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Nationalsozialistische. lageszeitung

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Amtliches Organ äer N. §. v. A. P.

Alleiniges Amtsblatt für alle Stabt- und Gemeinde-Behörden des Kreises Kalb,

Nr. 152

Ealw, Samstag, 4. Mai 1935

2. Jahrgang

Zuchthaus

für unsittlichen Arbeitaebrr

tk. Berlin, 3. Mai.

Der Landwirt Paul Graebert auS Glasow (Kreis Teltow) wurde zu zwei Jahren sechs Monaten Zucht- Haus und fünfjährigem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt, weil er sich im letzten Sommer an einer ihm zugewiesenen sieb­zehnjährigen Landhelierin un. sittlich vergangen und sie bei ihrer Entlassung roh mißhandelt hatte. Dieses Urteil ist das erste dieser Art: es bekundet den unbeugsamen Willen der Staatsfüh. rung. die deutsche Jugend, die ein Jahr ihres Lebens der Landhilfe opfert, vor den Nachstellungen ihrer Arbeitgeber, die ihnen den Halt des Elternhauses zu ersetzen haben, zu schützen.

Kalk). Kirthtnblätter beschlagnahmt

Berlin, S. Mai.

Verschiedene katholische Kirchenblätter, dir das Datum vom kommenden Sonntag, den b. Mai. tragen, darunter auch das Kir­chenblatt für das Bistum Berlin, mußten beschlagnahmt werden, weil sie einen Hirtenbrief der preußischen Bischöfe zum Er- ziehungskonntag veröffentlichten, der in ein­zelnen Wendungen eine untragbare Kritik an der Einrichtung des Landjahres enthält.

Maßnahmen gegen -te Facharbeiter« Auswanderung

Berlin, 3. Mai.

Der Reichsstand des deutschen Handwerks weist darauf hin, daß die Versuche, deutsche Fach- und Qualitätsarbeiter für das Ausland »> gewinnen, wieder ausgenommen würden. Der Neichsstand bezeichnet es als diePflicht aller M i t g l i e d s k ö r p e rs ch a f t e n , diese Bestrebungen zu beobachten und da einzugreifen, wo solche Fälle bekannt werden. Facharbeiter, die durch un­günstige Geschäftslage exportierender Firmen stellungslos geworden seien, müßten mrt allen Mitteln in anderen Betrieben unter­gebracht werden.

Schon 40 V ovo Ehestandsdarlehen

kk. Berlin, 3. Mai.

Seit dem Erlaß des Gesetzes über Ehestands- darlehen im August 1933 bis jetzt sind rund 400 000 Ehestandsdarlehen bewilligt worden, davon 30 000 allein in diesem Jahre. Dieses Gesetz hat wesentlich zur Steigerung der Zahl der Ehe­schließungen beigetragen, die von 510 000 nn Jahre 1932 auf rund 740 000 im Jahr« 1934 gestiegen sind. Um den wachsenden Be­darf an Kleinwohnungen als Folge dieser erhöhten Zahl der Eheschließungen decken zu können, ermächtigt das kürzlich er­lassene Gesetz zur Förderung des Wohnungs­baues den Ncichsfinanzminister, aus dem Sondervermögen zur Gewährung von Ehe- standsdarlehen bis zu 50 Millionen zur För­derung des Kleinwohnungsbaues zu benützen. Auf diese Weise wird der Bau von min­destens 60 000 bis 80 000 Klein» wohnungenundKleinsiedlungen ermöglicht.

Das Renette tnfkür«

In der türkischen Provinz Kars ereignete sich ein schweres Erdbeben. 15 Dörfer wnrden völlig zerstört. Bisher konnten 20V Tote fest- gestellt werden.

Ans Berlin wird gemeldet, daß bis jetzt schon insgesamt 400 000 Ehestandsdarlehen, davon m diesem Jahr allein 30 VVV, genehmigt wurdet».

Der Wortlaut deS sranzöfisch-sowsetrussischen Vertrages wurde nunmehr veröffentlicht. Zu dem Vertrag wurde gleichzeitig ein erklärendes Protokoll ausgegeben

Aus -e« Philippinen ist ei« kommunisti­scher Ansstand ausgebrochc«, der bis jetzt Todesopfer und rnnd 1ÜV Verletzte gefordert hat.

