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Nationalsozialistische Tageszeitung

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Amtliches Organ äer N. §. v. A. P.

Alleiniges Amtsblatt für alle Staöt- und Gemeinde-Behörden des Kreises Laltv

Nr. 10S

Lalw, Donnerstag.

7. Mörz 1SSS

2. Jahrgang

Der Neubau des Deutschen Reiches

Zwei Zahre nat.-soz. Reichsreform - Erlaß eines neuen Veamlengesetzes bevorstehend

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Slmrgebiet

Besprechungen in Saarbrücken

Saarbrücken. 6. März.

Unmittelbar nach der Uebergabe des Saar­gebietes an die deutsche Regierung begannen am Sonntag in Saarbrücken die Bespre­chungen über beschleunigte Einleitung von Maßnahmen der Reichsregierung zur Be­kämpfung der Arbeitslosigkeit im Saarge- biet. Ausgegangen wurde hierbei von um- fangreichen Vorarbeiten, die bereits in den vergangenen Monaten von den deutschen Dienststellen im Saargebiet geleistet worden waren. Zweck der Besprechungen war. durch unmittelbare Aussprache mit den Beteilig­ten unter Vermeidung jeder bürokratischen Hemmungen die Durchführung und Finan- zierung größerer öffentlicher Notstandsarbei­ten an Ort und Stelle so festzulegen, daß derBeginnsoforterfolgenkann.

Die ersten Besprechungen hatten bereits ein erfreuliches Ergebnis. Dank des verständ­nisvollen Zusammenarbeitens aller Betei­ligten ist es gelungen, eine große Anzahl öffentlicher Arbeiten in Gang zu bringen. Sie werden es er­möglichen, in kurzer Zeit über 5000 arbeitslose Volksgenossen im SaargebietwiederinArbeitund Brot zu bringen. Die Auswirkungen, die die Arbeiten auf die saarländische Wirtschaft haben werden, sind hierbei noch nickt einaerecknet.

Keine besonderen Erbsesiinbhelt-. und SWeümier

kk. Berlin. 6. März.

In den Erläuterungen zur jüngsten Reichs. Verordnung zu den Aufgaben der Gesund­heitsämter wird dieSchäsfunaeigener Erbgesundheit s- und Nasseämter als nicht zulässig erklärt. Vor­handene Einrichtungen dieser Art sind viel­mehr den Gesundheitsämter«» an» .zugIiedern. die je nach Bedarf ein oder mehrere Beratungsstellen für Erb- und Nas- sen pflege zu errichten haben. Diesen Be­ratungsstellen obliegt auch die Ehebera­tung. In ähnlicher Weise sind bei den Nesundheitsämtern Beratungsstellen für Sportausübende zu errichten.

Schließlich wird verfügt, daß die Be- »eichnungAmtsarzt' im ganzen Reich dem leitenden Arzt der Gesundheits­ämter Vorbehalten bleibt.

sratiokialfoztaltftWe Finanzpolitik

Vraunschweig, 6. März. Mehr als 7 Mil- lionen RM. schwebender Schuld fand die nationalsozialistische Staatsregierung nach der Machtübernahme in Braunschweig vor. dazu einen Fehlbetrag im Staatshaus- halt m Höhe von 3,6 Millionen RM. Inner, alb weniger Monate konnte diese gewaltige ast beseitigt werden. Am 2. März 1935 wies das Staatskonto bereits wieder ein Guthaben von mehr als 2.5 Millionen RM. auf. Auch die Umschuldung der Gemeinde­sinanzen konnte im Lande Braunschweig fast restlos durchgeführt werden. So räumte der Nationalsozialismus innerhalb kurzer Zeit mit der Ausgabenwirtschaft der Par­teienregierungen auf und schaffte den Grund­sätzen des soliden Kaufmannes auch bei den öffentlichen Finanzen Geltung.

