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Nationalsozialistische Tageszeitung

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Amtliches Organ der N. §. v. A. P.

für alle Stabt- und Gemeinde-Behörden des Kreises Ealw

Rr.7S

Lalw, Dienstqg, 5. Februar 1SSS

2. Jahrgang

Die Beamten-Ernennung

Bier Erlaffe z«m Reichsstatthaltergesetz tk. Berlin, 4. Februar.

Im Reichsgesetzblatt werden vier Erlasse des Führers und Reichskanzlers zur Regelung der Ernennung und Entlassung von Reichs- und Landesbeamten, über die Ausübung des Gna- denrechtes und über die Ausübung der Befug­nisse des Reichsstatthalters in Preußen ver­öffentlicht.

JmerstenErlaß behält sich der Führer und Reichskanzler die Ernennung und Entlassung der Inhaber von Planstellen derjenigen Länder- besoloungsgruppen, die den Reichs­besoldungsgruppen ^ II o und aufwärts ent­sprechen vor. Das Recht zur Ernennung und Entlassung der sonstigen Landesbeamten wird für Preußen auf den Ministerpräsidenten, der ermächtigt ist, es weiter zu übertragen, für die übrigen Länder den zuständigen Reichsmini­stern übertragen. Die Reichsminister können dieses Recht an die Reichsstatthalter mit Zu­stimmung des Reichsinnenministers übertra­get!, die ihrerseits zur Weiterübertragnng er- mächtigt sind. ,."' "7

Im zweiten Erlaß über Sie Er­nennung und Entlassung von Reichsbeamten behält sich de» Führer die Ernennung und Entlassung der Inhaber von Planstellen der Reichsbesoldungsgruppen ^6 und aufwärts vor. Für die sonstigen Reichsbeamten erhalten die Leiter der obersten Neichsbehörden das Entscheidungsrecht.

Im dritten Erlaß behält sich der Führer und Reichskanzler die Entschließung über die Ausübung des Begnadi­gungsrechtes vor bei Todesstrafen» bei Strafen wegen Hoch- und Landesverrats, bei Strafen gegen Soldaten und Wehrmachts- beamte, wenn auf Freiheitsstrafen von mehi als 6 Monaten erkannt ist, und bei anderer Strafen, wenn der Führer den Vorbehalt all­gemein oder im Einzelfall ausspricht. Mit derr Recht der Weiterübertragung wird die Befug­nis zu Gnadenerweisungen und ablehnender Entschließungen in Gnadensachen erteilt: Den Reichsiustizminister für die nur Zuständiaker, der Gerichte gehörigen Fälle, dem Reichswehr­minister für die zur Zuständigkeit der Militär­gerichte gehörigen Sachen einschließlich de: gegen Soldaten und Wehrmachtsbeamte vor dem Inkrafttreten der Militärstrafgerichtsbar- keit verhängten Strafen, dem Reichsfinanz- minister für Steuerzuwiderhandlungen, Zu­widerhandlungen gegen Zollvorschriften, Finz- monopole und Ein- und Ausfuhrverbote, den zuständigen Neichsministern für Strafen von Polizei, und anderen Verwaltungsbehörden, diesen auch für Ordnungsstrafen und für von' Verwaltungsgerichten verhängte Strafen. Für Dienststrafsachen und auf Strafurteil beruhen­den Amts- und Ruhegehaltsverlust hat das Gnadenrecht für unmittelbare Reichsbeamten die zuständige oberste Reichsbehörde, für die unmittelbaren Landesbeamten in Preußen der Ministerpräsident, in den übrigen Ländern die Reichsstatthalter, für die Gemeindebeamten der Reichsinnenminister.

Der vierte Erlaß überträgt die dem Führer und Reichskanzler vorbehaltenen Be­fugnisse des Reichs st atthalters tn Preußen zur Ausübung dem preu­ßischen Mi ni st erpräs identen.

Jas M'M in »SW

Der englische und französische Botschafter wurden am Sonntag abend vom Führer empfangen. Die Besprechungen galten den Londoner Abmachungen.

Die englische und französische Presse kom­mentieren dir Ergebnisse der Londoner Ver­handlungen im allgemeinen günstig.

