Schwarzes Brett

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Calw, den 25. April 1935

Erster Schultag

Nachdem am Borabend eine kirchliche Ein- führungsfeicr für Schulanfänger durch Deka» Hermann gehalten worden war, nahm die evang. Volksschule in Calw gestern die Schulneulinge auf. 42 Knaben und 40 Mäd­chen versammelten sich in der Frühe, begleitet von ihren Müttern, im österlich geschmückten Treppenhaus des Volksschulgebändes, um sich in die Gemeinschaft der lernenden Jugend aufnehmen zu lassen. Mitglieder des Orts­schulrats und Freunde der Schule waren zu dem festlichen Akt erschienen, sämtliche Schü­ler scharten sich um die Einziehcnden. Die ge­räumigen Treppenhallen des Hauses waren erfüllt von froher erwartungsvoller Jugend. Nachdem Rektor Eberle einen herzlichen Willkommgruß an die Anwesenden gerichtet hatte, begab man sich zur Flaggenhissung vor das Schulgebäude. Rektor Eberle ermahnte hier die Jugend, den Symbolen des Reiches allezeit treu zu sein. Nach dem Absingen des Horst-Wessel-Lieües zogen die neuen Schüler durch ihre Spalier bildenden Schulkameraden in das Schulhaus. In einem Klassenzimmer sprach Rektor Eberlezu Kindern und Müt­tern,' Schüler der zweiten Klasse trugen Lie­der und Gedichte vor und verschönten damit den Schuleintrttt der Kleinen.

Zu gleicher Zeit nahm auch die katholi­sche Volksschule die Schulanfänger auf. Hier waren es 3 Knaben und 4 Mädchen, welche der Schulvorstand, Hauptlchrer Mül - ler, im Nahmen einer kleinen Feier in ihren ersten Arbeitskreis einführte. Möge das neu­begonnene Schuljahr für Lehrer und Schüler ein segensreiches sein!

90. Geburtstag

Am Ostermontag konnte in Ncubulach Schuhmacher und Briefträger a. D. Karl Koch seinen 90. Geburtstag feiern. Der Jubi­lar, der sich noch ziemlicher körperlicher Rüstigkeit erfreut, war als tüchtiger Hand­werker weithin bekannt. Er konnte mit seiner vor wenigen Wochen im Alter von 93 Jahren Heimgegangenen Ehefrau das Fest der golde­nen, diamantenen und vor 3 Jahren auch der eisernen Hochzeit begehen.

Tierzuchterfolge

Auf dem Hcrrenbergcr Zuchtvieh­markt erhielten Friedrich Aichelc von Deckenpfronn für einen Farren der Klaffe III (1314 Monate alt) und Gustav Schneider von Deckenpfronn für einen Farren der Klaffe IV (1213 Monate alt) erste Preise. Bei der Zuchtviehversteige­rung wurden alle mit ersten Preisen ausge­zeichneten Farren verkauft, wobei die Preise zwischen 810 und 1710 lagen. Für mit zweiten Preisen ausgezeichnete Farren be­wegten sich die Erlöse zwischen 900 und 1300 Reichsmark.

Mißbrauch von Preisofferten

Vielfach war es früher üblich, von Firmen Offerten lediglich zu dem Zweck einzuholen, um auf den bisherigen Lieferanten einen Druck nach der Richtung auszuüben, mit sei­nen Preisen herunterzugchcn. Daß eine der­artige Geschäftspraktik sich heute nicht mehr aufrechterhaltcn läßt, zeigt ein vor kurzem ergangenes Urteil des Landgerichts Düssel­dorf. Eine Firma war zur Abgabe einer Of-

Am 1. Mai fragt jedermann das Fest- adzeicben.

ferte aufgefordert worden, Sie Mühe und Zeit erforderte. Der Geschäftsinhaber, der die Ab­gabe der Offerte veranlaßt hatte, dachte im Ernst nicht daran, seinem bisherigen Lieferan­ten den Auftrag zu entziehen, und die Folge war, daß die Firma, die sich vergeblich um die Lieferung bemüht und ihre Offerte abgegeben Hatte, gegen den erwähnten Geschäftsinhaber Klage anstrengte, mit der sic, gestützt auf 8 826 BGB., Ansprüche geltend machte.

