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Calw, den 18. April 1935
Zum Geburtstag de« Führers
Die Ortsgruppe Calw der NSDAP, veranstaltet am kommenden Samstag abend im „Bad. Hof" eine schlichte Führergeburtstags- feter, an der Sie Parteigenoffen, die Mitglieder der Gliederungen und der angeschloffenen Verbände teilnehmen. Die Weihestunde, in deren Mittelpunkt eine Ansprache steht, wird mit einem Fahncneinmarsch eingelettet und von Mufikvorträgeu, Sprechchören der HI., sowie dem gemeinsamen Gesang von Liedern umrahmt.
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Dienstnachricht
Steuerassistent Rupp beim Finanzamt Hirsau ist zum Steuersekretär ernannt worden.
Prüfung im Segelflug
Gewerbelehrer Konrad Netzel in Calw, der Führer der Fliegerschar Calw, hat im Fliegerlager Hornbcrg nach sechs einwandfrei guten Prüfungsflügen die ^-Prüfung im Segelflug abgelegt.
Die Eilzüge auf der Nagoldbahn
verkehren am heutigen Gründonnerstag. Es wäre eine rege Benützung zu wünschen, damit die Züge im kommenden Jahr von vornherein im Fahrplan ausgenommen werden. Für den Ostersamstag sind sie ohnehin vorgesehen. Im Arbeiterverkehr werden heute die üblichen Züge gefahren, während sie am Ostersamstag ausfallcn.
Generalversammlung des Liederkranz Gechingen
Der Lieöerkranz Gechingen hielt seine ordentliche Generalversammlung im Gasthaus z. „Hirsch" ab. Vorstand Schaible begrüßte die Erschienenen und bedauerte die geringe Zahl der erschienenen Passiven und Ehrenmitglieder. Das ausführliche Protokoll von Schriftführer Schneider fand allgemeinen Beifall und gab, wie auch der von Otto Breitling vorgetragcne Kassenbericht, zu keinerlei Einspruch Anlaß. Beiden wurde Entlastung erteilt und für ihre Mühewaltung der Dank ausgesprochen. Der im Vorjahr ausgcführte Bodcnsee-Ausflug setzte der Kasse stark zu. Es wurde deshalb vom Ausschuß beschlossen, für das Jahr den Beitrag um 1 Mark zu erhöhen, was angenommen wurde, da ja auch das in Freudenstadt stattsindende Kreisliederfest die Kasse wieder außergewöhnlich belasten wird. Die Hälfte des Fahrpreises wird den Sängern vergütet werden.
Oberlehrer Unger wurde zum Ehrenchormeister des Vereins ernannt. Mit herzlichen Dankesworten wandte sich der so Geehrte an den Verein und gab einen Rückblick auf die zwölf Jahre seines Waltens im Liederkranz. Hauptlehrer Sehburger und Ortsgruppenleiter Gehring mahnten eindringlich, nicht wankend zu werden in der Pflege des herrlichen deutschen Liedes. Nachdem die Tagesordnung abgewickelt war, konnte Vorstand Schaible die wohlgelungene, in schönster Harmonie verlaufene Versammlung schließen. Volkslieder und Chorgesänge halfen, wie es unter Sängern üblich ist, den gemütlichen Teil ausfüllen.
Wie wird das Ssierwetter?
Voraussichtlich etwas mildere Witterung
In diesem Jahr ist es besonders schwierig, für Ostern einen Reise- oder Wanderplan zu entwerfen. Das unfreundliche Wetter, das die ganzen letzten Tage über Europa beherrschte, erweckt nur geringe Hoffnungen aus eine durchgreifende Verbesserung bis Ostern. Täglich beobachtet man das „Wetterglas". Doch auch alles nervöse Beklopfen dieses mechanischen Wetterpropheten hilft nichts. Der Himmel ist grau überzogen. Regenschauer folgt aus Regenschauer.
Heute ist sogar noch eine etwas kühlere Witterung zu erwarten. Der gesamte Witterungscharakter der nächsten Tage ist am besten durch das Wörtchen „unbeständig" gekennzeichnet. In der Wetterküche Europas ist man sich anscheinend noch nicht bewußt, daß Ostern vor der Tür steht. Vielleicht verstößt cs auch gegen die Tradition, wenn am Karfreitag die Sonne vom Himmel lacht.
