Calw, den 17. August 1935

§Mr emnerung an unsere Loren

Der Reichs- und Preußisch« Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat einen Erlaß an die Unterrichtsverwal- jungen L«r Länder gerichtet, in dem es heißt: Der Frontgeist des Weltkrieges und seine höchst« Tat d«r Tod für Volk und Vaterland sind bleibende Grundlagen des Dritten Reiches. Jenen Geist in der Jugend zu wecken und zu Pfle­gen, muß die gesamte Erziehung be­strebt sein. Ich ersuche Sie daher, an den Schulen Ihres Amtsbereiches darauf zu hal­ten, daß die Erinnerung an jenes Front­erleben und das Gedächtnis an unsere gefal­lenen Brüder in der Jugend wach erhalten bleibt und zu helfender Tat wird. Abgesehen von den um den Sonntag Neminiscere abzu­haltenden Heldengedenkfeiern ist in den betreffenden Unterrichtsfächern an ge- -eigneten Stellen und bei besonderen Gelegen­heiten die Erinnerung an die Taten unserer Krieger und die Gedenkstätten in der Heimat und in den außerdeutschen Kampfgebieten z» Pflegen." Kultminister Mergenthaler gibt den Erlaß zur Nachachtung bekannt mit dem Beifügen, daß die Bedeutung des Heldenge­denktages in allen Schulen jeweils am Freitag vor dem Sonntag Neminiscere im Nahmen des Unterrichts in würdiger Weise den Schülern und Schülerinnen mit ein­dringlichem Ernst vor Augen zu stel­len ist.

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Dienstnachricht

Der Hausverwalter Friedrich beim 'Amtsgericht Calw ist auf seinen Antrag in den dauernden Ruhestand versetzt worden.

Berkehrsunfatt

Gestern abend lief in der Babstraße in Calw ein kleiner Junge in einen Lastkraft­wagen, der aus dem Anwesen von Gcrber- meister Buob herausfuhr. Der Junge kan* glücklicherweise mit leichten Prellungen und Schürfungen davon, da der Fahrer, den im übrigen keine Schuld trifft, den Wagen so­fort zum Stehen brachte.

Lichtspiele Bad.-Hof

Alle Tage ist kein Sonntag"

Dieser Film schildert die fröhlichen und abenteuerlichen Schicksale eines jungen, etwas leichtsinnigen Mannes, der am lieb­stenalle Tage Sonntag machen" möchte. Daß nicht alle Tage Sonntag sein kann, daß vor den heiteren Stunden der ernste, pflicht- crfüllte Werktag stehen muß, das zeigt die­ser schöne, gefühlsstarke Film mit herzlicher Wärme und freundlichem, menschlichem Hu­mor. Eine prächtige Handlung, liebenswür­dige Musik und eine restlos befriedigende Darstellung macht den Film, der am Sams­tag und Sonntag in denBad.-Hof"-Licht- spielen in Calw läuft, sehenswert.

Teilnahme der Beamten am Reichsparteitag. Das Staatsministerium hat auf Grund einer Verfügung des Herrn Reichs- und Preuß. Ministers des Innern angcordnet, daß den Be> amten, Angestellten und Arbeitern der Landes­behörden auf Antrag der erforderliche Urlant zur Teilnahme an dem Reichsparteitag in Nürnberg vom 10. bis 16. September 1935 ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub und mit Fortzahlung der Gehalts, und Lohn- bezöge gewährt werden kann.

Die Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind aufgefordert worden, iv gleicher Weise zu verfahren.

Entringen» 16 . August. Am nächsten Sonn­tag findet hier die Taufe der ini letzten hal­ben Jahr erbautenGrunau 9", sowie die Einweihung des neu hergerichteten Start­platzes auf dem Pfaffenberg statt. Als Lan­deplatz ist der in der Nähe etwas tiefer lie­gende Sportplatz bestimmt.

Ehningen, 16. August. Landwirt Friedrich Tafel von hier wurde von seinem ausschla­genden Pferd so unglücklich getroffen, daß er eine gefährliche Leberquctschung öavon- trug. Der ledige Landwirtsohn Eugen Schmidt kam beim Schleifen Ser Maschinen­

meister zu Fall und zog sich dabei eine Kopf­verletzung und einen Armbruch zu. Ein im Armenhaus wohnender verheirateter Ar­beiter, Vater von 6 Kindern, hat seinem Leben durch Erhängen ein Ende gemacht.