Die englische Opposition verurteilt die Ber> Üffentlichung des mit falschen Argumenten ausgebauten englischen Weißbuches sehr scharf und nennt sie eineDrachensaat". Es werden Mißtrauensanträge gegen Macdonald an­gekündet.

Italien will 4VV Kampfflugzeuge über Aegypten nach Ostasrika entsenden.

Ter baldige Erlaß eines neuen deutschen Bcamtengesctzes und die Beseitigung lci- stungsnnfähiger Zwerggemeindcn wurde von Staatssekretär Dr. Pfündner angekündigt.

Die Schlacht gegen die Aufständischen in Rordgricchenland mußte wegen Unwetters abacbrocken werden. .

kk. Berlin, 6. März.

In einer Unterredung machte der Staats- sekretar im Neichsiunenministerium, Dr. Pfundtner» über die bisherigen Ergeb­nisse und zukünftigen Aufgaben der Reichs- reform interessante Mitteilungen, denen wir folgendes entnehmen:

Im Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 tag mehr als das Bestreben, daS ausgeleiert« Verfahren der Weimarer Gesetzgebung«. Maschine neu zu gestalten. Der Verzicht des Reichstags und des Reichsrats auf Einschal, tung in das Gesetzgebungsverfahren bedeutet« den endgültigen Ersatz anonymer Verantwortung durch das Ver- autwortungsbcwutztseirt führen, der Männer.

Bereits eine Woche nach diesem Ermächti­gungsgesetz erging das sogenannte Erst« Gleichschaltungsgesetz. Heute ist auch dieses Gesetz durch die staatsrechtliche Entwick­lung überholt: diegleichgeschalteten" Landes- Parlamente und kommunalen Selbstverwal- tungskörper sind im Zuge der Verwirklichung des Führerprinzips abgeschafft, bezw. neu ge- ordnet. Das Gesetzgebungsrecht der Länder ist zur Reichsangelegen, heit gema chU- Wurde durch das Erste Reichsstatthaltergesetz die Einheit in Staats- iührung in Reich und Ländern sichergestellt, sc wurden die Neichsstatthalter durch das Zweite Reichs st atthaltergesetz vom 30. Januar 1935 als zentrale Vermal- .ungsorgane des Reiches eingesetzt und aus- drücklich zum ständigen Vertreter der Reichs- regierung in ihren Amtsbezirken bestellt. Da< mit ist in Richtung auf die künftige Gestaltung der Reichsgaue ein wichtiger Fortschritt erzielt,

Dr. Pfundtner erwähnte dann die übrigen wichtigen Gesetze zur Reichsneugestaltung: Das Gesetz über die Volksabstimmung, das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien, das Gesetz zur Sicherung der Ein- yeit von Partei und Staat, das der> -inst als daseigentlicheGrundaesetz des nationalsozialistischen Staa- es gewertet werden wird.

Am Ende des ersten Jahres der national. ,ozialistischen Revolution bestand folgende, staatsrechtlicher Zustand: Es gibt nur eine« Führer, in dessen Hand letzlich jede Entschei. »ung liegt. Die Regierung ist von de» Gunst eines Parlaments unabhängig. De» Reichstag stellt eine geschlossene und ein. keitliche Bertretuna des Geiam «Volkes dar DU Landesregierungen find tn ihren wichtigsten Befugnissen nur noch Vollzugs­organe der Reichsregierung.

Diesen tatsächlichen Zustand legte das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches staatsrechtlich fest. Das Schwergewicht dieses Gesetzes liegt in seinem Artikeln, durchdendiepoli- tischen Gebilde der Einzel st aalen unter Fortfall der innerdeut­schen Staatsgrenzen in die große deutsche Einheit übergeleitet werden, Ueber die innere Gliederung de- Reiches bestimmt dieses allein. Die Länder sind lediglich Gebietstörperschaften und bestehen nur als Verwaltungseinheiten fort. Die Hoheitsrechte der Länder sind auf daS Reich übergegangen. Die Wahrnehmung Ser Hoheitsrechte wurde allerdings den Ländern zurückübertragen. Die Landesministerien sind des staatsrechtlichen Charakters eines Ministe- r-ums entkleidet und zu Reichsmittel- dehörden geworden. Eine Ausnahme bildet nur Preußen.

