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Nationalsozialistische Tageszeitung
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Amtliches Organ der N. §. v. A. P.
für alle Stabt- und Gemeinde-Behörden des Kreises Ealw
Rr.7S
Lalw, Dienstqg, 5. Februar 1SSS
2. Jahrgang
Die Beamten-Ernennung
Bier Erlaffe z«m Reichsstatthaltergesetz tk. Berlin, 4. Februar.
Im Reichsgesetzblatt werden vier Erlasse des Führers und Reichskanzlers zur Regelung der Ernennung und Entlassung von Reichs- und Landesbeamten, über die Ausübung des Gna- denrechtes und über die Ausübung der Befugnisse des Reichsstatthalters in Preußen veröffentlicht.
JmerstenErlaß behält sich der Führer und Reichskanzler die Ernennung und Entlassung der Inhaber von Planstellen derjenigen Länder- besoloungsgruppen, die den Reichsbesoldungsgruppen ^ II o und aufwärts entsprechen vor. Das Recht zur Ernennung und Entlassung der sonstigen Landesbeamten wird für Preußen auf den Ministerpräsidenten, der ermächtigt ist, es weiter zu übertragen, für die übrigen Länder den zuständigen Reichsministern übertragen. Die Reichsminister können dieses Recht an die Reichsstatthalter mit Zustimmung des Reichsinnenministers übertraget!, die ihrerseits zur Weiterübertragnng er- mächtigt sind. ,."' "7
Im zweiten Erlaß über Sie Ernennung und Entlassung von Reichsbeamten behält sich de» Führer die Ernennung und Entlassung der Inhaber von Planstellen der Reichsbesoldungsgruppen ^—6 und aufwärts vor. Für die sonstigen Reichsbeamten erhalten die Leiter der obersten Neichsbehörden das Entscheidungsrecht.
Im dritten Erlaß behält sich der Führer und Reichskanzler die Entschließung über die Ausübung des Begnadigungsrechtes vor bei Todesstrafen» bei Strafen wegen Hoch- und Landesverrats, bei Strafen gegen Soldaten und Wehrmachts- beamte, wenn auf Freiheitsstrafen von mehi als 6 Monaten erkannt ist, und bei anderer Strafen, wenn der Führer den Vorbehalt allgemein oder im Einzelfall ausspricht. Mit derr Recht der Weiterübertragung wird die Befugnis zu Gnadenerweisungen und ablehnender Entschließungen in Gnadensachen erteilt: Den Reichsiustizminister für die nur Zuständiaker, der Gerichte gehörigen Fälle, dem Reichswehrminister für die zur Zuständigkeit der Militärgerichte gehörigen Sachen einschließlich de: gegen Soldaten und Wehrmachtsbeamte vor dem Inkrafttreten der Militärstrafgerichtsbar- keit verhängten Strafen, dem Reichsfinanz- minister für Steuerzuwiderhandlungen, Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften, Finz- monopole und Ein- und Ausfuhrverbote, den zuständigen Neichsministern für Strafen von Polizei, und anderen Verwaltungsbehörden, diesen auch für Ordnungsstrafen und für von' Verwaltungsgerichten verhängte Strafen. Für Dienststrafsachen und auf Strafurteil beruhenden Amts- und Ruhegehaltsverlust hat das Gnadenrecht für unmittelbare Reichsbeamten die zuständige oberste Reichsbehörde, für die unmittelbaren Landesbeamten in Preußen der Ministerpräsident, in den übrigen Ländern die Reichsstatthalter, für die Gemeindebeamten der Reichsinnenminister.
Der vierte Erlaß überträgt die dem Führer und Reichskanzler vorbehaltenen Befugnisse des Reichs st atthalters tn Preußen zur Ausübung dem preußischen Mi ni st erpräs identen.
Jas M'M in »SW
Der englische und französische Botschafter wurden am Sonntag abend vom Führer empfangen. Die Besprechungen galten den Londoner Abmachungen.
Die englische und französische Presse kommentieren dir Ergebnisse der Londoner Verhandlungen im allgemeinen günstig.