Doch ein Lichtblick wenigstens wurde uns gelaffen, an den sich alle unsere Hoffnungen knüpfen. Es ist anzunehmen, daß nach der vorübergehenden Abkühlung etwas mil- de res Wetter einsetzen wird, wobei noch nichts über eventuelle Regenfälle gesagt ist. — Vor allem dürfen wir uns also zu lüstern ein schönes Wetter wünschen.
Voraussichtliche Witterung silr Freitag und kamstag: Im allgemeinen immer noch unbeständiges, auch zu einzelnen Niederschläge? geneigtes Wetter.
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Stammheim, 18. April. Zu der in religiöser Verwirrung begangenen Tat der Selbstverstümmelung teilt die schwergeprüfte Familie des unglücklichen jungen Mannes mit, daß eine vorherige Abbindung des Armes durch den utchtsahueuden Bruder nicht statthatte.
Diese erfolgte erst nach der Tat. Auch hat der Verletzte die abgeschlagene Hand nicht mit sich getragen.
Gechingen, 17. April. Das seitherige Wohnhaus des Erbhofbauern Otto Böttinger, heute Hofbesitzer in Bärenwalde bei Stralsund, ging in den Besitz von Landwirt und Jagdhüter Wilhelm Böttinger über. — Der 60jährige Landwirt K. Vetter stürzte vor seinem Hause so unglücklich, daß er einen komplizierten Armbruch erlitt. Er mußte im Kretskranken- haus Böblingen operiert werden.
Nagold, 17. April. Im Kreis Nagold wurde
in 13 Betrieben ein neuer Vertrauensrat gewählt. Von 1087 abstimmungsberechtigten Ge- folgschaftsmitgliebern haben 939 abgesttmmt. Hiervon wurden 900 Ja-Stimmen abgegeben und nur 89 mit Nein. Somit haben 96 Prozent der Abstimmenden ihr Vertrauen der nationalsozialistischen Führung ausgesprochen.
Pforzheim, 17. April. Die Feststellungen der Polizei haben ergeben, daß es sich bei der in der Enz gefundenen Leiche um die am 9. 5. 1917 in Heidelberg geborene Erika Flau- cher handelt. Was das Mädchen in den Tod getrieben hat, ist noch ungeklärt.
Karfreitag — Tag der Trauer?
Hoch ragt das Kreuz von Golgatha. Heimat für Heimatlose. . .
So steht es aus dem Gedenkstein deS Friedhofs der Namenlosen aus der Insel Sylt. Hier liegen Seeleute aus aller Herren Länder. die an Strand geschwemmt wurden. Keiner kennt sie. niemand weiß ihren Namen aber auch für sie gilt das Kreuz von Golgatha. das hoch über allem Erdengetümmel emporragt, als Heimat für Heimatlose.
Das Kreuz von Golgatha. — Wieviele Ge- lchlechter stießen sich schon an ihm wieviele Tausende erklärten es für nichtig und wieviele kehrten reumütig zurück und beugten sich unter das Kreuz! Und erst wenn der Mensch sich vor dem Kreuze beugt, dann verliert es sein unheimliches Mvsterium für ihn. Und so ist es auch mit dem Karfreitag. Viele Menschen glauben, der Karfreitag fei der Tag der Trauer sie sehen in ihm nur die Todeszeichen und die erdrückende Last. Als ob der Landmann, wenn er erntet, mit der fallenden Frucht nicht auch gleichzeitig den Samen berge, als ob nicht im Sterben selbst schon wieder der Keim der Auferstehung liege. Es ist grundfalsch, wenn der Karfreitag als der Tag der Trauer und des Leides bezeichnet wird, nein, der Karfreitag muß als der Tag größter Gnade und Freude gefeiert werden. Dort auf dem Hügel von Golgatha schloß sich der Ring der göttlichen Erlösungsgeschichte, dort auf Gol- aatha tank» die Sehnsucht der ganzen Menschheit ihre Erfüllung und von Golgatha kommt der unversiegliche Lebensborn, der die Menschheit immer und immer wieder über die Klippen der Verzweiflung und Verzagtheit hin- wegträgt.