Das Landgericht Düsseldorf erkannte den Anspruch als berechtigt an. Es mag dem Be­klagten zugegeben werden, so meinte das Ge-

Antn/Hoi^

richt, daß jede ein Angebot unterbreitende Firma damit rechnen muß und auch damit rechnet, bei der Vergebung des Auftrages leer auszugehen und damit oftmals sehr umfang­reiche und kostspielige Arbeit für die Ferti­gung des Angebots umsonst anfgewandt zu haben. Treu und Glauben wie redliches Ge­schäftsgebaren erfordert aber, daß derjenige, der ein Angebot, das mit besonderer Arbeit verbunden ist. einfordert, znm mindesten die Absicht der Vergebung eines entsprechenden Auftrages oder aber ein sonstiges billigcns- wertcs Geschäftsinteresse an der Erlangung eines Angebotes hat. Wenn die Offerte durch eine grundlose Schein an frage ver­ursacht wurde, kann die getäuschte Firma im Wege des Schadensersatzes eine angemessene Vergütung fordern, denn der das Angebot Veranlassende verstößt bei seinem Vorgehen gegen die unter ehrbaren Kaufleuten be­stehende Geschäftsmvral.

Eonntagsrümmamtl zur Erstkommunion

Die Reichsbahndirektion Stuttgart teilt mit: Aus Anlaß der Erstkommunionfeiern am Wei­ßen Sonntag, den 28. April, werden innerhalb des Bezirks der Reichsbahndirektion Stuttgart Sonntagsrückfahrkarten nach allen Bahnhöfen ausgegeben, in deren Berkehrsbereich solche Feiern stattfinden. Die Karten gelten zur Hin­fahrt schon vom Samstag, 27. April, 0 Uhr an, für die Benützung zur Rückfahrt sind die regel­mäßigen Bestimmungen maßgebend. Ferner werden an Orten, wo Erstkommunionsfeiern stattfinden, am Montag, 29. April innerhalb des Bezirks der Reichsbahndirektion Stuttgart Sonntaasrücklnhrkarten nach Bahnhöfen im Umkreis von 75 Kilometer ausgegeben, soweti fertiggedruckte Sonntagsrückfahrkarten auf­liegen. Diese Karten gelten am Montag von 0 Uhr bis 24 Uhr.

Die Unterbringung Jugendlicher in Lehrstellen

Noch 15 000 in Württemberg und Baden bei den Arbeitsämtern vorgemerkt

Der Präsident des Landesarbeitsamts Süd- wcstdcutschland teilt mit:

Der Abschluß des Schuljahres gibt den Ar­beitsämtern bereits die Möglichkeit, einen Uebcrblick über den Stand der Unterbringung des Entlaßjahrgangs 1938 zu gewinnen.

Von den rund 90 MS Jugendlichen, die in diesem Frühjahr in Württemberg und Baden die Schule« verließen, haben 82 SSV jetzt schon die Berufsberatung «nd Lehrstellenvermitt- lnng der Arbeitsämter in Anspruch genom­men; 16 SSV find bereits in Lehr- «nd Anlern­stelle« vermittelt; über 18 SM Jugendliche sind bei den Arbeitsämtern noch vorgemerkt. Eine große Anzahl Ratsuchender konnte dazu bewogen werben, in der elterlichen Landwirt­schaft zu verbleiben.

Viele Jugendliche konnten deshalb noch nicht untergebracht werden, weil sie sich für Sie Annahme einer angebotenen Lehr- oder

Anlernstclle noch nicht entschieden haben. Die Zahl der bei den Arbeitsämtern in Würt­temberg «nd Bade» gemeldete«, «och unbe­setzten Lehrstelle« beträgt 42M.