Nach außen am sichtbarsten ist die Erset- ung der bis dahin bestehenden sechzehn- achen Staatsangehörigkeit im Reich durch die einheitliche deutsche Reichs- angehörigkeir geworden. Jeder deut­sche Volksgenosse ist also erst durch diese Maßnahme auch rechtlich Deutscher gewor­den.

Im zweiten Jahre der nationalsozialisti­schen Staatssiihrung ist für das einheitliche Reich aukh das einheitliche Staats­oberhaupt grschassen worden. Durch das Gesetz vom 2. August 1934 ist der Führer Adolf Hitler auck staatsrechtlich das allei­

nige Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches geworden. Er ist die höchste verfassungs­mäßige und verwaltungsmäßige Spitze des Reiches. Die R e i ch s m i n ist e r sind seine Berater und seinen Anweisungen unterwor­fen. Die sichtbare Folg« dieses staatsrecht­lichen Zustandes ist der Eid, den die gesamte Beamtenschaft auf den Führer und Reichs­kanzler abgelegt hat und durch den sie zu ihm in ein Persönliches Treueverhält­nis getreten ist, das zu äußerster Hingabe verpflichtet und nur durch den Tod gelöst werden kann.

Im zweiten Jahre der nationalsozialisti­schen Reichsregierung sind die gleichartigen Ministerien des Reiches und Preußens in engere Verbindung miteinander gebracht und die letzten Reste des schädlichen Dualismus zwischen der Neichsverwaltung und der preu­ßischen Verwaltung beseitigt worden. Die besondere Stellung des preußi­schen Ministerpräsidenten als Vertrauensmann des Führers und Reichskanzlers hat sich durch diese Fusion der Reichs- und Preußischen Ministerien nicht geändert. In seiner Hand liegen im wesentlichen die Befugnisse, die in den außerpreußischen Ländern den Reichs­statthaltern zuftehen.

Nach dem neuen Reichsstatthaltergesctz kann der Bezirk des Reichs statt- Halters von L a n d e s g r e n z e n un­abhängig gemacht werden. Der Führer und Reichskanzler kann für den Reichsstatt­halter einen Amtsbezirk bestimmen, der über die Ländergrenzen ohne weiteres hinaus­greift

Im übrigen stehen wir in kurzem auch vor dem Erlaß eines neuen deutschen Beamtengesetzes und einer neuen

in. «ernn, v. Marz.

Der tragische Unglttcksfall. dem Gauleiter und Staatsininister Hans Sche in in zum Opfer gefallen ist. hat im ganzen Reiche Trauer ausgelöst. Ist doch mit Hans Schemm einer der vorbildlichsten Kämpfer der nativ-

NL.-Prefle-Piieiv

nalsozialistischen Bewegung eingegangen tn Walhall. Bei der Witwe des Verunglückten sind zahlreiche Beileidsdrahtungen eingclangt, u. a. von Reichsinnenminister Dr. Fr ick, Reichspropagandaminister Tr. Goebbels und Reichswehrminister von Blomberg.

DaS Hauptamt für Erzieher und

>er NattonLllorialiftisch» Sehr

deutschen Dirnststras-Ordnung. Durch sie werden alle Beamten gleichgül­tig ob Reichs-, Landes- oder Kommunal- beamte in einheitlicher Eigenschaft als Rcichsbeamtc gesetzlich festgelegt.