Der Wortlaut des russisch-französischen Paktes

Fünfjähriges Hilfsbündnis unter der Maske des Friedens und der Sicherheit

Paris, 3. Mai.

Der französisch-sowjetrustische Pakt ist heute veröffentlicht worden. Er hat folgenden Wort­laut:

Der französisch-sowjetrussische VollzugsauS- schuß der Sowjetunion und der Präsident der französischen Republik, beseelt von dem Wunsch, den Frieden in Europa zu festigen, und seine Wohltaten ihren Ländern zu garan­tieren, durch vollständigere Gewährleistung der genauen Anwendung der Bestimmungen der Völkerbundssatzungen über die Aufrechterhal­tung der nationalen Sicherheit, der gebiets­mäßigen Unantastbarkeit und der politischen Unabhängigkeit der Staaten, entschlossen, ihre Anstrengungen der Vorbereitung und dem Ab­schluß eines europäischen Abkommens mit die­sem Ziele zu widmen, und inzwischen, soweit es von ihnen abhängt, zu der wirksamen An­wendung der Bestimmungen der Völkerbunds, satzung beizutragen, haben beschlossen, zu die- sem Zweck folgendes Abkommen abzuschließen:

Art. 1. Für den Fall, daß Frankreich oder die Sowjetunion Gegenstand einer Drohung oder einer Angriffsgefahr von seiten eines europäischen Staates sein soll, verpflichten sich die Sowjetunion bezw. Frankreich gegenseitig, eine sofortige Konsultierung vor­zunehmen über die zur Einhaltung der Be- stimmungen des Art. 10 der Völkerbunds, sahungen zu ergreifenden Maßnahmen.

Art. 2. Im Fall, daß unter den im Art. 15 Abs. 7 der Völkerbundssatzung vor­gesehenen Bedingungen Frankreich oder Sowjetrußland trotz ihrer aufrichtig fried- fertigen Absichten (I) Gegenstand eines nicht herausgeforderten Angriffes von seiten eines europäischen Staates sein sollten, werden die Sowjetunion bzw. Frankreich sich sofort Hilfe und Beistand gewähren.

Art. 3. Unter Berücksichtigung, daß laut Art. 16 der Bölkerbundssatzungen jedes Mitglied des Völkerbundes, das im Gegen­satz zu den laut Art. 12, 13 oder 15 der Völkerbundssatzungen übernommenen Ver­pflichtungen zum Kriege schreitet, ipso facto als eine Macht gilt, die eine Kriegshandlung gegen alle anderen Völkerbundsmitglieder vorgenommen hat, verpflichten sich Frankreich bzw. die Sowjetunion, für den Fall, daß eines von ihnen unter diesen Bedingungen und trotz der aufrichtig friedfertigen Absich­ten beider Länder Gegenstand eines nicht herausgeforderten Angriffes von seiten eines europäischen Staates wäre, sich sofort Hilfe und Beistand durch Anwen­dung deS Art. 16 der Völker­bundssatzungen zu gewähren.

Dieselbe Verpflichtung ist für den Fall übernommen, daß Frankreich oder die Sow­jetunion Gegenstand eines Angriffes von seiten eines europäischen Staates unter den im Artikel 17 Absatz 1 und 3 der Völker­bundssatzungen vorgesehenen Bedingungen wäre.

Art. 4. Da die oben festgesetzten Ver­pflichtungen mit den Pflichten der hohen vertragschließenden Parteien als Mitglieder deS Völkerbundes übereinstimmen, wird nicht in dem vorliegenden Vertrag als Einschrän- kung der Mission deS Völkerbundes zur Er­greifung geeigneter Maßnahmen zwecks wirk­samer Sicherung des Weltfriedens oder als Beeinträchtigung der aus den Bölkerbunds- sahungen für die hohen vertragschließenden Parteien sich ergebenden Verpflichtungen ausgelegt werden.