Nagold, 15. August. (Schwererllnsall durch Umsturz enden Garben, wagen.) In Schönbronn fiel in einer schar- fen Kurve ein beladener Garbenwagen um Von den auf dem Wagen sitzenden 5 Persone« wurden alle verletzt, so daß sie mittels Aut« heimgefahren werden mußten. Der Ehefrau des Landwirts Friedrich Stahl drang "der eiserne Rechen in Schulter und Rücken, so daß sie vom Arzt genäht werden mußte. Noch schlimmer erging es der Familie des Landwirts Wilhelm Großhans. Wilhelm Großhans mußte ins Krankenhaus gebracht werden, wo er sofort operiert wurde. Seine Ehefrau wurde am Fuß schwer verletzt und seine beiden Buben batten beide den Arm gebrochen.

Freudenstadt, 16. August. Heute nachmittag ist auf dem Bahnhof in Dornstetten ein KdF.- Sonderzug mit rund 860 Urlaubern einge­troffen. Diesmal kamen die Gäste nicht aus dem Norden unseres Vaterlandes, sondern aus dem Südosten, aus dem Traditionsgau München-Oberbayern.

Neuenbürg, 16. August. Ein in Birkenfeld

wohnhafter Arbeitsloser, der seine Unter­stützung vertrank, wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Neuenbürg wegen Ver­geudung öffentlicher Unterstützung zu einer Haftstrafe von einem Monat, zu verbüßen im Landesgefängnis Hall, verurteilt.

Pforzheim, 16. August. In der vergange­nen Nacht wurde der Rucksack- und Bade­dieb, der im Enztal sein Unwesen trieb, in der Person eines 39 Jahre alten Mannes von hier in einem Gartenhaus in der Ring­straße festgenommen und in das Gefängnis eingcliefert.

Pforzheim, 16. August. Gestern nachmittag hat sich ein 66 Jahre alter verh. Mann von hier aus bis jetzt noch unbekannter Ursache in selbstmörderischer Absicht vom Büchen- bronner Aussichtsturm heruntergcstürzt. Am Fuße des Turmes wurde er von Arbeitern schwer verletzt, aber noch lebend, aufgefun­den. Bei der Uebcrführung in das Stäbt. Krankenhaus erlag der Mann seinen Ver­letzungen.

Ans Bade«. Vom 11. bis 13. Oktober fin­det in Karlsruhe das 11. Badische Sänger- bunöesfest statt, für bas sich schon heute uiber 28 006 Sänger gemeldet haben, obwohl noch die Meldungen von zahlreichen Vereinen ausstehen.

Kurzberichte aus dem Ealwer Gerichtssaal

Eine Beamtenbeleidigung und ihre Folgen Ein Einwohner Stammheims belei­digte den dortigen Polizeidiener, der im Auf­träge des Bürgermeisters Nachforschungen anzustellen hatte, ob es zutreffend sei, daß der Angeklagte, der seit langem Wohl­fahrtsunterstützung bezieht, von dem erhaltenen Gelbe sich ein Fahrrad angeschafft habe. Als der Angeklagte, der von dieser Angelegenheit schon Wind bekommen hatte, den Beamten erblickte, sprang er in voller Aufregung mit einer- Schneidemesser in der Hand demselben entgegen nnd schrie:Dir will ich nur das eine sagen, was ich kaufe, geht Dich einen Dreck an, verstehst Du mich! Das sind Lausbuben, die solche Sachen ma­chen,' kehre an Deiner eigenen Tür, Du hast genug Dreck am Stecken." Das Ge­richt belehrte diesen Hitzbold mit einer 14- tägigen Gefängnisstrafe nebst Veröfsent- lichungsbefugnis, was cs heißt, einen Be­amte n in aller Ocffentlichkeit grundlos zu beleidigen.

Betrügereien ohne Ende Ein Calw er Hilfsarbeiter hatte sich wieder einmal" wegen zahlloser Betrü­gereien zu verantworten. In der letzten Zeit suchte der Angeklagte viele Wirtschaften in Calw und Umgebung heim, spielte jedes­mal den zahlungsfähigen Gast, vesperte, zechte und rauchte nach Herzenslust und nahm dann in den meisten Fällen, ohne zu bezahlen, französischen Abschied. Sein Trick bestand meistens darin, daß er sein Glas Bier halbvoll stehen ließ, um so den Anschein zu erwecken, als wenn er nur mal geschwind hinausgehen müßte. Der Lohn hierfür wurde ihm in Gestalt von 7 Monaten Gefängnis.

Der Wolf im Schafskleid Vorgeführt erscheint ein Mann in flotter Jägertracht, der aber nicht das edle Waid­werk ausübte, sondern sich seit mehreren Monaten als Landstreicher sehr wohl fühlte. Mit frommem Augenaufschlag trat er auf seine sorgfältig ausgewählten Opfer zu und stellte sich in den meisten Fällen als ar­beitsloser Bruder aus Möttlingen vor. Hier­auf bestellte er viele Grüße von den andern Brüdern und Schwestern und ließ sich nicht zweimal zu einem ausgiebigen Vesper nebst einem Humpen Most bitten. Das Gericht machte mit dem Bruder Landstreicher, der seine Wallfahrten voll eingestand, weniger Federlesens. Der Richter erklärte ihm in eindeutiger Weise, daß scheinheilige und ar­beitsscheue Menschen seines Schlages im heutigen Staate nicht mehr geduldet werden könnten. Drei Wochen Gefängnis erhielt er für sein Vagabundenlcben.

