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Nationalsozialistische Tageszeitung

Calwerlayblall

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Amtliches Organ äer N. §. v. N. p.

Alleiniges Amtsblatt für alle Stadt- und Gemeinde-Behörden des Kreises Lalv,

Nr. 145

Calw, Donnerstag,

25. April LSSS

2. Jahrgang

Der nationale Feiertag des deutschen Volkes

Festliche Gestaltung de« 1. Mai Anordnungen für die öffentlich« Verwaltung

..Krieg?... niemals!"

Der Leiter -er DAF. über den Friedenswillen der Arbeiter

Berlin. 24. April.

Der Leiter der Deutschen Arbeitsfront. Dr. Ley, gewährte dem Berichterstatter der fran­zösischen Zeitung ..Le Journal" eine Unter­redung. Der Berichterstatter fragte dabei Dr. Ley, ob Deutschland an Krieg denke. Dr. Ley erklärte:Nein! Krieg? ...Nie» nials!... Deutschland will ihn nicht mehr. 23 Millionen deutsche Arbeiter wollen nichts als Arbeit und Frieden. Sie sehen bei uns viele Uni­formen und das beunruhigt Sie! Die Wahr­heit ist. daß der Deutsche sich gern gruppiert, gern im Gleichschritt marschiert und singt.." Weiter sagte Dr. Ley u. a., daß der Natio­nalsozialismus zwar eine Disziplin aufge­richtet habe, aber keine militärische, sondern eine nationale. Der Führer werde keinen Krieg ansangcn, weil er ihn nicht wolle.

Der Berichterstatter fügt der Wiedergabe der Erklärungen Dr. Lehs den Satz an:Ich bin zu unparteiisch, um nicht hinzuzufügen, daß die Erklärungen Dr. LeyS mir vollkom­men aufrichtig erschienen."

RMSminister Kerrl in Stuttgart und Reutlingen

Eigenbericht der NS.-Presse

Stuttgart. 24. April. Der Reichs- und preußische Staatsminister Kerrl weilte im Auftrag des preußischen Ministerpräsidenten EörinH zu Besuch der Württ. Landesregie­rung m Stuttgart. Es handelt sich dabei um die Unterrichtung über verschiedene würt» tembergische Gemeindeverwaltungsfragen, so vor allem um das württ. Verwaltungs- aktuariat. eine Einrichtung, die es bekannt­lich in Preußen nicht gibt.

Nachmittags gegen 4 Uhr traf der Mini­ster in Reutlingen ein. In seiner Be­gleitung befanden sich Ministerpräsident Mergenthaler, Innenminister Dr. Schmid, Finanzminister Dr. Dehlin» ger, Staatssekretär Waldmann, Mini- sterialdirektor Dr. Dill, Regierungsrat Stümpfig. Gauamtsleiter des Reichs­bundes deutscher Beamten Pg. Schümm, sowie weitere Herren. In Reutlingen wurde das in der Kreispflege untergebrachte Vcr» waltungsaktuariat besichtigt. Gegen k Uhe wurde die Werterfahrt nach Tübingen an» getreten.

RMsmltiister Darre kommt zum Nauerntag

Ehrentag der alten Bauerngeschlcchter in Neenstetten

Ulm, 24.April. Gauinspekteur Kreisleiter Maier-Ulm machte beim letzten Kreis­dienststellenappell im Saalbau nähere Mit­teilungen über den von der Landesbauern­schaft Württemberg-Hohenzollern im Mai ge­planten schwäbischen Bauernehren­tag in Neenstetten. Die im Gaugebiet lebenden Glieder derjenigen Banerngeschlech- ter, die seit mehr als 2VV Jahren auf dem gleichen Hof ansässig sind, wer­den in Neenstetten, Kreis Ulm, zusammen- kommen, um den G e s ch l e ch t e r s ch i l d in feierlicher Weise entgegenzunehmen. Reichs- bauernsührer Darr 6 wird diese Ehrung selbst vornehmen; außerdem werden u. a. auch der Reichsstatthalter und Gauleiter Murr und der Landesbauernsührer Ar­nold anwesend sein. - .- « »

Das Neueste tu Kürze

In einem Interview erklärt« der Leiter der Deutschen Arbeitsfront einem ausländi» schen Journalisten, daß der deutsche Arbeiter niemals einen Krieg herbeiwünsche.