Und noch eines: Menschliche Trauer bedeutet in den allermeisten Fällen Sentimentalität. Stimmungsmäßig gibt man sich ergriffen und heuchelt Mitgefühl. Und in dieser Weise kommt auch die ..Karfreitags- ftimmung" bei vielen ja bei den meisten zustande. Woher sollte man denn auch die Trauer nehmen, wenn doch das Herz jube- liert denn es weiß, daß die Auferstehung folgt. Gewiß das Kreuzesopfer des Erlösers .muß mit gebührendem Ernst bedacht werden, aber über den Gräbern leuchtet schon das Morgenrot der Auferstehung und über die Gräber schallt das unsterbliche: I ch glaube!
So wie in der Natur, wenn im Herbst die Blätter fallen, schon der Keim zu neuen Knospen gelegt ist. so wie die absterbende Blüte den Samen zur neuen Dolde erschließt so sehen wir über Golgatha nicht das schwere und dunkle Kreuz, sondern wir sehen den strahlenden Abglanz der Auferstehung.
Aber nicht nur Freude bewegt unser Gemüt. Tank muß vor allem unser Sinnen sein an diesem Tag. Jesus starb für die Menschheit, fein Sterben war freiwillige Hingabe und brachte darum die Erlösung. Und >o wolle» wir vor dem Kreuz von Golgatha bie Knie beugen, um aber dann mit freudigem Dank aufwärts zu schauen, denn das Grab behielt ihn nicht. Er ist auferstanden und damit hat der Tod seine Schrecken verloren.
Karfreitag — Tag der Trauer? Neinl Karfreitag Tag dankbaren Gedenkens und triumphierender Freude! 8.6.
Neuordnung des Stratzenwefens im Kreis
Zehn weitere Straßenzüge des Bezirks Calw ganz oder teilweise in das Netz der Landstraßen I. Ordnung ausgenommen
Im Zuge der Neuordnung des Straßenwesens sind im Kreis Calw außer den bereits früher bestehenden Staatsstraßen folgende Strecken in das Netz der Landstraßen l. Ordnung ausgenommen worden:
1. Im Straßenzng Calw—Altburg—Würzbach—Agenbach—Oberkollwaugen die Teilstrecke von Calw (Straße Bad Teinach) bis Oberreichenbach.
L. Im Straßenzng Bad Teinach—Oberkoll- wangcn—Nenweilcr — Hosstett — Aichhal- -e« die Teilstrecke Teinach—Nenweiler.
3. Die Straße Nenweiler—Kreisgrenze gegen Gangeuwald.
4. Die Straße Bahnhof Teinach—Nenbnlach- Oberhangstett — Martinsmoos— Zwerenberg — Aichhalde« — Oberweiler — Kreisgrenze gegen Simmersfeld.
5. Die Straßen Martinsmoos—Kreisgrenze gegen Gaugenwald und Martinsmoos— Kreisgrenze gegen Schönbronn.
S. Im Straßenzng Kreisgrenze Unterlengenhardt-Bad Liebenzell — Unterhang- stett — Möttlinge» — Kreisgrenze gegen Weilderstadt die Teilstrecke Kreisgrenze Unterlengenhardt bis Möttlinge«.
7. Die Straße von Kreisgrenze gegen Mitnk- lingen-Möttlingcu—Neuhengstett gegen Althengstett sStaatsstraße 1V7j.
8. Die Straße Kreisgrenze bei Giiltlingen- Deckenpsronn—Kreisgrenze gegen Gärt- ringen.
9. Im Straßenzng Bad Teinach—Rötenvach- Oberkollbach die Teilstrecke Bad Teinach bis Oberrcichenbach lSt.Str. 192).
19. Den Straßenzng Staatsstraße 85 bei Stammheim — Gechingen — Kreisgrenze gegen Denfringen.
Soweit keine Teilstrecke angegeben ist, wird jeweils der ganze Straßenzng übernommen.
