Schwarzes Brett
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Calw, den 25. April 1935
Erster Schultag
Nachdem am Borabend eine kirchliche Ein- führungsfeicr für Schulanfänger durch Deka» Hermann gehalten worden war, nahm die evang. Volksschule in Calw gestern die Schulneulinge auf. 42 Knaben und 40 Mädchen versammelten sich in der Frühe, begleitet von ihren Müttern, im österlich geschmückten Treppenhaus des Volksschulgebändes, um sich in die Gemeinschaft der lernenden Jugend aufnehmen zu lassen. Mitglieder des Ortsschulrats und Freunde der Schule waren zu dem festlichen Akt erschienen, sämtliche Schüler scharten sich um die Einziehcnden. Die geräumigen Treppenhallen des Hauses waren erfüllt von froher erwartungsvoller Jugend. Nachdem Rektor Eberle einen herzlichen Willkommgruß an die Anwesenden gerichtet hatte, begab man sich zur Flaggenhissung vor das Schulgebäude. Rektor Eberle ermahnte hier die Jugend, den Symbolen des Reiches allezeit treu zu sein. Nach dem Absingen des Horst-Wessel-Lieües zogen die neuen Schüler durch ihre Spalier bildenden Schulkameraden in das Schulhaus. In einem Klassenzimmer sprach Rektor Eberlezu Kindern und Müttern,' Schüler der zweiten Klasse trugen Lieder und Gedichte vor und verschönten damit den Schuleintrttt der Kleinen.
Zu gleicher Zeit nahm auch die katholische Volksschule die Schulanfänger auf. Hier waren es 3 Knaben und 4 Mädchen, welche der Schulvorstand, Hauptlchrer Mül - ler, im Nahmen einer kleinen Feier in ihren ersten Arbeitskreis einführte. Möge das neubegonnene Schuljahr für Lehrer und Schüler ein segensreiches sein!
90. Geburtstag
Am Ostermontag konnte in Ncubulach Schuhmacher und Briefträger a. D. Karl Koch seinen 90. Geburtstag feiern. Der Jubilar, der sich noch ziemlicher körperlicher Rüstigkeit erfreut, war als tüchtiger Handwerker weithin bekannt. Er konnte mit seiner vor wenigen Wochen im Alter von 93 Jahren Heimgegangenen Ehefrau das Fest der goldenen, diamantenen und vor 3 Jahren auch der eisernen Hochzeit begehen.
Tierzuchterfolge
Auf dem Hcrrenbergcr Zuchtviehmarkt erhielten Friedrich Aichelc von Deckenpfronn für einen Farren der Klaffe III (13—14 Monate alt) und Gustav Schneider von Deckenpfronn für einen Farren der Klaffe IV (12—13 Monate alt) erste Preise. Bei der Zuchtviehversteigerung wurden alle mit ersten Preisen ausgezeichneten Farren verkauft, wobei die Preise zwischen 810 und 1710 lagen. Für mit zweiten Preisen ausgezeichnete Farren bewegten sich die Erlöse zwischen 900 und 1300 Reichsmark.
Mißbrauch von Preisofferten
Vielfach war es früher üblich, von Firmen Offerten lediglich zu dem Zweck einzuholen, um auf den bisherigen Lieferanten einen Druck nach der Richtung auszuüben, mit seinen Preisen herunterzugchcn. Daß eine derartige Geschäftspraktik sich heute nicht mehr aufrechterhaltcn läßt, zeigt ein vor kurzem ergangenes Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Eine Firma war zur Abgabe einer Of-
Am 1. Mai fragt jedermann das Fest- adzeicben.
ferte aufgefordert worden, Sie Mühe und Zeit erforderte. Der Geschäftsinhaber, der die Abgabe der Offerte veranlaßt hatte, dachte im Ernst nicht daran, seinem bisherigen Lieferanten den Auftrag zu entziehen, und die Folge war, daß die Firma, die sich vergeblich um die Lieferung bemüht und ihre Offerte abgegeben Hatte, gegen den erwähnten Geschäftsinhaber Klage anstrengte, mit der sic, gestützt auf 8 826 BGB., Ansprüche geltend machte.