Der Führer und Reichskanzler hat vier Er,'aste unterzeichnet, in denen die Ernen­nung und Entlastung von Reichs- und Lan- desbeamten. sowie die Ausübung des Gna- d.'»rechtes behandelt wird.

In den Ennstaler Bergen wurden 6l> Schifahrer in einer Schihütte von Lawinen verschüttet. Eine Rettung der Eingeschlosse­nen liegt im Bereich des Möglichen.

Im RemStal kam es zu großen Ueber- schwemmungen. Der Verkehr mußte teilweist itillaclcgt werden.

England übernahm keine neuen Verpflichtungen

Dar Programm von London - Der englische und franzSfische Botschafter beim Führer

Deutsche Prüfung der Londoner Richtlinien

. Berlin, 4. Februar. Die amtliche Verlautbarung über das Er­gebnis der Londoner Besprechungen der bri- tischen und französischen Staatsmänner i« vom britischen Botschafter Sir Erik Phi PPS bereits am Sonntag abend dem Führer und Reichskanzler übergeben wor­den. Sir Eric Phipps hatte bereits zu Mit­tag dem Reichsaußenminister Freiherrn von Neurath den Eiltwurf der Londo­ner Verlautbarung übergeben und dabei den Wunsch nach einer Aussprache mit dem Füh. rer und Reichskanzler geäußert. Auch der französische Botschafter war noch am Sonn- tag abend vom Führer empfangen worden.

Das wesentliche des in London aufge­stellten Programms ist, daß es keine bindende Vereinbarung zwi. schen Großbritannien und Frankreich darstellt. Die englisch« Presse legt nicht zur reinen Freude ge­wisser Pariser Kreise allergrößten Wert darauf, festzustellen, daß es sich ausdrück­lich nur um Richtlinien handelt» die nunmehr allen interessierten Mächten zur Kenntnis gebracht werden, u. zw. als Verhandlungsgrundlage. Auf keinen Fall will man dieses Programm als etwas Un­abänderliches angesehen wissen, das von den in London nicht unmittelbar Betei­ligten einfach anzunehmen oder abzuleh­nen ist.

Von diesem Gesichtspunkt aus gesehen, ist die Aufnahme der Richtlinien in England, wo die Regierung den Hauptwerk auf eine Rüstungsvereinbarung legt, durchaus freund- lich. Wenn die englische Presse natürlich sich in größerem Maße mit dem Plane des Luft- Locarno beschäftigt, so deshalb, weil in wei­ten englischen Kreisen eine gewisse Abneigung gegen neue Bindungen auf dem Festland be- steht.

Eine Erklärung Simons im Unterhaus

Im englischen Unterhaus wies Simo« darauf hin, daß der Wortlaut der all­gemeinen amtlichen Mitteilung, die die Er­gebnisse der Besprechungen zwischen den bri- tischen und den französischen Ministern ent- halte, soeben in einem Weißbuch ver. öffenlicht worden sei. Dieses enthalte einer vollständigen Bericht über die Besprechun- gen, die erzielten Schlüße (conclusions) und die Anregungen, die zur weiteren Erwägung gestellt worden seien und er könne zweck- dienlicherweise diesen Bericht rm gegen­wärtigen Augenblick nicht ergänzen.

Simon bemerkte:Das Haus muß wißen, daß Schritte unternommen worden sind, bevor die amtliche Verlautbarung ver­öffentlicht wurde, um die anderen Locarno­regierungen über die Richtung unserer Er­örterungen zu unterrichten und darzulegen, wie die amtliche Mitteilung dies andeutet, daß wir. die jetzt einladen. sich uns und der französischen Regierung in gleichberech­tigter Beratung anzuschließen. Ich möchte bezüglich des Planes zur Schaffung eines Abschreckungsmittels gegen einen nicht herausgeforderten Luftangriff in West­europa hinzufügen, daß zwischen den fran­zösischen Ministern und uns vereinbart worden ist. daß, wenn der Plan angenommen wird, tinsere eigene Verpflichtung sich nicht auf Fälle ausdehnen würde, die über die Art Vvn Fällen hinausgeht. die bereits durch die Locarnoverpflichtungen vorgesehen sind."