Die Arbeitsämter werden alles daran setzen, Sic Unterbringung auch der übrigen Jugendlichen in Bälde in die Wege zu leiten. Die Jugendlichen «nd ihre Ellern könne« wesentlich dabei mithelsen, wenn fie die Be- rnfswünsche dem vorhandenen Lehrstellen­angebot anpaffen. Die Erfahrung hat gezeigt, daß es falsch ist und häufig spätere Arbeits­losigkeit zur Folge hat, wen« ans unerfüll­bare« Vernfswünschen verharrt wird, wäh­rend offene Lehrstelle« in andere« Berufen mit guten Fortkommensmöglichkeiten vor­handen find. An die Wirtschaft ergeht die Bitte, zur restlosen Unterbringung des Ent- laßjahrgaugs 1938 sämtliche offenen Lehr­stellen bei den Arbeitsämtern anznmelde«.

Kurzberichte aus dem Lalwer Gerichtssaal

Die Fälle, welche in den öffentlichen Straf­sitzungen des Amtsgerichts Calw ihre Ab­urteilung durch den Einzelrichtcr finden, find keineswegs sensationell und ungewöhnlich, aber doch in mannigfacher Hinsicht oft äußerst lehrreich. Sie in knappen Strichen aufzuzeich­nen und zu besprechen, ist Zweck und Sinn unserer nunmehr regelmäßig erscheinenden Kurzberichte aus dem Gerichtssaal.

Nicht arbeite« und doch gut lebe«...

Ein junger Mann von 24 Jahren stand in Anklage wegen einer Reihe in Calw begange­ner Betrugshandlungen. Sie brach­ten ihn in Kempten auf den von hier erlasse­nen Haftbefehl in Untersuchungshaft, so daß er in Abwesenheit abgcurteilt werden mußte. In kurzen Zeitabständen vom September bis Dezember vor. Jahres legte der Angeklagte durch rührselige Lügen neun hiesige, z. T. selbst bedürftige Private und Geschäftsleute mit teilweise größeren Beträgen herein. Er wohnte-monatelang möbliert, ohne Miete zu bezahlen, pumpte an, wer ihm gerade dafür gut schien, kaufte auf gleichbillige" Weise für über 130 MarkBastler-Spielzeug" und ver­trieb seine Zeit im übrigen mit Sprttche- machen und Ansprüchestellen, flunkerte von Geldüberweisungen seines Vaters und war doch seit langem entmündigt. Sein mütter­liches Erbgut von beinahe 4000 Mark hatte er durch Müßiggang und Gcnußleben restlos durchgcbracht und sich öfters nur durch letzte väterliche Hilfe vor dem Strafrichter und der Schändung seiner Familienehre vorbei geret­tet, bis der überspannte Bogen schamloser Ausnützung zerbrach und doch noch ein Ge­richt sich mit den Schlechtigkeiten befassen mußte.

Das Gericht kam nach den Ausführungen und Anträgen des Anklagevertreters wegen neunfachen Betrügereien zur Verurteilung zu 4 Monaten Gefängnis, wovon 3 Wochen als durch die Untersuchungshaft verbüßt gelten

Wenn der Mund allzu getausig...

Es gehört zu den unrühmlichsten Seiten weiblicher Hosenherrschaft, wenn der Mund allzu geläufig, und der Behauptungswille all­zusehr aus dem Gifte der Gehässigkeit seine Nahrung schöpft. Wie sich doch die Menschen oft so sinnlos wegen Nichtigkeiten quälen und das kurze Leben versauern, statt für sich selbst zu sorgen! Der Anklagcfall, der einen Fami­lienvater der gefährlichen Körperverletzung zieh, richtete sich im Verlaufe der Verhand­lung immer deutlicher gegen die Anschuld­nerin, die als Zeugin auftrat, selbst. Das Auftreten der Zeugin und die sie schwer be­lastenden Tatumstände ließen es der Anklagc- bchörde und dem Gericht notwendig erschei­nen, die Verhandlung zu vertagen, um in eine weitere Prüfung darüber cinzutretcn, wieweit die Zeugin ebenfalls der Strafan- klagc zu unterstellen ist. Im übrigen wurde der Zeugin gleich zu Anfang mit Recht be­deutet, daß ihrFall" verdient hätte, auf den