Nach verschiedenen Blättermeldungen sollen die französisch-russischen Verhandlungen wieder ausgenommen worden sein.

In Berlin wurde am Mittwoch die 5S. Ta­gung der Deutschen Gesellschaft für Chirur­gie eröffnet.

Reichsminister Kerrl weilte am Mittwoch in Stuttgart, um die Einrichtung des würt- tembergischen Berwaltungsaktuariats zu be­gutachten.

Berlin, 24. April.

Für die Begehung des nationalen Feier­tages des deutschen Volkes hat der Reichs, und Preußische Innenminister Dr. Frick im Einvernehmen mit dem Neichspropaganda- minister Dr. Goebbels eine Reihe von Anordnungen für die öffentliche Verwaltung erlassen.

Danach flaggen am 1. Mai sänkt- llche Dienstgebäude des Reiches, der Länder, der Gemeinden, der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und der öffentlichen Schu­len. Die Dien st gebä ude sind mit

rischem Birlengrün oder son-

tigem Grün zu schmücken, besten Be-

orgung die Behörden eines Ortes zweck­mäßig gemeinsam vornehmen sollen. Die Aiisschmückungs - Arbeiten sollen möglichst durch das Gärtnereigewevbe ausgeführt wer­den.

Es wird als dringend erwünscht bezeichnet, daß die Gemeinden an geeigneten gro­ßen Plätzen Lautsprecher auf- stellen, um der gesamten Bevölkerung die Teilnahme an den Feiern des nationalen Feiertages zu ermöglichen. In kleineren lei- stungsschwachen Landgemeinden werde der Gastwirt oder eine andere Persönlichkeit be­reit sein, seine Nundfunkanlage zur Ver­fügung zu stellen.

Die Musik- und Trompeterkorps der Reichswehr sind angewiesen, an den Feiern mitzuwirken, ebenso würden sich die Musikkapellen der Polizei, der Techni­schen Nothilfe und sonstiger Organisationen zur Verfügung stellen. Für ausreichenden poli­zeilichen Schutz aller Veranstaltungen zur Feier des 1. Mai ist Sorge zu tragen.

In einem weiteren Erlaß ersucht der Reichs­innenminister die Landesregierungen und in Preußen die Polizeibehörden, die Polizeistunde für Gast- und Schankstätten am 1. Mai aufzu­heben.

Das Rahmenprogramm

Die Landesstelle Württemberg des Reichs­ministeriums für Volksaufklärung und Pro­paganda teilt uns mit:

Zum drittenmal marschiert seit der natio­nalsozialistischen Revolution das Heer der deutschen Arbeiter auf. Aus dem Tag inter­nationalen Klastenkampses wurde der ..Na­tionale' Feiertag des deutschen Volkes. An­stelle der Hetzreden marxistischer Wander­apostel tritt jedes Jahr deutlicher eine neue kultische Form völkischer Feierstunden. Und der Marschtritt endloser Züge arbeitender Deutscher gilt heute nicht mehr der Solidari- tät der arbeitenden Klasse, sondern das deut­sche Volk feiert am l. Mai die Leistung der arbeitenden Faust und der arbeitenden Stirn.

Die Gestaltung des 1. Mai liegt diesmal ganz in den Händen des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda, das seinerseits wiederum seine Landesstellen, bzw. die Gaupropagandaleitungen der NSDAP, mit der Durchführung beauftragt. Das ge­naue Programm wird hur gegebenen Zeit noch bekanntgegeben. Soviel steht jedoch sest, daß am Vorabend des 1. Mai nur die feierliche Einholung des Maibaumes durch die HI. stattfindet, die aber so zeitig beendet sein soll, daß am Morgen des 1. Mai jeder den Tay Kisch beginnen kann. Ein Wecken durch die HI. und eine Jugendkundgebung in deren Rahmen zugleich auch die Ein- gliederung der dem Jungvolk Entwachsenen in die HI. stattfindet leiten den Tag ein. Der eigentliche Festakt mit dem Festzug fällt noch züm größten Teil in die Vormittags­stunden. Selbstverständlich werden die größe­ren Betriebe am Abend wieder eigene Feiern abhalten und in allen Gasthäusern wird getanzt.

