Keine Aeberbearrspruchung der Schuljugend

Ein neuer Erlaß des Reichserziehungsministers

Vielfache Klagen über fortschreitende Stö- rung der Arbeit in den Schulen durch außer- schulische Veranstaltungen und Beteiligung an den verschiedensten Aufgaben, sowie über Belastung von Schule und Elternhaus durch Sammlungen. Heranziehung zum Verlauf von Abzeichen. Eintrittskarten, Losen und dergleichen haben dem Neichsunterrichtsmini. ster Nust Veranlassung gegeben, diese Fragen grundsätzlich zu regeln.

Der Reichs- und preußische Minister sür Wissenschaft. Erziehung und Volksbildung hat mit Wirkung vom Schuljahr 1935 ab sür alle Schulen u. a. folgendes bestimmt:

Oeffentliche Sammlungen und sammlungs­ähnliche Veranstaltungen im Sinne des Sammlungsgesetzes vom 5. November 1934 bedürfen, wenn sie innerhalb der Schulen durchgesühr» werden sollen, der besonderen Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde.

Tie Erhebung des Lernmittelbeitrages für den Unterrichtsfilm usw. ist keine Samm­lung. Die Mitwirkung von Schulkindern an öffentlichen Sammlungen und sammlunas-

ähnlichen Veranstaltungen, auch außerhalb der Schulen, bedarf in gleicher Weise der Ge­nehmigung der Schulaussichtsbehörde, sofern eine Beteiligung oder Vermittlung der Schule beansprucht wird.

Veranstaltungen dritter Personen oder Stellen sür die Schule, wie z. B. Vorträge. Vorführungen. Rezitationen und dergleichen, die innerhalb der Schule stattfinden sollen, bedürfen grundsätzlich der Genehmigung. Sie darf nur erteilt werden, wenn ein be­sonderer unterrichtlicher Wert der Veranstal­tung anzuerkennen ist. Für Film- und Bild­vorführungen bleibt die Sonderregelung auch weiterhin in Kraft. Von besonderer Bedeutung ist der Hinweis, daß der Bestich von Veranstaltungen dritter Personen oder Stellen außerhalb der Schule, wie z. B. von Theatern. Ausstellungen usw.. sofern Ein­trittsgeld erhoben wird, grundsätzlich frei- willig ist. und daß jeder unmittelbare oder mittelbare Truck auf die Schüler zur Teilnahme untersagt ist.

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Ein Erlaß deS Innenministers bestimmt u. a.: Die Reichsrcgierung wird in nächster Zeit die deutsche Jugend zum dritten Deut­schen Jugendfest aufrufen. Mit der Durch­führung werden wie in den Vorjahren der Neichsjugendführer und der Neichssportfüh- rer beauftragt. In Spiel. Wettkämpfen und Sonnwendfeiern soll die gesamte Jugend aller Gaue Deutschlands den 22. Juni und den 23. Juni als deutsches Volksfest feiern.

Im Nahmen dieses Jugendfestes werden von allen Jugendlichen vom 10. bis zum 18. Lebensjahr sportliche Wettkämpfe (die früheren Reichsjugendwettkämpfe) durch­geführt. Das Wettkampfprogramm soll durch Spiele. Freiübungen. Volkstänze und Zu­satzwettkämpfe erweitert und umrahmt wer- den. Die festliche Umrahmung der Sport­wettkämpfe sowie die Durchführung der Sonn­wendfeiern wird von der Hitlerjugend im engsten Einvernehmen mit der Propaganda- stelle der örtlichen Parteileitung durchgeführt. Die nach gegebenen Richtlinien z» bestellen­den Ausschüsse werden von den Landräten, in Stuttgart von dem Oberbürgermeister, einberufen. Die Leitung des Ausschusses kann der Landrat übernehmen. In der Regel wird aber der Geschäftsführer des Jugendamts hiesür in Betracht kommen. Wo zwei Kreise zu einem Jugendamtsverband zusammen- aeschlossen find und der Geschäftsführer dieses Jugendamts die Leitung des Ausschusses des anderen Kreises nicht auch zu übernehmen in der Lage ist. kommt für diesen letzteren Aus­schuß der zweite Beamte des Verbands­jugendamts oder ein Beamter der Kreis­fürsorgebehörde oder auch der Kreispsleger des anderen Kreises in Frage.

Wilder" Plakatanschlag istverboten!

Ladengeschäfte dürfen z. B. in ihren Schau- senstern nicht mehr fremde Werveplakatc ans- hängen

Der Werbcrat der deutschen Wirt­schaft hat in der zweiten Bekanntmachung zum Werberatsgesetz denwilden" Plakatan­schlag verboten. Wilder Plakatanschlag ist An­schlag von Plakaten an Häusern, Zäunen. Bäumen usw. sowie der Aushang von Plaka­

ten in Schaufenstern. Gestattet ist der Anschlag bzw. Aushangan der Stätte der eigeneil Leistung" und aneigens dafür bestimmten Stellen". Eigens dafür be­stimmte Stellen sind die öffentlichen Plakat­säulen und Anschlagtafeln.Eine Stätte der eigenen Leistung" ist für einen Grundstücks­besitzer sein eigenes Grundstück, für einen Ladeninhaber sein eigener Laden und sein eigenes Schaufenster. Daran angebrachte bziv. darin ausgehängte Plakate müssen sich jedoch inhaltlich auf dieseeigene Leistung" beziehen.