Die Uebernahme dieser Straßenstrecken durch den Staat bedeutet eine erfreuliche Verbesserung Ser Siraßenver- hältnisse im Bezirk. Der Kreisvcrband, dessen Aufwand auf das Straßenwesen vorerst eine Minderung zwar nicht erfährt, hat damit die Gewähr für einen zweckentsprechenden Ausbau und eine sparsame und einwandfreie Unterhaltung seiner Straßen und ist überdies je dem Widerstreit örtlicher Interessen entrückt. Seit 1. April 1935 sind bekanntlich in Württemberg sämtliche Kreis-, Gemcindever- bands- und Gemcindestraßen des Landes, sowie die Ortsdurchfahrten im Zuge dieser und der Staatsstraßen der Aufsicht des Technischen Landesamts als oberster Straßenbaubehörde
unterstellt worden. Das letztere hat seine Aufsichtsbefugnisse den Straßen- und Wasserbauämtern übertragen, die namentlich bei der Bearbeitung von Entwürfen und der Vergebung von Bau- und Unterhaltungsarbeiten aller Art mitzuwirken haben.
Diese Neuregelung erfolgte mit Rücksicht auf das am 1. April in Kraft getretene Reichsgesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung, dessen Ziel die Regelung des Straßenbaus und üer^ Stratzcnverwaltung von einer Stelle im Reich aus und die Durchbildung eines einheitlichen Verwaltungsapparats für diese Aufgabe ist. Die wichtigsten Grundsätze dieses „vorläufigen Reichsstraßcn- gesetzes" sind folgende:
Das gesamte deutsche Straßennetz wird ein- gcteilt in 4 Gruppen: Kraftfahrbahnen, Reichsstraßen, Landstraßen I. Ordnung und Landstraßen ll. Ordnung. Die Autobahnen sind durch besondere Gesetze geregelt, ebenso gilt das Gesetz nicht für Straßen, die nicht „dem Verkehr von Ort zu Ort dienen", also nur eine eng begrenzte örtliche Bedeutung haben. Im übrigen bestimmt der Gencral- inspektor, auf welche Straßen das Gesetz an- zuwenöen ist und welche Straßen die Eigenschaft von Reichsstratzcn und von Landstraßen l. und II. Ordnung haben. Hiebei soll die Verkehrsbedeutung und Ausbausä higk eit der einzelnen Straßenzüge den Ausschlag geben. Schon diese Vollmacht zeigt den weitreichenden Einfluß des Reichs auf die künftige Gestaltung des Straßennetzes. Vollends aber wird dieses Bestimmungsrecht sichtbar bei den eigentlichen Verwaltungsbefugnissen des Generalinspektors. Ihm ist die Fachaufsicht fauch für Neubauten) sowie die Wegebaupolizei für sämtliche Straßen übertragen. Damit sind grundsätzlich alle Angelegenheiten des Straßenbaus und der Straßenvcrwaltung der Prüfung und Genehmigung durch bas Reich unterworfen. Es ist auf diese Weise möglich, die Reorganisation des vorhandenen und den Ausbau des künftigen Straßenbestanbes in Deutschland nach einem Willen und einem Programm durchzuführen.
Selbstverständlich konnte bas Gesetz bei der Regelung der technischen Zuständigkeiten nicht an den großen wirtschaftlichen und finanziellen Fragen vorttbergehen, die mit dem Straßenwesen seiner Natur nach verbunden sind. Zunächst waren daher die Träger der Straßenbaulast festzustellen, welche bie
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Lalw, den 18. April
86. Ortsgruppe Calw der NSDAP. Die Ortsgruppe feiert am kommenden Samstag den 20. April, abends 8 Uhr, im „Bad. Hof" den Geburtstag des Führers. Die Parteigenoffen, sowie die Angehörigen der Gliederungen und der angcschloffcnen Verbände nehmen an der Feier teil.
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NS. - Rechtsbetreuungc-stelle Calw. Am Samstag den 20. April wird keine Nechtsbe- ratung abgehalten. Nächster Bcratungstag am Samstag den 27. April.
Kreisamt Calw „Kraft durch Freude". Der Deutsche Luftsportverband führt am 12. Mai ds. Js. auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart die deutschen Kunstflugmeisterschaften durch. Die Veranstaltung dauert von etwa 14 Uhr bis gegen 18 Uhr. Der normale Eintrittspreis beträgt 50 Pfg., der Luftsportvcr- band hat der NSG. „Kraft durch Freude" eine Ermäßigung von 20 Pfg. zugcstanden, so daß durch uns bezogene Karten 30 Pfg. kosten. Anmeldungen nimmt das Kreisamt Caliv „Kraft durch Freude", Bahnhofstr. 1, entgegen. Bei genügender Beteiligung kann ein Son - Verzug von Calw aus durchgcführt werd-n.