Das Programm deS Festakts einschließ­lich Festzug soll so gehalten sein, daß eS die Dauer von vier Stunden kei­nesfalls überschreitet. Die in den Betrieben stehenden Frauen müsten sich am Festzug nicht beteiligen. Die Teilnahme ist ihnen freigestellt.

Der 1. Mai höchster Feiertag

Als Nationalfeiertag ist der 1. M a i g e g « n- über alle« staatlichen und kirch­lichen Feiertagen durch befand e- resVorrechtausgezeichnet. Wie der Nationalfeiertag das Verzeichnis der staatlichen Feiertage im Reichsfeiertagsgesetz einleitet» so stehen diese überhaupt den kirchlichen, nur staatlich anerkannten, voran. Diese Rangord­nung ist nicht zufällig. Der bessere Platz de- deutet auch ein besseres Recht, wie überhaupt StaatsrechtvorÄirchenrecht geht.

Wenn zum Beispiel der 1. Mai einmal auf

Berlin, 24. April.

Nach einem an alle Behörden des Reiches, der Länder und Gemeinden gerichteten Erlaß des Reichs- und preußischen Innenministers gelten für die Beflaggung von Gebäuden und Gebäudeteilen, die von staatlichen und kommunalen Verwaltungen, Anstalten und Betrieben, von sonstigen Körperschaften, An- stellten und Stiftungen des öffentlichen Rech­tes sowie von öffentlichen Schulen benutzt werden, bis zur endgültigen Regelung der Reichsfarben folgende Bestimmungen: Aus den Gebäuden find wie bisher die H a k e n k r e u z s l a g g e und die schwarz weißrote Flagge (aus Reichsdienstgebäuden die Reichsdienstslagge oder die schwarzweißrote Flagge) gemeinsam zu hissen. Der Hakenkreuzslagge gebührt die erste Stelle. Bei Vor- handensein nur eines Flaggenmastes ist an ihm die Hakenkreuzflagge zu setzen, während die schwarzweißrote Flagge an der Haupt- sront des Gebäudes auszuhängen ist.

Sind zwei Masten vorhanden, so wird die Hakenkreuzflagge rechts, die schwarzweißrote

Gera, 25. April.

Ostthüriugen wurde am Mittwochnachmit­tag von einem Wirbelstnrm heimgesncht, un­ter dem vor allem der etwa 4« Einwohner zählende Ort Birkigt schwer z» leiden hatte. Bo« den 5 Gehöfte« des Ortes sind 4 voll­kommen -em Erdboden gleichgcmacht. Die «ser fi«d bis a«f die Gr»«dma«ern zn- sammeugebroche«. Ei«richtn«gsgegeustL»be und landwirtschaftliche Maschine» liegen weit zerstreut umher. Wie durch ein Wunder sind Menschenleben nicht zu beklagen.

Augenzeugen berichten, daß kurz vor 15.45 Uhr aus einer schwarzen Gewitterwolke un­ter ungeheurem Donnerrollen eine Windhose niedergtng und innerhalb weniger Minuten alles verwüstete. Noch ehe die Einwohner wußten, was eigentlich vor sich ging, war das Unglück geschehen. Die obere« Stockwerke der Häuser wnrben glatt abrafiert und von dem Sturm viele Meter weit sortgetrage«. Ein vollkommen mit Stroh beladener großer Lei­terwagen, der in einem 15 Meter langen Hof stand, wurde von einem Ende zum anderen geschleudert. Eine Hundshütte, in der mehrere Hunde Schutz gesucht hatten, flog über ein hohes Dach.

Auch die benachbarten Dörfer sind von dem Unwetter in Mitleidenschaft gezogen worden, wenn auch nicht in dem Ausmaße wie Birkigt. Der durch das Unwetter verursachte Schaden ist bei weitem noch nicht abzusehen.

Schweres LawIneinmglüS bei Vberftbvrf

Oberstdorf, 24. April.