Das Landgericht Düsseldorf erkannte den Anspruch als berechtigt an. Es mag dem Beklagten zugegeben werden, so meinte das Ge-
Antn/Hoi^
richt, daß jede ein Angebot unterbreitende Firma damit rechnen muß und auch damit rechnet, bei der Vergebung des Auftrages leer auszugehen und damit oftmals sehr umfangreiche und kostspielige Arbeit für die Fertigung des Angebots umsonst anfgewandt zu haben. Treu und Glauben wie redliches Geschäftsgebaren erfordert aber, daß derjenige, der ein Angebot, das mit besonderer Arbeit verbunden ist. einfordert, znm mindesten die Absicht der Vergebung eines entsprechenden Auftrages oder aber ein sonstiges billigcns- wertcs Geschäftsinteresse an der Erlangung eines Angebotes hat. Wenn die Offerte durch eine grundlose Schein an frage verursacht wurde, kann die getäuschte Firma im Wege des Schadensersatzes eine angemessene Vergütung fordern, denn der das Angebot Veranlassende verstößt bei seinem Vorgehen gegen die unter ehrbaren Kaufleuten bestehende Geschäftsmvral.
Eonntagsrümmamtl zur Erstkommunion
Die Reichsbahndirektion Stuttgart teilt mit: Aus Anlaß der Erstkommunionfeiern am Weißen Sonntag, den 28. April, werden innerhalb des Bezirks der Reichsbahndirektion Stuttgart Sonntagsrückfahrkarten nach allen Bahnhöfen ausgegeben, in deren Berkehrsbereich solche Feiern stattfinden. Die Karten gelten zur Hinfahrt schon vom Samstag, 27. April, 0 Uhr an, für die Benützung zur Rückfahrt sind die regelmäßigen Bestimmungen maßgebend. Ferner werden an Orten, wo Erstkommunionsfeiern stattfinden, am Montag, 29. April innerhalb des Bezirks der Reichsbahndirektion Stuttgart Sonntaasrücklnhrkarten nach Bahnhöfen im Umkreis von 75 Kilometer ausgegeben, soweti fertiggedruckte Sonntagsrückfahrkarten aufliegen. Diese Karten gelten am Montag von 0 Uhr bis 24 Uhr.
Die Unterbringung Jugendlicher in Lehrstellen
Noch 15 000 in Württemberg und Baden bei den Arbeitsämtern vorgemerkt
Der Präsident des Landesarbeitsamts Süd- wcstdcutschland teilt mit:
Der Abschluß des Schuljahres gibt den Arbeitsämtern bereits die Möglichkeit, einen Uebcrblick über den Stand der Unterbringung des Entlaßjahrgangs 1938 zu gewinnen.
Von den rund 90 MS Jugendlichen, die in diesem Frühjahr in Württemberg und Baden die Schule« verließen, haben 82 SSV jetzt schon die Berufsberatung «nd Lehrstellenvermitt- lnng der Arbeitsämter in Anspruch genommen; 16 SSV find bereits in Lehr- «nd Anlernstelle« vermittelt; über 18 SM Jugendliche sind bei den Arbeitsämtern noch vorgemerkt. Eine große Anzahl Ratsuchender konnte dazu bewogen werben, in der elterlichen Landwirtschaft zu verbleiben.
Viele Jugendliche konnten deshalb noch nicht untergebracht werden, weil sie sich für Sie Annahme einer angebotenen Lehr- oder
Anlernstclle noch nicht entschieden haben. Die Zahl der bei den Arbeitsämtern in Württemberg «nd Bade» gemeldete«, «och unbesetzten Lehrstelle« beträgt 42M.