Der Führer und Reichskanzler hat vier Er,'aste unterzeichnet, in denen die Ernennung und Entlastung von Reichs- und Lan- desbeamten. sowie die Ausübung des Gna- d.'»rechtes behandelt wird.
In den Ennstaler Bergen wurden 6l> Schifahrer in einer Schihütte von Lawinen verschüttet. Eine Rettung der Eingeschlossenen liegt im Bereich des Möglichen.
Im RemStal kam es zu großen Ueber- schwemmungen. Der Verkehr mußte teilweist itillaclcgt werden.
England übernahm keine neuen Verpflichtungen
Dar Programm von London - Der englische und franzSfische Botschafter beim Führer
Deutsche Prüfung der Londoner Richtlinien
kü. Berlin, 4. Februar. Die amtliche Verlautbarung über das Ergebnis der Londoner Besprechungen der bri- tischen und französischen Staatsmänner i« vom britischen Botschafter Sir Erik Phi PPS bereits am Sonntag abend dem Führer und Reichskanzler übergeben worden. Sir Eric Phipps hatte bereits zu Mittag dem Reichsaußenminister Freiherrn von Neurath den Eiltwurf der Londoner Verlautbarung übergeben und dabei den Wunsch nach einer Aussprache mit dem Füh. rer und Reichskanzler geäußert. Auch der französische Botschafter war noch am Sonn- tag abend vom Führer empfangen worden.
Das wesentliche des in London aufgestellten Programms ist, daß es keine bindende Vereinbarung zwi. schen Großbritannien und Frankreich darstellt. Die englisch« Presse legt — nicht zur reinen Freude gewisser Pariser Kreise — allergrößten Wert darauf, festzustellen, daß es sich ausdrücklich nur um Richtlinien handelt» die nunmehr allen interessierten Mächten zur Kenntnis gebracht werden, u. zw. als Verhandlungsgrundlage. Auf keinen Fall will man dieses Programm als etwas Unabänderliches angesehen wissen, das von den in London nicht unmittelbar Beteiligten einfach anzunehmen oder abzulehnen ist.
Von diesem Gesichtspunkt aus gesehen, ist die Aufnahme der Richtlinien in England, wo die Regierung den Hauptwerk auf eine Rüstungsvereinbarung legt, durchaus freund- lich. Wenn die englische Presse natürlich sich in größerem Maße mit dem Plane des Luft- Locarno beschäftigt, so deshalb, weil in weiten englischen Kreisen eine gewisse Abneigung gegen neue Bindungen auf dem Festland be- steht.
Eine Erklärung Simons im Unterhaus
Im englischen Unterhaus wies Simo« darauf hin, daß der Wortlaut der allgemeinen amtlichen Mitteilung, die die Ergebnisse der Besprechungen zwischen den bri- tischen und den französischen Ministern ent- halte, soeben in einem Weißbuch ver. öffenlicht worden sei. Dieses enthalte einer vollständigen Bericht über die Besprechun- gen, die erzielten Schlüße (conclusions) und die Anregungen, die zur weiteren Erwägung gestellt worden seien und er könne zweck- dienlicherweise diesen Bericht rm gegenwärtigen Augenblick nicht ergänzen.
Simon bemerkte: „Das Haus muß wißen, daß Schritte unternommen worden sind, bevor die amtliche Verlautbarung veröffentlicht wurde, um die anderen Locarnoregierungen über die Richtung unserer Erörterungen zu unterrichten und darzulegen, wie die amtliche Mitteilung dies andeutet, daß wir. die jetzt einladen. sich uns und der französischen Regierung in gleichberechtigter Beratung anzuschließen. Ich möchte bezüglich des Planes zur Schaffung eines Abschreckungsmittels gegen einen nicht herausgeforderten Luftangriff in Westeuropa hinzufügen, daß zwischen den französischen Ministern und uns vereinbart worden ist. daß, wenn der Plan angenommen wird, tinsere eigene Verpflichtung sich nicht auf Fälle ausdehnen würde, die über die Art Vvn Fällen hinausgeht. die bereits durch die Locarnoverpflichtungen vorgesehen sind."