Die Straße ist kein Tummelplatz für Kinder An einem Samstag nachmittag im Mai d. I. ereignete sich auf der Stuttgarter Straße in Calw ein gräßlicher Unglücksfall. Das 4- jährige Söhnchen eines Bahnbeamtcn wurde

Stuttgsrt-W, cksn 16. August 1936. psiaumstraös 17

ciis unssrsr lisbsn snlsasilaksnsn, sisrrsnsgutsn dlutlsr unck Qroömuttsr

l^rsu l^risclsriks Stiksl Witws

«rwisssnsn Lsirungsn unck uns bsrsiglsn Isilnusims ckanlrsn nie von lisi-rsn.

Otto 8iil<6l mit ^kigeiiökigsn

von einem auswärtigen Auto angefahren und verstarb kurz nach Einlieferung in das Kreiskrankenhaus. Der Mutter wurde in der Anklage der Vorwurf gemacht, daß sie in leichtfertiger Weise ihre mütterliche Sorge- und Aufsichtspflicht verletzt habe und somit an der Tötung ihres Kindes schuldig sei. Der angeklagte Kraftwagenführer wurde beschuldigt, baß er auf die Winkzeichen der Mutter hin, seine 4050 Kilometer betra­gende Geschwindigkeit nicht ermäßigt und somit sich ebenfalls einer fahrlässigen Tötung schuldig gemacht habe.

Der Angeklagte verteidigte sich damit, baß er das Kind erst im letzten Augenblick ge­sehen habe und auch sofort gebremst hätte, als er bemerkte, daß eine Frau, eben die Mutter des Kindes, Anstalten machte, über die Straße zu gehen. Der Verteidiger der Beklagten bat um Freisprechung, da sie die­jenige Aufmerksamkeit dem Kinde geschenkt hätte, Sie in einer derartigen Lage erforder­lich war.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, daß der Mutter der Vorwurf nicht erspart blei­ben könne, nicht die Sorgfalt und Aufmerk­samkeit angewandt zu haben, welche eine derartig verkehrsreiche Straße erfordere. Es erging das Urteil: 65 RM. Geldstrafe, im Nichteinbringungsfall 11 Tage Gefängnis. Bezüglich des Kraftwagenführers hielt das Gericht dessen Schuld zwar für geringer, konnte jedoch auch ihm den Vorwurf nicht ersparen, daß er beim Befahren einer solch belebten Straße seine Geschwindigkeit nicht derart ermäßigt habe, daß es ihm möglich war, sein Fahrzeug in kürzester Frist zum Stehen zu bringen. Er habe somit ebenfalls Mitschuld an der Tötung des Kindes gehabt. Urteil: 35 RM. Geldstrafe oder im Nicht- cinbringungsfalle 7 Tage Gefängnis.

Haltlose Anschnldigungen

Aus Gehässigkeit und Neid wurde ein Landwirt aus Liebelsberg wegen Tier­quälerei zur Anzeige gebracht. Man machte ihm den Vorhalt, daß er eine seiner Kühe derart mißhandelt habe, daß dieselbe eine blcistiftstarke Schwiele aufwies. Die Zeugen­aussagen konnten jedoch das Gericht nicht von der angeblichen Tierquälerei überzeu­gen. Der Angeklagte wurde deshalb unter Uebernahme der Kosten des Verfahrens auf die Staatskaffe freigesprochen.

Den Kavalier spiele» auf Kosten anderer Lente

Mit weinerlicher Stimme versuchte ein Dienstknecht aus Bergheim das Gericht im­mer wieder von seiner Unschuld zu über­zeugen. Der Angeklagte war wegen eines Bettels und eines Betrugs mit dem Straf­gesetz in Konflikt gekommen. Letzteres Delikt bestand darin, daß er bei einem Schneider einen Hochmodernen Maßanzug nebst dem üblichen Zubehör eines eleganten Mannes ans Kredit kaufte. Bei der Bestellung spie­

Keine nationalen Lieder und NlörW in Gaststätten

Das Gaupresieamt gibt bekannt:

Das Deutschlandlied und das Hör st-Wessel-Lied dürfen in Ver­gnügungsstätten nicht gesungen oder gespielt werden. Es muß darauf hingewiesen werden, daß auch der Badenweiler Marsch zu den Tonstückcn gehört, die nicht durch Darbietung in Kaffeehäusern, Vergnügung?- lokalen und Schankstätten zur Alltagsware herabgewürdigt werden dürsen.