Die Arbeitsämter werden alles daran setzen, Sic Unterbringung auch der übrigen Jugendlichen in Bälde in die Wege zu leiten. Die Jugendlichen «nd ihre Ellern könne« wesentlich dabei mithelsen, wenn fie die Be- rnfswünsche dem vorhandenen Lehrstellenangebot anpaffen. Die Erfahrung hat gezeigt, daß es falsch ist und häufig spätere Arbeitslosigkeit zur Folge hat, wen« ans unerfüllbare« Vernfswünschen verharrt wird, während offene Lehrstelle« in andere« Berufen mit guten Fortkommensmöglichkeiten vorhanden find. An die Wirtschaft ergeht die Bitte, zur restlosen Unterbringung des Ent- laßjahrgaugs 1938 sämtliche offenen Lehrstellen bei den Arbeitsämtern anznmelde«.
Kurzberichte aus dem Lalwer Gerichtssaal
Die Fälle, welche in den öffentlichen Strafsitzungen des Amtsgerichts Calw ihre Aburteilung durch den Einzelrichtcr finden, find keineswegs sensationell und ungewöhnlich, aber doch in mannigfacher Hinsicht oft äußerst lehrreich. Sie in knappen Strichen aufzuzeichnen und zu besprechen, ist Zweck und Sinn unserer nunmehr regelmäßig erscheinenden Kurzberichte aus dem Gerichtssaal.
Nicht arbeite« und doch gut lebe«...
Ein junger Mann von 24 Jahren stand in Anklage wegen einer Reihe in Calw begangener Betrugshandlungen. Sie brachten ihn in Kempten auf den von hier erlassenen Haftbefehl in Untersuchungshaft, so daß er in Abwesenheit abgcurteilt werden mußte. In kurzen Zeitabständen vom September bis Dezember vor. Jahres legte der Angeklagte durch rührselige Lügen neun hiesige, z. T. selbst bedürftige Private und Geschäftsleute mit teilweise größeren Beträgen herein. Er wohnte-monatelang möbliert, ohne Miete zu bezahlen, pumpte an, wer ihm gerade dafür gut schien, kaufte auf gleich „billige" Weise für über 130 Mark „Bastler-Spielzeug" und vertrieb seine Zeit im übrigen mit Sprttche- machen und Ansprüchestellen, flunkerte von Geldüberweisungen seines Vaters und war doch seit langem entmündigt. Sein mütterliches Erbgut von beinahe 4000 Mark hatte er durch Müßiggang und Gcnußleben restlos durchgcbracht und sich öfters nur durch letzte väterliche Hilfe vor dem Strafrichter und der Schändung seiner Familienehre vorbei gerettet, bis der überspannte Bogen schamloser Ausnützung zerbrach und doch noch ein Gericht sich mit den Schlechtigkeiten befassen mußte.
Das Gericht kam nach den Ausführungen und Anträgen des Anklagevertreters wegen neunfachen Betrügereien zur Verurteilung zu 4 Monaten Gefängnis, wovon 3 Wochen als durch die Untersuchungshaft verbüßt gelten
Wenn der Mund allzu getausig...