Art 5. Der vorliegende Vertrag, dessen französischer und russischer Wortlaut gleich- mäßig maßgebend ist, wird ratifiziert wer- den, und die Ratifizierungsurkun» den werden in Moskau sobald als möglich au 8 getauscht werden. Er wird beim Völkerbundsfekretariat eingetragen werden. Er wird in Kraft treten, sobald die Ratifizierungsurkunden ausgetauscht find und fünf Jahre in Kraft bleiben. Wenn er nicht von einer der hohen vertrags­schließenden Parteien mit einer Vorankündr- gung von mindestens einem Jahre vor Ab­lauf di-ies Abschnitte» aekündiat ist. wird er

ohne zeitliche Beschränkung in Kraft bleiben, wobei jede der hohen vertragsschließenden Parteien ihn dann durch eine entsprechende Erklärung mit einjähriger Frist aufkündigen kann.

Protokoll zu dem Vertrag

Gleichzeitig mit der Unterzeichnung deS gegenseitigen französisch-sowjeiWissischen Bei- standspaktes haben die Bevollmächtigten fol­gendes Protokoll unterzeichnet, das in den Austausch der Ratifizierungsurkunden des Vertrages mit einbegriffen wird.

1. Es gilt als verabredet, daß Art. 3 jede der vertragschließende» Parteien verpflichtet, deranderensofortBeistandzuge. wahren, indem sie sich sofort «ach den Empfehlungen des Völkerbundsrates richtet, sobald diese ans Grund des Art. 16 der Völker, bundssatzungen erlassen worden sind.

Es gilt gleichfalls als verabredet, daß die beiden vertragschließenden Parteien gemein» kamhandeln werden, um zu erreichen, daß der Bölkerbundsrat seine Emp­fehlungen mit der ganzen Schnel- ligkeit erläßt, die die Umstände erfor­dern werden, und daß, wenn der Völkerbnnds- rat nichtsdestoweniger aus irgendeinem Grund keinerlei Empfehlungen erläßt, oder kein ein­stimmiger Beschluß zustande kommt, dieBei- standspflicht deshalb nicht weni­ger zur An Wendung kommt.

Es gilt als verabredet, daß die in dem vorliegenden Vertrag vorgesehenen Bei- standsverpslichtnngen sich nur auf den Fall beziehen, daß ein Angriff gegen das eigene

Gebiet der einen ooer oer anoerrn «rrkrag- schließenden Partei erfolgt.

2. Da beide Regierungen gemeinsam die Absicht haben, durch den vorliegenden Ver­trag den früher dritten Staaten gegenüber durch Frankreich oder die Sowjetunion aus Grund veröffentlichter Verträge übernom­menen Verpflichtungen in keiner Weise zu widersprechen, so gilt als verabredet, daß die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages keine Anwendung erfahren können, die un­vereinbar wären mit den von einer der ver­tragschließenden Parteien übernommenen Verpflichtungen und die die Vertragschließen­den Sanktionen internationalen Charakters aussetzen würde.

8. Da die beiden Regierungen den Abschluß eines regionalen Abkommens für wünschens­wert erachten, das auf die Organisierung der Sicherheit zwischen den vertragschließenden Staaten abzielt und das von anderer Seite Verpflichtungen des gegenseitigen Beistandes zur Folge haben könnte, so räumen sich beide Regierungen die Befugnis ein, mit ihrer gegenseitigen Zustimmung gegebenenfalls an solchen Abkommen in emer unmittelbaren oder mittelbaren Form, je nachdem, wie sie geeignet erscheint, teilzunehmen, wobei die Verpflichtungen dieser verschiedenen Abkom­men an die Stelle der aus dem vorliegenden Vertrag folgenden Verpflichtungen treten.

4. Beide Negierungen stellen fest, daß die Verhandlungen, die zur Unterzeichnung deS vorliegenden Vertrages geführt haben, an- länglich ausgenommen wurden, um ein (Schluß auf Seite 2.)

Stimmen aus Frankreich und England

über die Erklärungen Görings, die Unterhausaussprache und den Ruflenpakt

kk. Berlin, 3. Mat.