Ei« Karabiner-Invalide kommt zu Gerichtsehre«

Ganz unscheinbar steht in einer Ecke hinter dem Richter ein alter Karabiner, den sich ein Kriegsteilnehmer ausgangs des Krieges als Andenken" gefaßt und unangemeldet als sein Eigentum behalten hatte, all die Jahre hindurch. Er war zudem invalid, aber dem alten Krieger für seine Buben zu Anschau­ungszwecken dennoch wertvoll erschienen. Aber da waren von den früheren Regierun­gen verschiedentlich Gesetze und Verordnun­gen, strenge Gesetze sogar, herausgekommen, die sämtliche'in Privatbesitz befindlichen Wchr- waffen zur Anmeldung und Ablieferung an das Reich einverlangten. Diesescorpus cke- licti", das sein Vorhanden- und Verborgen­sein doch nicht dauernd zu verschweigen ver­mochte, brachte unfern biedern Krieger und seinen jungen Anklagegenoffen mit einer gan­zen Reihe Gesetzesbestimmungen in Konflikt und kostete sie die Verurteilung zur gesetz­lichen Mindeststrafe von je 3 Monaten Ge­fängnis bzw. 3 Monaten und 1 Tag und zu den Kosten. Das Gericht erklärte sich der gan­zen Sachlage entsprechend jedoch bereit, einem Gnadengesuch befürwortend beizutreten.

Bettelei und Landstreicherei waren die weiteren Delikte, die das Gericht beschäftigten Ein ungleiches Pärchen zierte die Anklagebank. Der Richter redete der be­sonders heruntergekommenen Angeklagten in

> l >v, den 25. April

Hitler-Jugend Gef. 7/126 (2.H.126). Die irr Rundschreiben Nr. 27angcsagte Führcrtagung in Bad Teinach findet nicht statt. Tätigkeits­berichte sind sofort abzuliefern.

aller Deutlichkeit zu Gewissen. Viel Aussicht auf Besserung scheint jedoch kaum vorhanden. Das Gericht verhängte im Sinne und Straf­maß des Anklagevertreters mehrwöchige Ge­fängnishaft über jedes Ser Angeklagten.

Gleiche Brüder, gleiche Kappen...

Ans der Landstraße hatten sie sich kcnnengc- lcrnt, die Beiden mit den reichen Vorstrafen- Listcn, die vor etlichen Wochen Untcrreichen- bach durch unverschämtes Betteln und Wider­stand bei ihrer Abführung und Arrestierung sowie gemeinsam begangenem Hausfriedens­bruch unsicher machten. Vor Gericht suchten sic ihreGerichtskundcn"-Taktiken anzubrin­gen, kamen hier jedoch an die falsche Adresse. Die übereinstimmenden Zeugenaussagen überführten sie restlos. Das Gericht bemaß den Ferienaufenthalt im Landesgcfängnis Hall für den einen auf 4 Monate, für den an­dern auf 3 Monate und 5 Tage. Um nochmals zu versuchen, sie zu ordentlichen Gliedern der menschlichen Gesellschaft zu machen, werden die Beiden nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis ins Arbeitshaus überführt. 20 Tage erlittene Untersuchungshaft kommen für jeden in Abzug

Der letzte Fall

Uebertretung der Gewerbeordnung durch einen auswärtigen Schausteller war am schnellsten erledigt. Infolge Nichterscheinen des Angeklagten beantragte der Anklagever­treter Verwerfung des Antrages auf gericht­liche Entscheidung und Kostcnaufcrlegnng. Das Gericht trat in seinem Urteil dem An­träge bei. Den Vorsitz der gestrigen Straf­sitzung führte Amtsrichter Walker als Ein- zelrichter; Anklagevertreter war Gerichts- affeffor Nobber. Scha.