Englische Pressestimmen
Der arbeiterparteiliche „Daily Herold" rechnet noch mit vielen Monaten schwieriger diplomatischer Verhandlungen und erklärt, daß keine Rede von einem .Luftbündnrs" mit Frankreich sein könne. Auch „NewS Chronicle" legt Wert aus die Feststellung, daß es sich nicht um ein Abkommen, geschweige denn um einen gezcyi offenen Vertrag, sondern nur um ein Einvernehmen über die Richtlinien neuer europäische,! Berkuandlunoen über
Frieden und Sicherheit handeln könne. „Mor- ninapost" ist wie immer begeistert über das „feste und freundschaftliche Einvernehmen" mit Frankreich. „Daily Telegraph" hält das erzielte Einvernehmen für den einzigen Weg zur Nüstungsbegrenzung und stellt fest, daß nach dem Luft-Locarno die Hilfe bei Luftangriffen /itküt vom langsam arbeitenden Bölkerbundrat, sondern von den Nationen unmittelbar kommen wird. „Times" lobt die geschickt und gut geführten Verhandlungen, die zu „einem höchst erfolgreichen" Abschluß gebracht worden seien, und stellt sest, daß „ge. nau betrachtet" britischerseits keine neuen Beipflichtungen übernommen worden seien, da die Luftvereinbarungen nur eine Ausgestaltung von Locarno bedeuten.
Franzöflsche Pressestimmen
Flandin und Laval. die Montagvormittag die Rückreise nach Paris angetreten haben, finden in ihrer heimischen Presse nicht ganz die gleiche Zustimmung, wie ihre britischen Kollegen. Wenn sich die Blätter auch im allgemeinen zufrieden zeigen, so zeigt sich doch eine gewisse Neigung zur Kritik, vor allem daran, daß man um die deutsche Gleichberechtigung nicht herumgekommen ist. Dem „Echo de Paris" z. B. macht eS Sorgen, daß
Deutschland zum Luft-Locarno eingeladen werden soll, obwohl doch Deutschland nach dem Versailler Vertrag gar keine Militär- luftflotte haben dürfe. „Oeuvre" meint, daß die Richtlinien, die an sich voneinander unabhängig seien, von Deutschland geschlossen angenommen oder abgelehnt werden müßten. Im übrigen trösten die meisten Blätter ihre Leser damit, daß die Entmilitarisierung des Rheinlandes nicht in dem aufzuhebcnden Teil V des Versailler Vertrages enthalten sei. deshalb an ihr auch nichts geändert werden könnte.
Eine polnische Auslastung
Zu den Ergebnisten des französischen Mi- nisterbesuches in London liegen noch keine Kommentare der Polnischen Presse vor. Die Polnische Telegraphenagentur, die von alle» Blättern zitiert wird, erklärt in einem Londoner Bericht eingehende Kommentare noch für verfrüht, jedoch könne mgn aus dem Text der Londoner Erklärung bereits gewisse Folgerungen ziehen:
I. zeige der Stil der Erklärung, daß man ihr eine Form habe geben wollen, die Deutschland nicht verletzen könne; 3. seien die Absätze bezüglich des Ostpaktes sehr
(Schluß auf Seite 2.)
Berlin zum Londoner Angebot
Vei Gleichberechtigung grundsätzliche Bereitschaft zur Friedensarbeit
Die „Deutsche diplomatisch-politische Korrespondenz" schreibt zum Londoner Programm u. a.:
Die Londoner Verlautbarung umreißt ei« großzügiges Programm zur gemeinsamen Regelung der Rüstung s- und Sicherheitsfragen in Europa, speziell in der Mitte und im Westen des Erdteils. Sie stellt zwei Ge- ichlspunkte voran, die auch in Deutsch- and ein lebhaftes Echo finden weiden, weil sie tets eine Hauptsorge der deutschen Politik gewesen sind: Vermeidung des Wett- rüstens und Ausschaltung von Kriegsgefahren. Zu den Londoner Beratungsgegenständen, die in Vorbesprechungen eingehend vorbereitet worden waren, gehört wiederum die zum Ueberdrutz oft er- örterteZweiheitrGleichberechti- gung und Sicherheit.