Es gehört zu den unrühmlichsten Seiten weiblicher Hosenherrschaft, wenn der Mund allzu geläufig, und der Behauptungswille allzusehr aus dem Gifte der Gehässigkeit seine Nahrung schöpft. Wie sich doch die Menschen oft so sinnlos wegen Nichtigkeiten quälen und das kurze Leben versauern, statt für sich selbst zu sorgen! Der Anklagcfall, der einen Familienvater der gefährlichen Körperverletzung zieh, richtete sich im Verlaufe der Verhandlung immer deutlicher gegen die Anschuldnerin, die als Zeugin auftrat, selbst. Das Auftreten der Zeugin und die sie schwer belastenden Tatumstände ließen es der Anklagc- bchörde und dem Gericht notwendig erscheinen, die Verhandlung zu vertagen, um in eine weitere Prüfung darüber cinzutretcn, wieweit die Zeugin ebenfalls der Strafan- klagc zu unterstellen ist. Im übrigen wurde der Zeugin gleich zu Anfang mit Recht bedeutet, daß ihr „Fall" verdient hätte, auf den
Ei« Karabiner-Invalide kommt zu Gerichtsehre«
Ganz unscheinbar steht in einer Ecke hinter dem Richter ein alter Karabiner, den sich ein Kriegsteilnehmer ausgangs des Krieges als „Andenken" gefaßt und unangemeldet als sein Eigentum behalten hatte, all die Jahre hindurch. Er war zudem invalid, aber dem alten Krieger für seine Buben zu Anschauungszwecken dennoch wertvoll erschienen. Aber da waren von den früheren Regierungen verschiedentlich Gesetze und Verordnungen, strenge Gesetze sogar, herausgekommen, die sämtliche'in Privatbesitz befindlichen Wchr- waffen zur Anmeldung und Ablieferung an das Reich einverlangten. Dieses „corpus cke- licti", das sein Vorhanden- und Verborgensein doch nicht dauernd zu verschweigen vermochte, brachte unfern biedern Krieger und seinen jungen Anklagegenoffen mit einer ganzen Reihe Gesetzesbestimmungen in Konflikt und kostete sie die Verurteilung zur gesetzlichen Mindeststrafe von je 3 Monaten Gefängnis bzw. 3 Monaten und 1 Tag und zu den Kosten. Das Gericht erklärte sich der ganzen Sachlage entsprechend jedoch bereit, einem Gnadengesuch befürwortend beizutreten.
Bettelei und Landstreicherei waren die weiteren Delikte, die das Gericht beschäftigten Ein ungleiches Pärchen zierte die Anklagebank. Der Richter redete der besonders heruntergekommenen Angeklagten in
> l >v, den 25. April
Hitler-Jugend Gef. 7/126 (2.H.126). Die irr Rundschreiben Nr. 27angcsagte Führcrtagung in Bad Teinach findet nicht statt. Tätigkeitsberichte sind sofort abzuliefern.
aller Deutlichkeit zu Gewissen. Viel Aussicht auf Besserung scheint jedoch kaum vorhanden. Das Gericht verhängte im Sinne und Strafmaß des Anklagevertreters mehrwöchige Gefängnishaft über jedes Ser Angeklagten.
Gleiche Brüder, gleiche Kappen...
Ans der Landstraße hatten sie sich kcnnengc- lcrnt, die Beiden mit den reichen Vorstrafen- Listcn, die vor etlichen Wochen Untcrreichen- bach durch unverschämtes Betteln und Widerstand bei ihrer Abführung und Arrestierung sowie gemeinsam begangenem Hausfriedensbruch unsicher machten. Vor Gericht suchten sic ihre „Gerichtskundcn"-Taktiken anzubringen, kamen hier jedoch an die falsche Adresse. Die übereinstimmenden Zeugenaussagen überführten sie restlos. Das Gericht bemaß den Ferienaufenthalt im Landesgcfängnis Hall für den einen auf 4 Monate, für den andern auf 3 Monate und 5 Tage. Um nochmals zu versuchen, sie zu ordentlichen Gliedern der menschlichen Gesellschaft zu machen, werden die Beiden nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis ins Arbeitshaus überführt. 20 Tage erlittene Untersuchungshaft kommen für jeden in Abzug
Der letzte Fall
Uebertretung der Gewerbeordnung durch einen auswärtigen Schausteller war am schnellsten erledigt. Infolge Nichterscheinen des Angeklagten beantragte der Anklagevertreter Verwerfung des Antrages auf gerichtliche Entscheidung und Kostcnaufcrlegnng. Das Gericht trat in seinem Urteil dem Anträge bei. — Den Vorsitz der gestrigen Strafsitzung führte Amtsrichter Walker als Ein- zelrichter; Anklagevertreter war Gerichts- affeffor Nobber. Scha.