Am Osterdienstag ereignete, sich in der Nähe der SpielmanSau bei Ober st- darf ein schweres Lawinenunalück. Aus dem

den Sonntag fiele, dann kann das sonst be­stehende Umzugsverbot während des Haupt­gottesdienstes nicht gelten. Ist aber das Wesen des Nationalfeiertags von dem des Sonntags grundsätzlich verschieden, io muß auch sein Schutz ein anderer sein. Wer am Sonntag in seinem Schrebergarten arbeitet, entheiligt nach heutiger Auffassung nicht die religiöse Weihe des Tages. Wer dies aber am 1. Mai tut, gleichgültig ob es ein Sonntag oder Wochentag ist, schließt sich damit in eigennützigem Inter­esse von der Gemeinschaft aus. Dennoch bleibt er nach den gegenwärtigen Gesetzesbestimmun­gen straffrei.

Flagge links gesetzt, vom Innern des Gebäudes aus mit dem Blick zur Straße gesehen. Bei Vorhandensein von drei Masten ist rechts und links die Hakenkreuzslagge, in der Mitte die schwarzweißrote Flagge zu setzen. Körperschaf­ten, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die bisher eine eigene Flagge führen, können diese An Stelle der zweiten Hakenkreuz­flagge zeigen. Die Gebäude der Wehrmacht setzen wzx bisher nur die ReichskrKgsflagge. Die Beflaggung beginnt um 7 Uhr morgens und endet bei Eintritt der Dunkelheit.

Ser Sichrer

dankt den Freikorpsrsmpferil

Berlin, 24. April.

Auf die Geburtstagswünsche des Verban­des der Vereinigten Baltikum- und Frei­korpskämpfer hat der Führer und Reichs­kanzler dem Verbandssührer Major Bischofs seinen Dank und dabei den Kämpfern der letzten Front und den ersten Soldaten des Dritten Reiches, unter denen auch Leo Schlageter gejochten hat, seine Grüße übermittelt.

Rückweg vom Heuholen begaben sich vier Ar­beiter, da sie Durst hatten in einen am Weg liegenden Tobel. Plötzlich wurden alle wer von einer Lawine verschüttet. Einer der Ar­beiter konnte sich selbst befreien und hotte Hilfe. Nach halbstündiger Arbeit konnte noch ein Verschütteter geborgen werden. In­zwischen hatten üch auch eine Rettnnos» Mannschaft und Sanitäter an der UnalnckS- stelle eingefunden, die die Suche anfnahmen. Aber erst abends gelang es. die beiden Ver­schütteten vier Meter tiel unter den Schneemaffen aufzufinden. Der Tod war bei beiden durch Ersticken eingetretei^

Bergstürze kn Tirol

Die durch das Föhnwetter der letzten Tage hervorgerufkne starke Schnee- schmelze hat in verschiedenen Teilen -Tirol? zu schweren Mnrbrüchen geführt. Vom Sonnwendsoch ging ein gewalti­ger Bergsturz nieder, durch den im Ge­meindegebiet von Münster rin Bauernhaus, ein Sägewerk und uvei Mühlen verschüttet wurden. Da dir Gebäude schon vorher geräumt worden waren sind keine Men- kchenopkr zu beklagen. Außerordentlich groß sind die durch den Bergsturz angerichteten Flurschäden.

Im Gememdegeblxt von Na uders sind ebenfalls zahlreiche Erdstürze voraekommen. durch die mehrere Felder vollkommen verschüttet wurden.

Die Erdbewegungen am Tatzlwurm in Oberaudorf am Inn waren auch am Mitt­wochnachmittag noch nicht zum Stillstand ge­kommen. Zwar bewegten sich die Erbmassen wesentlich langsamer vorwärts als am Vor­tage, doch dürften neuerdings etwa 5 Tage­werke Weideland abgerutscht sein.

Der Hakenkreuzflagge gebührt die erste Stelle

Der Reichsinnenminister hat neue Beflaggungsvorschriften erlassen

Wirbelsturmkatastrophe in Ost-Thüringen

Eine Windhose vernichtet vier Gehöfte Schwere Unwetterschäden