Es war nicht mehr möglich, hierzu neue Gedanken zu formulieren. Man wird erst nach eingehender Prüfung der Londoner Beschlüße mit Bestimmtheit sagen können, welche Tragweite «nd welchen inneren Zusammenhang die verschiedenen Punkte nach Ansicht ihrer Urheber haben sollen. Wichtig ist aber schon jetzt, daß von einer allgemeinen Regelung, die frei zwischen Deutschland und den übrigen interessierten Mächten vereinbart werden soll, die Rede ist.
Was die Nüstungsfrage betrifft, so erinnert auch die Londoner Verlautbarung an das römische Communiqus vom 7. Januar, worin festgestellt wurde, daß eine einseitige Aenderung vertraglicher Nüstungsbeschrün- kungen unzulässig sei. Anscheinend ist aber nicht beabsichtigt, hiermit eine unfruchtbar« theoretische Diskussion, wie sie jahrelang geführt wurde, neu zu beleben. Deutschland hat im Einklang mit dem Versailler Ver- trag seine einseitige Entwaffnung immer als Vorleistung in Erwartung einer allgemeinen Abrüstung betrachtet.
Heute im vierten Jahre des Bestehens der schon mit reichlicher Verspätung ein- berufencn Genfer Abrüstungskonferenz mutz leider festgestellt werden, daß sich di« allgemeine Abrüstung zu einer Utopie verflüchtigt hat. Die Grundlagen der Versailler Rüstungsregelung sind an de« Macht der politischen Gegebenheiten zerbrochen. Deshalb ist das Wesentliche und Wertvolle an dem Londoner Programm der Will« zur Rüstunaskonvention. der
diesmal nicht nur von England, sondern auch von Frankreich bekundet wird. Um dieses wichtige Ziel zu erreichen, darf in der Tat den Beteiligten keine Anstrengung zu groß, kein Entschluß zu schwer sein. Auch Deutschland fühlt sich mit verantwortlich und ist bereit, mitzuarbeiten, damit der Weg einer wirklichen und wirksamen Verständigung gegen den Rüstungs- taumel und die damit verbundenen Gefahren gefunden wird.
England hat bei den Londoner Verhandlungen ein großes Maß von Bereitschaft zu Praktischer Mitarbeit gezeigt. Gewiß mutz die endgültige Gestalt der beabsichtigten Vereinbarungen noch unter Mitwirkung aller Interessierten festgesetzt werden. Wichtig und interessant ist aber die solidarische Haltung Englands gerade auch kn der Frage der Acfj, Vierung von Locarno, die durch ein beim,- deretz Luftabkommen der Locarnostaaten er- reicht werden und in Europa die Gefahr eines Zusammenstoßes der großen Luft- Mächte verringern soll. ^
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Im „Völkischen Beobachter" begrüßt Alfred Rosenberg in einem Aufsatz über Sic Londoner Vereinbarung die gewonnene britisch-französische Einsicht, jetzt eine direkte und wirksame Zusammenarbeit mit Deutschland anzustreben, eine Auffassung, deren Verwirklichung schon lange zweckmäßig gewesen wäre, um den Eindruck einer Ausschaltung Deutschlands zu vermeiden. Zur Regelung der Ritstungsfrage, so betont Rosenberg, mutz von vornherein beiderseits die Gleichberechtigung garantiert sein. DaS ist die Voraussetzung, unter der eine Unterhandlung allein fruchtbringend sein kann. Die Besprechung dieser Grundfrage kann nicht unmittelbar vermengt werden mit Frage», die andere politische Probleme betreffe«. Aus diesem eine« Gesichtspunkt -er klar anznerkenneude» deutschen Gleichberechtigung kan« sich daun — so hoffen wir — das erstrebte „System der Sicherheiten" ergeben. Daß der Teil S des Vertrages von Versailles hiermit schon sowohl von England als auch von Frankreich preisgegeben wird, erscheint uns als ei« doch zu Hoffnungen berechtigendes Anzeichen dafür, daß man nunmehr auch der deutschen Verteidigung das Recht znsprechcn will, sich so zu gestalten, wie es die ossene» heutscheu Grenzen eriorder«,