Kosten für die Unterhaltung und den Ausbau aufzubringen haben. Nach dem Gesetz sind Träger der Stratzenbaulast für die Rcichsstra ßcn das Reich, für die Landstraßen I. Ordnung die Länder, während die Landstraßen II. Ordnung die Regelung der Durchführungsverordnung Vorbehalten blieb. Von der Straßenbaulast des Reichs und der Länder sind in diesem Gesetz nur ausgenommen bie Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 6000 Einwohnern. Die finanzielle Auseinandersetzung zwischen den alten und neuen Trägern der Stratzenbaulast, eine bei der Vielgestaltigkeit der Verhältnisse nicht einfach zu lösende Frage, ist der künftigen Regelung durch den Generalinspektor überlassen.
Das dabei einzuschlagende Verfahren nimmt Bedacht darauf, daß diejenigen Wegunterhaltenden, die sich in weitsichtiger Weise die Unterhaltung und den Ausbau ihrer Straßen bisher angelegen sein ließen, bei der bevorstehenden Auseinandersetzung günstiger zu stehen kommen werben, als die bisher weniger opferbereiten. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, baß die große Linie der Lastenverschic- bung nach oben, welche dem Gesetz zugrunde liegt, in weitgehendster Weise eingehakten wird, d. h. baß gerade die finanziell am wenigsten leistungsfähigen bisherigen Träger der Unterhaltungslast künftig auch soweit entlastet werden, daß die Einheitlichkeit des Ausbau^ und bie Unterhaltung des Straßennetzes nicht darunter leidet.
Die Einteilung der Straßen geschieht durch Eintragung in besondere Stra- ßenverzcichniffe, die von den obersten Straßenbaubehörden der Länder nach den vom Generalinspektor zu erlassenden Bestimmungen angelegt und geführt werden. Die Eintragung hat rechtsbegründcnden Charakter: Mit der Eintragung in das entsprechende Verzeichnis erhält, mit der Löschung verliert eine Straße ihre Eigenschaft als Reichsstraße, als Landstraße l. und II. Ordnung.
Sie Reichsbahn über Ottern
Die Reichsbahndirektion Stuttgart teilt mit: Zur Bewältigung des Lsterverkehrtz werden in der Zeit vom 18. April bis 22. April 1935 zu zahlreichen planmäßigen Schnell-. Eil- und Personenzügen Vor- und Nachzüge ausgeführt. Außerdem verkehren folgende Sonderzüge:
Am Donnerstag. 18. April- Stuttgart—Oberstdorf. Urach—Metzingen. Metzingen-Urach, Pforzheim- Eutingen und Horb —Pforzheim sowie Waldenbuch—Vaihingen lFilder).
Am Freitag. 19. April: Stuttgart— Oberstdorf.
Am Samstag, 20. April: Geislingen- Ulm. Stuttgart—Oberstdorf.
Am Sonntag. 21. April: Reutlingen Hbf.—Tübingen Hbf., Urach Metzingen. Metzingen—Urach, Stuttgart Hbf.— Calw. Calw—Bad Teinach.
Am Montag. 22. April: Oberstausen— Stuttgart. Oberstdorf—Stuttgart. Heilbronn —Stuttgart. Blaufelden—Langenbnrg. Urach —Metzingen. Metzingen—Urach. Bad Lieben- zell—Stuttgart und Kleinengstingen—Reutlingen.
Am Samstag, 20. April und in der Nacht vom Samstag, den 20. aus Sonntag, den 21. April fallen wegen Arbeitsruhe in vielen Betrieben einige Haupt- sächlich dem Berufsverkehr dienende Züge aus: sie werden durch Aushang au? den Bahnhöfen bekanntgegeben. Nähere Nus- kunst über die Sonderzüge erteilen die Bahn. Höfe und die Plakate über die Wintersport- sonderzüge.