Straßen- und Gaststättenstreifen des Arbeitsdienstes

Von der Arbeitsgaulertung wird mitge­teilt: Auf Grund einer Verordnung des Reichsarbeitssührers. Staatssekretär Hier!, werden in allen Standorten des Arbeits­dienstes Straßen, und Gaststätten- streifen durchgeführt. Tie Streifen, die unter Führung eines Obertrupp. oder Trupp­führers stehen und durch Armbinden kennt, lich gemacht sind, haben die Befugnis, gegen Angehörige des Arbeitsdienstes ein^uschrei- ten, die sich gegen die geltenden Vorschriften vergehen.

Keine Postzustellung am 1. Mai

Am Nationalen Fpicrtag des deutschen Volkes, dem 1. Mai, wird die Deutsche Ncichs- post abgesehen von Eilsendungen keine Post zustcllen. Empfänger können jedoch an diesem Tage Vriefsendungen und Zeitungen ivährend zwei Stunden die in den einzelnen Orten noch näher bezeichnet werden, von den Zustellämtcrn abholcn. Um auch dem Postper­sonal in möglichst weite,» Umfange die Teil­nahme an den Veranstaltungen zu ermög­lichen, bittet die Reichspost, von der außerge­wöhnlichen Abholung nur in dringenden Fäl- len Gebrauch zu machen.

Weilderstadter Marktbericht. Zufuhr: 114 Milchschweinc Preise: 3554 das Paar. Handel gedrückt, kleiner Ueberstand.

Zugetrieben

Ochsen

Bullen

Fungbulleu

Kühe

Färsen

Fresser

Kälber

Schweine

Schafe

8

168

223

176

10 6

1990

Unverkauft

3

7

-

115

Ochsen

a) vollfleischige, ausgemästete höchsten Schlachtwertes

1. jüngere.

2. ältere .

b) sonstige vollfleischige

«-) fleischige.

6) gering genährte . .

Bullen

a) lungere, vollfleischige höchsten Schlachtwertes d) sonstige vollsleischige oöer

ausgemästete.

o) fleischige.. . . . ,

cl) gering genährte.

Kühe

a) lungere, vollfleischige höchsten Schlachtwertes d) sonstige vollsleischige oder

ausgemästete.

o) fleischige.

ck) gering genährte..

Färsen iKalbinnen) a) vollsleischige. ausgemästete t>) vollsleischige.

24 4

18. 4.

Färsen iKalbinnen)

24 4

18. 4.

o) fleischige .

4041

ä> gering genährte.

Fresser

_

_

mäßig genährtes Jungvieh.

Kälber

a) beste Mast- und Saugkälber

5962

b) mittlere Mast- u, Saugkälber

5358

a) geringe Saugkälber.

4b49

3941

3841

ä) geringe Kälber.

Schweine

3639

3536

a) Fettschweine über 300 Pfd.

Lebendgewicht .

b) vollsleischige von etwa

3589

240300 Pfd. Lebendgewicht o) vollsleischige von etwa

200240 Psd. Lebendgewicht

,849

4647

-

4759

iS49

2932

ä) vollsleischige von etwa

160200 Pfd. Lebendgewicht

4749

4548!

«) fleischige von

1621

120 -160 Psd. Lebendgewicht

-

k) unter 120 Psd. Lebendgewicht

41

4044

8) Sauen 1. fette.

4044

39-40

3840

2. andere.

363s

Marktverlauf: Großvieh: lebhaft. Kälber: lebhaft. Schweine: langsam.

Stuttgarter Fleischmarkt. Bullen a) 63 bis 67, b) 60 bis 62: Kühe b) 44 bis 50. c) 40 bis 44; Färsen a) 74 bis 78, b) 70 bis 73.

Ü 65 bis 70; Kälber b) 92 bis 95, c) 88 bis

91; Hammel b) 75 bis 78. c) 72 bis 74? Schwäne b) 73 bis 75, c) 69 bis 725 Kpeck 73 bis 75.