So darf z. V. ein Seifenhändler ein Plakat mit einer Werbung für von ihm verkaufte Seifen in seinem Schaufenster aushängcn, je­doch nicht für Zigaretten oder Lichtspielvor- ftthrungen. Das Verbot der Wirtschaftswer­bung durch Plakate außer an derStätte der eigenen Leistung" oder aneigens dazu be­stimmten Stellen" bezieht sich selbstverständ­lich auch auf Vereine, Vereinigungen, Ver­bände, Klubs usw. Es liegt deshalb im Inter­esse aller derjenigen, die sich irgendwelcher

Werbezettel bedienen, die Bestimmungen des Wcrberates zu beachten, deren Uebertre- tung be st rast wird.

MvermwemmMgeil in Stuttgarts Umgebung

Stuttgart. 2. Juni. Ueber Weilimdorf entlud sich am Freitag nachmittag ein schwe­res Gewitter, das ungeheure Regenslulen mit sich brachte. Der Blitz schlug u. a. beim Turnplatz in die elektrische Lichtleitung und verursachte einen kurzen Brand an Leitung und Mast. Tie Feldwege verwandelten sich in reißende Bäche und überschwemm­ten weithin die Solitudc- und die Hinden- burgstraße. Der Straßen bahn der- kehr mußte vorübergehend stillgelegt werden, die Autos fuhren, braune Flutwellen nach den Seiten werfend, durch hohes Wasser. Auch der Feuerbach führte wiederum Hochwasser. Die Flut war noch größer und reißender als am Lage zuvor. In Mühl­hausen und am unteren Feuerbachlauf

zeigte sich wieder das gleich, Bild wie bei der letzten Ueberschwemmung. In Zuffen­hausen konnten die Kanäle die anströmen­den Wassermengen nicht mehr aufnehmen. Der Graben benn Gaswerk reichte ebenfalls nicht mehr aus. In einer Höhe von 60 bis 70 Zentimetern schoß das Wasser über die Zazenhausener Straße. Der Verkehr mußte durch Autos geregelt werden, welche die Fuß­gänger übersetzten. Die anliegenden Aecker sind ebenfalls überschwemmt, die Saat steht unter Wasser. Selbst im unteren Teil des Friedhofs stand das Wasser kniehoch.

Auto führt in eine KillbergrtlM

Hopfau, OA. Sulz, 1. Juni. Am Freitag vormittag ereignete sich auf der Straße Bettin. genHopfau vor dem Schulhaus in Hopfau ein schweres Unglück. Ein aus Richtung Bet­tingen kommender Personenwagen fuhr in eine Gruppe von Kindern, die eben aus dem etwas unübersichtlichen Schulhauseingang auf die Straße sprangen. Drei Kinder im Alter von 9 Jahren wurden von dem Wagen erfaßt. Ein Mädchen und ein Knabe wurden von dem Auto auf die Seite geschlendert und erlitten hierbei Schenkel- und Schädelbrüche. Das dritte Kind, ein Mädchen, kam unter das Auto und wurde von diesem eine größere Strecke ge­schleift. Es erlitt einen schweren doppelten Schädelbruch, so daß an seinem Aufkommen gezweifelt wird.

Stuttgarter Wochenmarktpreisr vom 1. 6. 1935. Obst: 1 Pfund Edelüpfel 3515, ein Pfund Erdbeeren (Garienprestlinge) brutto für netto 1.20 bis 1.50 Mark. 1 Pfund süße Kirschen 10 bis 45 Pfennig; Gemüse: ein Pfund Kartoffeln 4. l Stück Kopfsalat 5 bis 12. 1 Pfund Wirsing 15 bis 16. ein Stück Blumenkohl 30 bis 60. 1 Bund Note Rüben, neice 22 bis 25. 1 Bund Karotten, runde, kleine 12 bis 15. 1 Bund Zwiebel mit Rohr 12 bis 15. 1 Stück Gurken, große 26 bis 40 1 Stück Rettich 8 bis 18. 1 Bund Monatret­tich. rote 6 bis 7. weiße 12 bis 15. ein Kilo Rhabarber 9 bis 10. I Kilo Spinat 12 bis 14. I Bund Spargeln. Untertürkheimer 25 bis 55. 1 Kilo Spargeln. Schwetzinger 30 bis 40, 1 Stück Kopfkohlrabi 8 bis 15 Psg. " ' ^

Amtliche Bekanntmachungen. Motorrad

Stadtgemeinde Calw

Schweine- md SchaWlW am 4 . 3 «ai INS.

Nach einer VerO. d. Wirtschaftsmin. findet am 4. Juni 1935 eine Zählung der Schweine und Schafe, der in den letzten 3 Mona­ten geborenen Kälber und der in gleicher Zeit vorgenommenen Haus­schlachtungen statt.

Dem ins Haus kommenden Zähler sind genaue Angaben zu machen. Falls ein Zähler nicht erscheinen sollte, sind die Angaben späte­stens am übernächsten Tage unmittelbar dem Bürgermeisteramt zu machen. Unterlassung der Meldung sowie unrichtige Angaben sind strafbar.

Calw, den 3. Juni 1935.

Bürgermeisteramt: Göhner.

Gewerbeschule Ealw

Einem Bedürfnis entgegenkommend, wird ab 7. Juni in unserer Handelsabteilung, jeweils Freitag abend 8S'/, Uhr (Spritzenhaus), ein weiterer

Anfänger- und Umschulung-Kurs in

Maschinenschreiben

gesührt. Teilnehmer melden sich sofort bei der Schulleitung.

Calw, 3. Juni 1935.

Dir. Aldlnger.

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Stadtgemeinde Calw.

Am Dienstag, den 4. Juni 1935, abends 8 Uhr, spricht im Georgenäums-Saal Herr K. Götz aus Etutlgartliber

Das Deutschtum in Palästina".

Hiebei werden zahlreiche Lichtbilder gezeigt werden.

Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. Eintritt frei.

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