzten halben Jahr erbauten „Grunau 9", sowie die Einweihung des neu hergerichteten Startplatzes auf dem Pfaffenberg statt. Als Landeplatz ist der in der Nähe etwas tiefer liegende Sportplatz bestimmt.
Ehningen, 16. August. Landwirt Friedrich Tafel von hier wurde von seinem ausschlagenden Pferd so unglücklich getroffen, daß er eine gefährliche Leberquctschung öavon- trug. — Der ledige Landwirtsohn Eugen Schmidt kam beim Schleifen Ser Maschinen
meister zu Fall und zog sich dabei eine Kopfverletzung und einen Armbruch zu. — Ein im Armenhaus wohnender verheirateter Arbeiter, Vater von 6 Kindern, hat seinem Leben durch Erhängen ein Ende gemacht.
Nagold, 15. August. (Schwererllnsall durch Umsturz enden Garben, wagen.) In Schönbronn fiel in einer schar- fen Kurve ein beladener Garbenwagen um Von den auf dem Wagen sitzenden 5 Persone« wurden alle verletzt, so daß sie mittels Aut« heimgefahren werden mußten. Der Ehefrau des Landwirts Friedrich Stahl drang "der eiserne Rechen in Schulter und Rücken, so daß sie vom Arzt genäht werden mußte. Noch schlimmer erging es der Familie des Landwirts Wilhelm Großhans. Wilhelm Großhans mußte ins Krankenhaus gebracht werden, wo er sofort operiert wurde. Seine Ehefrau wurde am Fuß schwer verletzt und seine beiden Buben batten beide den Arm gebrochen.
Freudenstadt, 16. August. Heute nachmittag ist auf dem Bahnhof in Dornstetten ein KdF.- Sonderzug mit rund 860 Urlaubern eingetroffen. Diesmal kamen die Gäste nicht aus dem Norden unseres Vaterlandes, sondern aus dem Südosten, aus dem Traditionsgau München-Oberbayern.
Neuenbürg, 16. August. Ein in Birkenfeld
wohnhafter Arbeitsloser, der seine Unterstützung vertrank, wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Neuenbürg wegen Vergeudung öffentlicher Unterstützung zu einer Haftstrafe von einem Monat, zu verbüßen im Landesgefängnis Hall, verurteilt.
Pforzheim, 16. August. In der vergangenen Nacht wurde der Rucksack- und Badedieb, der im Enztal sein Unwesen trieb, in der Person eines 39 Jahre alten Mannes von hier in einem Gartenhaus in der Ringstraße festgenommen und in das Gefängnis eingcliefert.
Pforzheim, 16. August. Gestern nachmittag hat sich ein 66 Jahre alter verh. Mann von hier aus bis jetzt noch unbekannter Ursache in selbstmörderischer Absicht vom Büchen- bronner Aussichtsturm heruntergcstürzt. Am Fuße des Turmes wurde er von Arbeitern schwer verletzt, aber noch lebend, aufgefunden. Bei der Uebcrführung in das Stäbt. Krankenhaus erlag der Mann seinen Verletzungen.
Ans Bade«. Vom 11. bis 13. Oktober findet in Karlsruhe das 11. Badische Sänger- bunöesfest statt, für bas sich schon heute uiber 28 006 Sänger gemeldet haben, obwohl noch die Meldungen von zahlreichen Vereinen ausstehen.
Kurzberichte aus dem Ealwer Gerichtssaal
Eine Beamtenbeleidigung und ihre Folgen Ein Einwohner Stammheims beleidigte den dortigen Polizeidiener, der im Aufträge des Bürgermeisters Nachforschungen anzustellen hatte, ob es zutreffend sei, daß der Angeklagte, der seit langem Wohlfahrtsunterstützung bezieht, von dem erhaltenen Gelbe sich ein Fahrrad angeschafft habe. Als der Angeklagte, der von dieser Angelegenheit schon Wind bekommen hatte, den Beamten erblickte, sprang er in voller Aufregung mit einer- Schneidemesser in der Hand demselben entgegen nnd schrie: „Dir will ich nur das eine sagen, was ich kaufe, geht Dich einen Dreck an, verstehst Du mich! Das sind Lausbuben, die solche Sachen machen,' kehre an Deiner eigenen Tür, Du hast genug Dreck am Stecken." — Das Gericht belehrte diesen Hitzbold mit einer 14- tägigen Gefängnisstrafe nebst Veröfsent- lichungsbefugnis, was cs heißt, einen Beamte n in aller Ocffentlichkeit grundlos zu beleidigen.
Betrügereien ohne Ende Ein Calw er Hilfsarbeiter hatte sich „wieder einmal" wegen zahlloser Betrügereien zu verantworten. In der letzten Zeit suchte der Angeklagte viele Wirtschaften in Calw und Umgebung heim, spielte jedesmal den zahlungsfähigen Gast, vesperte, zechte und rauchte nach Herzenslust und nahm dann in den meisten Fällen, ohne zu bezahlen, französischen Abschied. Sein Trick bestand meistens darin, daß er sein Glas Bier halbvoll stehen ließ, um so den Anschein zu erwecken, als wenn er nur mal geschwind hinausgehen müßte. Der Lohn hierfür wurde ihm in Gestalt von 7 Monaten Gefängnis.