Die Presse der beiden westeuropäischen Großmacht-Hauptstädte befaßte sich am Frei­tag in der Hauptsache mit drei Dingen: Den Erklärungen des Neichslust- sahrtministers General Gör»ng über die Reichslustwaffe, der außenpoli- tischenUnter Hausaussprache und dem Abschluß des französisch- owjetrusslschenPaktes. Ein Ouer- chnitt durch die zahllosen, oft recht gegen- ätzlichen Meinungen ergibt folgendes Bild:

News Chronicle" stellt eine An­näherung der Ansichten Macdonalds und Görings fest; jener wollte einen Pakt zur Begrenzung der Luftrüstungen und Göring habe erklärt, daß Deutschland bereit sei. sich an einem solchen zu beteiligen. Für ..T a i- ly Mail" gibt Görings Erklärung den An- laß. für eine großzügige Neuorganisierung der britischen Wehrkraft zu werben.Daily Expreß" greift Macdonald heftig an. weil er für die gegenwärtige Schwäche deS Lan­des verantwortlich sei; er habe es zugelas­sen. daß die Nationalsozialisten eine Lust- streitmacht bauten, ein Heer ausstellten und eine Kriegsflotte aus Stapel legten. Paris schlägt den üblichen Ton an.Petit Pa- risien" schreibt: während man in London über die Verletzung der Verträge durch Deutschland gesprochen habe, hätte General Göring sestgestellt. daß das Reich über die stärkste Luftflotte der Welt verfügt <?).Le Jour" meint, daß der Stand der deutschen siu)> > nndustrie zu den größten Beun- ruhigungen Anlaß gäbe.

Nachdenklicher ist die englische Presse in ihren Kommentaren zur Unterhaus-Aus­sprache.Time 8" stellen sich ganz aus den Standpunkt deroffenen Tür" gegenüber Deutschland und betonen, daß das Versail­ler System ausgeprobt worden sei und Europa keinen Frieden gegeben habe. T i e einzig verbleibende Möglichkeit sei, eine vereinbarte Regelung durch Verhandlungen mit Deutschland zu erreichen. Vielleicht werde eS bald eine bessere Aussicht aus Nit-

stungsbegrenzung geben als je zuvor. Die französische Presse hingegen hört aus der englischen Unterhausdcbatte nur die gegen Deutschland erhobenen Vorwürfe her­aus und beklagt es daß man Deutschland vor dem englischen Parlament nicht osten angeklagt habe. ..Ordr e" findet die Aeiiße- rungen Macdonalds .seltsam beunruhigend", weil es einen neuen Schritt der britischen Negierung in Berlin erwartet hätte.

lieber den Abschluß des lranzv- fisch -iowjetrusstichen Pakte« herrscht in der Pariser Presse allgemeine Genugtuung wobei em ganz besonderer Ton auf die Feststellung gelegt wird daß per Pakt im Nahmen des Völkerbundes abgeschlossen worden sei obwohl EchodePariß" und .JournSeindustrielle" nicht verheh­len. daß das Abkommen m den Masten keine Begeisterung auslösen wird. Onokidien" bezeichnet den 2. Mai in diesem Zusammen­hänge als einen Trauertag da der Vertrag nur Frankreich nich, aber Sowietrnßland verpflichte Man müsse die Kummer zwin­gen den Pakt abzulehnen da Frankreich das Blut keiner Soldaten nicht zur Verteidigung deS Kommunismus opiern könne. Sogar Wladimir d'Ormrston zeigt sich nn Fi- ga r o" iehr skeptisch über den praktischen W-'r« de? Abkommen^

Nicht unerwähnt sollen ln diesem Zusam­menhang die Meinung der War­schauer amtlichen Gazela Pol- ska" bleiben die einen Aufsatz des Pari'er Journal des Tebats" anführt, in dem es heißt es wäre rin Wahnsinn der Sowjetpolttik z» vertrauen be­sonders in einem Augenblick wo die revolu­tionäre Propaganda der Komintern nktiver sei als je. Das Warschauer Blatt bält diele Stimmung sür ausreichend zur Kennzeich­nung der Einstellung der Mrhrheit rn Frank­reich. Der Kurier Porannv" zweifelt an der Ehrlichkeit des diplomatischen Spieles der Sowjetunion. Bei der Sowsetdiplomatie sei es unbekannt, was ste ansbaue »nd was sie vernichte, und ob sie nicht die Fundamente untergrabe, aus die sich der Friede in Ost­europa stütze.