Straßen- und Gaststättenstreifen des Arbeitsdienstes
Von der Arbeitsgaulertung wird mitgeteilt: Auf Grund einer Verordnung des Reichsarbeitssührers. Staatssekretär Hier!, werden in allen Standorten des Arbeitsdienstes Straßen, und Gaststätten- streifen durchgeführt. Tie Streifen, die unter Führung eines Obertrupp. oder Truppführers stehen und durch Armbinden kennt, lich gemacht sind, haben die Befugnis, gegen Angehörige des Arbeitsdienstes ein^uschrei- ten, die sich gegen die geltenden Vorschriften vergehen.
Keine Postzustellung am 1. Mai
Am Nationalen Fpicrtag des deutschen Volkes, dem 1. Mai, wird die Deutsche Ncichs- post — abgesehen von Eilsendungen — keine Post zustcllen. Empfänger können jedoch an diesem Tage Vriefsendungen und Zeitungen ivährend zwei Stunden die in den einzelnen Orten noch näher bezeichnet werden, von den Zustellämtcrn abholcn. Um auch dem Postpersonal in möglichst weite,» Umfange die Teilnahme an den Veranstaltungen zu ermöglichen, bittet die Reichspost, von der außergewöhnlichen Abholung nur in dringenden Fäl- len Gebrauch zu machen.
Weilderstadter Marktbericht. Zufuhr: 114 Milchschweinc Preise: 35—54 das Paar. Handel gedrückt, kleiner Ueberstand.
Zugetrieben
Ochsen
Bullen
Fungbulleu
Kühe
Färsen
Fresser
Kälber
Schweine
Schafe
8
168
—
223
176
—
10 6
1990
Unverkauft
—
3
—
7
—
—
-
115
—
Ochsen
a) vollfleischige, ausgemästete höchsten Schlachtwertes
1. jüngere.
2. ältere .
b) sonstige vollfleischige
«-) fleischige.
6) gering genährte . .
Bullen
a) lungere, vollfleischige höchsten Schlachtwertes d) sonstige vollsleischige oöer
ausgemästete.
o) fleischige.. . . . ,
cl) gering genährte.
Kühe
a) lungere, vollfleischige höchsten Schlachtwertes d) sonstige vollsleischige oder
ausgemästete.
o) fleischige.
ck) gering genährte..
Färsen iKalbinnen) a) vollsleischige. ausgemästete t>) vollsleischige.
24 4
18. 4.
Färsen iKalbinnen)
24 4
18. 4.
o) fleischige .
40—41
ä> gering genährte.
—
—
Fresser
_
_
mäßig genährtes Jungvieh.
—
—
—
—
Kälber
a) beste Mast- und Saugkälber
59—62
—
b) mittlere Mast- u, Saugkälber
53—58
—
a) geringe Saugkälber.
4b—49
—
39—41
38—41
ä) geringe Kälber.
Schweine
36—39
35—36
a) Fettschweine über 300 Pfd.
Lebendgewicht .
b) vollsleischige von etwa
—
—
35—89
240—300 Pfd. Lebendgewicht o) vollsleischige von etwa
200 —240 Psd. Lebendgewicht
,8—49
46—47
-
47—59
iS—49
29—32
ä) vollsleischige von etwa
160—200 Pfd. Lebendgewicht
—
47—49
45—48!
—
«) fleischige von
16—21
—
120 -160 Psd. Lebendgewicht
—
-
k) unter 120 Psd. Lebendgewicht
—
—
41
40—44
8) Sauen 1. fette.
40—44
—
39-40
38—40
2. andere.
36—3s
—
Marktverlauf: Großvieh: lebhaft. Kälber: lebhaft. Schweine: langsam.
Stuttgarter Fleischmarkt. Bullen a) 63 bis 67, b) 60 bis 62: Kühe b) 44 bis 50. c) 40 bis 44; Färsen a) 74 bis 78, b) 70 bis 73.
Ü 65 bis 70; Kälber b) 92 bis 95, c) 88 bis
91; Hammel b) 75 bis 78. c) 72 bis 74? Schwäne b) 73 bis 75, c) 69 bis 725 Kpeck 73 bis 75.