Der Wolf im Schafskleid Vorgeführt erscheint ein Mann in flotter Jägertracht, der aber nicht das edle Waidwerk ausübte, sondern sich seit mehreren Monaten als Landstreicher sehr wohl fühlte. Mit frommem Augenaufschlag trat er auf seine sorgfältig ausgewählten Opfer zu und stellte sich in den meisten Fällen als arbeitsloser Bruder aus Möttlingen vor. Hierauf bestellte er viele Grüße von den andern Brüdern und Schwestern und ließ sich nicht zweimal zu einem ausgiebigen Vesper nebst einem Humpen Most bitten. Das Gericht machte mit dem Bruder Landstreicher, der seine Wallfahrten voll eingestand, weniger Federlesens. Der Richter erklärte ihm in eindeutiger Weise, daß scheinheilige und arbeitsscheue Menschen seines Schlages im heutigen Staate nicht mehr geduldet werden könnten. Drei Wochen Gefängnis erhielt er für sein Vagabundenlcben.
Die Straße ist kein Tummelplatz für Kinder An einem Samstag nachmittag im Mai d. I. ereignete sich auf der Stuttgarter Straße in Calw ein gräßlicher Unglücksfall. Das 4- jährige Söhnchen eines Bahnbeamtcn wurde
Stuttgsrt-W, cksn 16. August 1936. psiaumstraös 17
ciis unssrsr lisbsn snlsasilaksnsn, sisrrsnsgutsn dlutlsr unck Qroömuttsr
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von einem auswärtigen Auto angefahren und verstarb kurz nach Einlieferung in das Kreiskrankenhaus. Der Mutter wurde in der Anklage der Vorwurf gemacht, daß sie in leichtfertiger Weise ihre mütterliche Sorge- und Aufsichtspflicht verletzt habe und somit an der Tötung ihres Kindes schuldig sei. Der angeklagte Kraftwagenführer wurde beschuldigt, baß er auf die Winkzeichen der Mutter hin, seine 40—50 Kilometer betragende Geschwindigkeit nicht ermäßigt und somit sich ebenfalls einer fahrlässigen Tötung schuldig gemacht habe.
Der Angeklagte verteidigte sich damit, baß er das Kind erst im letzten Augenblick gesehen habe und auch sofort gebremst hätte, als er bemerkte, daß eine Frau, eben die Mutter des Kindes, Anstalten machte, über die Straße zu gehen. Der Verteidiger der Beklagten bat um Freisprechung, da sie diejenige Aufmerksamkeit dem Kinde geschenkt hätte, Sie in einer derartigen Lage erforderlich war.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, daß der Mutter der Vorwurf nicht erspart bleiben könne, nicht die Sorgfalt und Aufmerksamkeit angewandt zu haben, welche eine derartig verkehrsreiche Straße erfordere. Es erging das Urteil: 65 RM. Geldstrafe, im Nichteinbringungsfall 11 Tage Gefängnis. Bezüglich des Kraftwagenführers hielt das Gericht dessen Schuld zwar für geringer, konnte jedoch auch ihm den Vorwurf nicht ersparen, daß er beim Befahren einer solch belebten Straße seine Geschwindigkeit nicht derart ermäßigt habe, daß es ihm möglich war, sein Fahrzeug in kürzester Frist zum Stehen zu bringen. Er habe somit ebenfalls Mitschuld an der Tötung des Kindes gehabt. Urteil: 35 RM. Geldstrafe oder im Nicht- cinbringungsfalle 7 Tage Gefängnis.
Haltlose Anschnldigungen
Aus Gehässigkeit und Neid wurde ein Landwirt aus Liebelsberg wegen Tierquälerei zur Anzeige gebracht. Man machte ihm den Vorhalt, daß er eine seiner Kühe derart mißhandelt habe, daß dieselbe eine blcistiftstarke Schwiele aufwies. Die Zeugenaussagen konnten jedoch das Gericht nicht von der angeblichen Tierquälerei überzeugen. Der Angeklagte wurde deshalb unter Uebernahme der Kosten des Verfahrens auf die Staatskaffe freigesprochen.
Den Kavalier spiele» auf Kosten anderer Lente
Mit weinerlicher Stimme versuchte ein Dienstknecht aus Bergheim das Gericht immer wieder von seiner Unschuld zu überzeugen. Der Angeklagte war wegen eines Bettels und eines Betrugs mit dem Strafgesetz in Konflikt gekommen. Letzteres Delikt bestand darin, daß er bei einem Schneider einen Hochmodernen Maßanzug nebst dem üblichen Zubehör eines eleganten Mannes ans Kredit kaufte. Bei der Bestellung spie
Keine nationalen Lieder und NlörW in Gaststätten
Das Gaupresieamt gibt bekannt:
Das Deutschlandlied und das Hör st-Wessel-Lied dürfen in Vergnügungsstätten nicht gesungen oder gespielt werden. Es muß darauf hingewiesen werden, daß auch der Badenweiler Marsch zu den Tonstückcn gehört, die nicht durch Darbietung in Kaffeehäusern, Vergnügung?- lokalen und Schankstätten zur Alltagsware herabgewürdigt werden dürsen.