Englische Pressestimmen

Der arbeiterparteilicheDaily Herold" rechnet noch mit vielen Monaten schwieriger diplomatischer Ver­handlungen und erklärt, daß keine Rede von einem .Luftbündnrs" mit Frankreich sein könne. AuchNewS Chronicle" legt Wert aus die Feststellung, daß es sich nicht um ein Abkommen, geschweige denn um einen gezcyi offenen Vertrag, sondern nur um ein Einverneh­men über die Richtlinien neuer europäische,! Berkuandlunoen über

Frieden und Sicherheit handeln könne.Mor- ninapost" ist wie immer begeistert über das feste und freundschaftliche Einvernehmen" mit Frankreich.Daily Telegraph" hält das erzielte Einvernehmen für den einzigen Weg zur Nüstungsbegrenzung und stellt fest, daß nach dem Luft-Locarno die Hilfe bei Luft­angriffen /itküt vom langsam arbeitenden Bölkerbundrat, sondern von den Nationen unmittelbar kommen wird.Times" lobt die geschickt und gut geführten Verhandlungen, die zueinem höchst erfolgreichen" Abschluß gebracht worden seien, und stellt sest, daßge. nau betrachtet" britischerseits keine neuen Beipflichtungen übernommen worden seien, da die Luftvereinbarungen nur eine Aus­gestaltung von Locarno bedeuten.

Franzöflsche Pressestimmen

Flandin und Laval. die Montagvor­mittag die Rückreise nach Paris angetreten haben, finden in ihrer heimischen Presse nicht ganz die gleiche Zustimmung, wie ihre briti­schen Kollegen. Wenn sich die Blätter auch im allgemeinen zufrieden zeigen, so zeigt sich doch eine gewisse Neigung zur Kritik, vor allem daran, daß man um die deutsche Gleichberech­tigung nicht herumgekommen ist. DemEcho de Paris" z. B. macht eS Sorgen, daß

Deutschland zum Luft-Locarno eingeladen werden soll, obwohl doch Deutschland nach dem Versailler Vertrag gar keine Militär- luftflotte haben dürfe.Oeuvre" meint, daß die Richtlinien, die an sich voneinander un­abhängig seien, von Deutschland geschlossen angenommen oder abgelehnt werden müßten. Im übrigen trösten die meisten Blätter ihre Leser damit, daß die Entmilitarisierung des Rheinlandes nicht in dem aufzuhebcnden Teil V des Versailler Vertrages enthalten sei. deshalb an ihr auch nichts geändert wer­den könnte.

Eine polnische Auslastung

Zu den Ergebnisten des französischen Mi- nisterbesuches in London liegen noch keine Kommentare der Polnischen Presse vor. Die Polnische Telegraphenagentur, die von alle» Blättern zitiert wird, erklärt in einem Lon­doner Bericht eingehende Kommentare noch für verfrüht, jedoch könne mgn aus dem Text der Londoner Erklärung bereits gewisse Fol­gerungen ziehen:

I. zeige der Stil der Erklärung, daß man ihr eine Form habe geben wollen, die Deutschland nicht verletzen könne; 3. seien die Absätze bezüglich des Ostpaktes sehr

(Schluß auf Seite 2.)

Berlin zum Londoner Angebot

Vei Gleichberechtigung grundsätzliche Bereitschaft zur Friedensarbeit

DieDeutsche diplomatisch-politische Kor­respondenz" schreibt zum Londoner Pro­gramm u. a.:

Die Londoner Verlautbarung umreißt ei« großzügiges Programm zur ge­meinsamen Regelung der Rü­stung s- und Sicherheitsfragen in Europa, speziell in der Mitte und im Westen des Erdteils. Sie stellt zwei Ge- ichlspunkte voran, die auch in Deutsch- and ein lebhaftes Echo finden weiden, weil sie tets eine Hauptsorge der deutschen Politik ge­wesen sind: Vermeidung des Wett- rüstens und Ausschaltung von Kriegsgefahren. Zu den Londoner Be­ratungsgegenständen, die in Vorbesprechungen eingehend vorbereitet worden waren, gehört wiederum die zum Ueberdrutz oft er- örterteZweiheitrGleichberechti- gung und Sicherheit.