Nachdem Staatssekretär Dr. Pfundtner noch die neue deutsche Gemeinde- ordn » na er-wähnt hatte wobei er einender Semetndeordnung ähnlichen gesetzliche» Regelung für die Kommunalver« bände und die Beseitigung lei> stungsunsähiger Zwerggemein- den ankündigte, antwortete er an? di» Frage, wann und ob noch in diesem Jahr» mit der territorialen Neugliederung des Reiches zu rechnen ist:

Den Zeitpunkt hiesür bestimmt aus­schließlich und allein der Füh­rer und Reichskanzler. Die Ent­wicklung wird in keiner Weise überstürzt werden. Sie wird sich unter Berücksichtigung aller geographischen, volklichen und wirt­schaftlichen Gesichtspunkte lo vollziehen, wie es dem Wohle des deutschen Volkes und Rei­ches am besten entspricht. Auch die Zahl der künftigen Reichsgaue kann beute nock nicht feftaclegt werden.

KelihmeM - einzige Svvemgrerm

kk. Berlin, 6. März.

Aus einer Verfügung des Neichsinnen- ministers Dr. Frick geht hen ac, daß die einzige Hoheitsgrenze des Deut- scheu Reiches nurnochdieReichs- grenze ist, die vom Neichsinnenminister betreut wird. Acnderuuqen von Länder- grcnzcn werden künftig messt mehr in Staats. Verträgen zwischen den beteiligten Ländern festgelegt, sondern vom Reichsinnenminister im Verordnunasweae durchaeführt.

reround widmen ihrem verstorbenen Reichsaintsleiter eine» Nachruf, in dem cs u. a. heißt: ..Sein Wille und seine Tatkraft chusen die große deutsche Erziehergemein- chaft. die seit Pestalozzis Zeiten als Sehn- ucht in den Herzen der Erzieher aller deut- eher, Schulzweige glühte. Als ragendes Sym­bol dieser Gemeinschaft entstand aus seiner Idee heraus das Haus der deutschen Er­ziehung in Bayreuth... In der gotisch ge- richteten Weihchalle dieses seines Lieblings- werkes wird Hans Schemm anfqebahrt wer­den.'

vtetHs statthafter und Gaules, ter Murr hat an die Witwe Schemins fol­gende Drahtung gerichtet:Der tragische Lot Ihres Mannes trifft uns alle wie ein unersctz. sicher persönlicher Verlust. Die württembergi- schen Nationalsozialisten und Nationalsozia. listinnen haben in Hans Schemm nicht nur dev überzeugenden Prediger des Nationalsozialis. mus verehrt, sondern ebenso den gedankenticfev und vorbildlichen Erzieher der Jugend. Si« nehmen deshalb an dem harten Schicksalsschlag, der Sie, verehrte Frau, getroffen hat, beson- deren Anteil. In ihrem und in meinem Namen spreche ich Ihnen deshalb aufrichtigstes Beileid aus. Hans Schemm wird im Gau Württemberg-Hohenzollern immer unvergessen lein."

Der württ. Ministerpräsident und Kult- ninister Mergenthaler hat aus Anlaß Ws tragischen Todes des verdienten Vor- lämpsers Pg. Staatsminister und Gauleiter Schemm dessen Frau sein herzlichstes Bei- seid ausgesprochen.

Die Beisetzungder sterblichen Ueberreste Hans Schemms findet am Samstag um 11 Uhr in Bavreuth als Staatsbcaräbnis statt. Halbmast am Tage der Beisetzung

Der Führer hat folgende Anordnung er« lasten:Am Samstag, den 9. März, dem Tage der Beisetzung meines tödlich verun« glückten Gaulerters Hans Schemm, haben die Gebäude sämtlicher Dienststellen und Glie­derungen der NSDAP, und ihrer Nebenz orgamsationen di« Flagaea aus HalbmaL WlchSÄ __ 7 ^

Trauer um Gauleiter Haus Schemm

Der Führer ordnet Trauerbeflagg ung an Staatsbegräbnis in Bayreuth