Alle Veranstalter wie auch alle Musikaus­übenden werden darauf hingewiesen, daß sie die Verpflichtung haben, Profanierung der Lieder und Gesänge, die jedem Deutschen heilig sind, zu verhindern.

gelte der Angeklagte dem Meister vor. Saß ihm größere Geldbeträge in Aussicht stün­den. Nach einiger Zeit wurde ihm der Bo­den jedoch zu heiß und er plante, unter Mit­nahme dieser Sachen zu flüchten. Der Schnei­dermeister erhielt jedoch vorher Kenntnis und nahm sein Eigentum wieder an sich.

Der Angeklagte erhielt für seinen Betrug einen Denkzettel von 4 Monaten und 2 Wo­chen Gefängnis, für seine Bettelet eine Haft­strafe von 10 Tagen, verbüßt durch die Un­tersuchungshaft.

Bodenloser Leichtsinn oder Unterschlagung?

Ein chem. Kasscnbeamter der Stadt Calw hatte sich wegen Untreue bzw. Unter­schlagung zu verantworten. Er war an­geklagt, in der Zeit vom August 1934 bis März 1935 Gelber, die er von der Stadtkaffe usw. zur Auszahlung von Geschäftsleuten erhalten hatte, zur Abdeckung eines Defizits bei der Einkassierung von Geldern für Strom, Gas und Wasser verwendet zu ha­ben, so daß sich bei einer unvermuteten Kas­senrevision ein Fehlbetrag von 932,32 NM. zum Nachteil der Städt. Werke ergab. Der Angeklagte versuchte sich vergebens damit herauszureden, baß er in solchen Kassenge­schäften nicht bewandert gewesen sei und sich ihnen nicht gewachsen gefühlt habe. 2 Monate Gefängnis und 150 NM. Geldstrafe wegen Untreue und Unterschlagung wurden ihm vom Gericht auferlegt.

Das Auge des Gesetzes wacht

Ein Ernstmühler Gaststättenbesitzer und seine Tochter hatten sich eines Vergehens gegen das Gaststättengesetz schuldig gemacht. Obwohl sic nur eine Konzession zum Ausschank von Branntwein, Kaffee, Tee u. a. nichtgeistigen Getränken hätten, schenkten sie auch ab und zu Bier und Wein aus. Beide erklärten, sie hätten geglaubt, sie dürften an ihre Pensionsgäste Wein und Bier aus­schenken, das sei ihnen auch auf einer Wirts­versammlung in Calw gesagt worden. Daß sie aber nicht nur an ihre Kurgäste nicht- konzessionierte Getränke abgaben, konnte ihnen eindeutig nachgewiesen werden, denn selbst der Landjäger bekam auf Verlangen sein Viertele. 40 RM. Geldstrafe für den Vater und 60 NM. für die Tochter waren Sie Früchte dieser verbotenen Tat.

Ei« hoffnungsvolles Früchtchen

Ein Calwer Lehrling stand wegen Betrü­gereien im Rückfall vor dem Gerichte. In 9 Vetrugsfällen vcranlaßte er durch sein schwindelhaftes Vorbringen kleinere Ge- schäftsleute und Landwirte, ihm Kleidungs­stücke, Zigaretten, kleinere Darlehen usw. gegen das Versprechen baldiger Rückgabe oder Bezahlung zu überlassen. Selbstver­ständlich stattete der Angeklagte nichts mehH zurück.

Unter heißen Zähren gestand er seine Mis­setaten ein. Das Gericht verhängte 8 Monate Gefängnis, und gab dem jungen Mann Ge­legenheit, sich während dieser Zeit zu bessern, damit ihm nicht später die Sicherungsver­wahrung als dauernder Aufenthalt zuteil wird.

Wie wird das Wetter?

Im Süden vorwiegend heiter, im Norde» zeitweise noch bewölkt, trocken, ansteigende Temperatnren. West- und Mitteleuropa ist von einem flachen Hochdruckgebiet überdeckt, unter dessen Einfluß trockene und zeitweise heitere Witterung zu erwarten ist.

Höheufreibad Stammheim. Wassertempera- tur 19 Grad Celsius.

Kirchliche Nachrichten

Evangelische Gottesdienste 11 Uhr Christenlehre für die Töchter, Jahr-

gang 1935.

Calw, den 16. August 1935.

Danksagung

Für die lieben Beweise herzlicher Teilnahme, die wir beim Heimgang unseres lieben Bruders ja und Schwagers ->>

Hermann Krauß

erfahren dursten, sagen wir herzlichen Dank.

Wilhelm Schiele, Lokführer mit Angehörigen.

«Oie rcuiriO r, -

Volksgenossen, werdet Mitglied der NS.-Bolksrvohlfahrt