Es war nicht mehr möglich, hierzu neue Ge­danken zu formulieren. Man wird erst nach eingehender Prüfung der Londoner Be­schlüße mit Bestimmtheit sagen können, welche Tragweite «nd welchen inneren Zu­sammenhang die verschiedenen Punkte nach Ansicht ihrer Urheber haben sollen. Wichtig ist aber schon jetzt, daß von einer allgemei­nen Regelung, die frei zwischen Deutschland und den übrigen interessierten Mächten ver­einbart werden soll, die Rede ist.

Was die Nüstungsfrage betrifft, so er­innert auch die Londoner Verlautbarung an das römische Communiqus vom 7. Januar, worin festgestellt wurde, daß eine einseitige Aenderung vertraglicher Nüstungsbeschrün- kungen unzulässig sei. Anscheinend ist aber nicht beabsichtigt, hiermit eine unfruchtbar« theoretische Diskussion, wie sie jahrelang ge­führt wurde, neu zu beleben. Deutschland hat im Einklang mit dem Versailler Ver- trag seine einseitige Entwaffnung immer als Vorleistung in Erwartung einer allgemeinen Abrüstung betrachtet.

Heute im vierten Jahre des Bestehens der schon mit reichlicher Verspätung ein- berufencn Genfer Abrüstungskonferenz mutz leider festgestellt werden, daß sich di« allgemeine Abrüstung zu einer Utopie ver­flüchtigt hat. Die Grundlagen der Ver­sailler Rüstungsregelung sind an de« Macht der politischen Gegebenheiten zer­brochen. Deshalb ist das Wesentliche und Wertvolle an dem Londoner Programm der Will« zur Rüstunaskonvention. der

diesmal nicht nur von England, sondern auch von Frankreich bekundet wird. Um dieses wichtige Ziel zu erreichen, darf in der Tat den Beteiligten keine Anstrengung zu groß, kein Entschluß zu schwer sein. Auch Deutschland fühlt sich mit verant­wortlich und ist bereit, mitzuarbeiten, da­mit der Weg einer wirklichen und wirk­samen Verständigung gegen den Rüstungs- taumel und die damit verbundenen Ge­fahren gefunden wird.

England hat bei den Londoner Verhand­lungen ein großes Maß von Bereitschaft zu Praktischer Mitarbeit gezeigt. Gewiß mutz die endgültige Gestalt der beabsichtigten Verein­barungen noch unter Mitwirkung aller In­teressierten festgesetzt werden. Wichtig und interessant ist aber die solidarische Haltung Englands gerade auch kn der Frage der Acfj, Vierung von Locarno, die durch ein beim,- deretz Luftabkommen der Locarnostaaten er- reicht werden und in Europa die Gefahr eines Zusammenstoßes der großen Luft- Mächte verringern soll. ^

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ImVölkischen Beobachter" begrüßt Alfred Rosenberg in einem Aufsatz über Sic Londoner Vereinbarung die gewonnene bri­tisch-französische Einsicht, jetzt eine direkte und wirksame Zusammenarbeit mit Deutschland anzustreben, eine Auffassung, deren Verwirklichung schon lange zweckmäßig gewesen wäre, um den Eindruck einer Aus­schaltung Deutschlands zu vermeiden. Zur Regelung der Ritstungsfrage, so betont Rosenberg, mutz von vornherein beiderseits die Gleichberechtigung garantiert sein. DaS ist die Voraussetzung, unter der eine Unterhandlung allein fruchtbringend sein kann. Die Besprechung dieser Grundfrage kann nicht unmittelbar vermengt werden mit Frage», die andere politische Probleme be­treffe«. Aus diesem eine« Gesichtspunkt -er klar anznerkenneude» deutschen Gleichberech­tigung kan« sich daun so hoffen wir das erstrebteSystem der Sicherheiten" ergeben. Daß der Teil S des Vertrages von Versailles hiermit schon sowohl von England als auch von Frankreich preisgegeben wird, erscheint uns als ei« doch zu Hoffnungen be­rechtigendes Anzeichen dafür, daß man nun­mehr auch der deutschen Verteidigung das Recht znsprechcn will, sich so zu gestalten, wie es die ossene» heutscheu Grenzen eriorder«,