Alle Veranstalter wie auch alle Musikausübenden werden darauf hingewiesen, daß sie die Verpflichtung haben, Profanierung der Lieder und Gesänge, die jedem Deutschen heilig sind, zu verhindern.
gelte der Angeklagte dem Meister vor. Saß ihm größere Geldbeträge in Aussicht stünden. Nach einiger Zeit wurde ihm der Boden jedoch zu heiß und er plante, unter Mitnahme dieser Sachen zu flüchten. Der Schneidermeister erhielt jedoch vorher Kenntnis und nahm sein Eigentum wieder an sich.
Der Angeklagte erhielt für seinen Betrug einen Denkzettel von 4 Monaten und 2 Wochen Gefängnis, für seine Bettelet eine Haftstrafe von 10 Tagen, verbüßt durch die Untersuchungshaft.
Bodenloser Leichtsinn oder Unterschlagung?
Ein chem. Kasscnbeamter der Stadt Calw hatte sich wegen Untreue bzw. Unterschlagung zu verantworten. Er war angeklagt, in der Zeit vom August 1934 bis März 1935 Gelber, die er von der Stadtkaffe usw. zur Auszahlung von Geschäftsleuten erhalten hatte, zur Abdeckung eines Defizits bei der Einkassierung von Geldern für Strom, Gas und Wasser verwendet zu haben, so daß sich bei einer unvermuteten Kassenrevision ein Fehlbetrag von 932,32 NM. zum Nachteil der Städt. Werke ergab. Der Angeklagte versuchte sich vergebens damit herauszureden, baß er in solchen Kassengeschäften nicht bewandert gewesen sei und sich ihnen nicht gewachsen gefühlt habe. 2 Monate Gefängnis und 150 NM. Geldstrafe wegen Untreue und Unterschlagung wurden ihm vom Gericht auferlegt.
Das Auge des Gesetzes wacht
Ein Ernstmühler Gaststättenbesitzer und seine Tochter hatten sich eines Vergehens gegen das Gaststättengesetz schuldig gemacht. Obwohl sic nur eine Konzession zum Ausschank von Branntwein, Kaffee, Tee u. a. nichtgeistigen Getränken hätten, schenkten sie auch ab und zu Bier und Wein aus. Beide erklärten, sie hätten geglaubt, sie dürften an ihre Pensionsgäste Wein und Bier ausschenken, das sei ihnen auch auf einer Wirtsversammlung in Calw gesagt worden. Daß sie aber nicht nur an ihre Kurgäste nicht- konzessionierte Getränke abgaben, konnte ihnen eindeutig nachgewiesen werden, denn selbst der Landjäger bekam auf Verlangen sein Viertele. 40 RM. Geldstrafe für den Vater und 60 NM. für die Tochter waren Sie Früchte dieser verbotenen Tat.
Ei« hoffnungsvolles Früchtchen
Ein Calwer Lehrling stand wegen Betrügereien im Rückfall vor dem Gerichte. In 9 Vetrugsfällen vcranlaßte er durch sein schwindelhaftes Vorbringen kleinere Ge- schäftsleute und Landwirte, ihm Kleidungsstücke, Zigaretten, kleinere Darlehen usw. gegen das Versprechen baldiger Rückgabe oder Bezahlung zu überlassen. Selbstverständlich stattete der Angeklagte nichts mehH zurück.
Unter heißen Zähren gestand er seine Missetaten ein. Das Gericht verhängte 8 Monate Gefängnis, und gab dem jungen Mann Gelegenheit, sich während dieser Zeit zu bessern, damit ihm nicht später die Sicherungsverwahrung als dauernder Aufenthalt zuteil wird.
Wie wird das Wetter?
Im Süden vorwiegend heiter, im Norde» zeitweise noch bewölkt, trocken, ansteigende Temperatnren. West- und Mitteleuropa ist von einem flachen Hochdruckgebiet überdeckt, unter dessen Einfluß trockene und zeitweise heitere Witterung zu erwarten ist.
Höheufreibad Stammheim. Wassertempera- tur 19 Grad Celsius.
Kirchliche Nachrichten
Evangelische Gottesdienste 11 Uhr Christenlehre für die Töchter, Jahr-
gang 1935.
Calw, den 16. August 1935.
Danksagung
Für die lieben Beweise herzlicher Teilnahme, die wir beim Heimgang unseres lieben Bruders ja und Schwagers -—>>
Hermann Krauß
erfahren dursten, sagen wir herzlichen Dank.
Wilhelm Schiele, Lokführer mit Angehörigen.
«Oie rcuiriO r, -
Volksgenossen, werdet Mitglied der NS.-Bolksrvohlfahrt