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Calw, den 28. November 1934
Der stellv. Gauleiter spricht morgen in Calw
Am Donnerstag abend um 8.15 Uhr findet im „Badischen Hof" eine große Kundgebung der Ortsgruppe Calw der NSDAP, statt. Als Redner ist der stellv. Gauleiter Pg. Fr. Schmidt-Stuttgart gewonnen, der schon vor der Machtergreifung hier sprach. Pg. Schmidt ist einer der ältesten Kämpfer der nationalsozialistischen Bewegung in Württemberg, er wird in Calw über das Thema: „Di e politiiche Lage Deutschlands" sprechen.
Der Kampf gegen unberechtigtes Preissteigerung
Versammlung der NS.-Hago, Ortsgruppe Calw
Am Montag fand im Saalbau Weiß eine Versammlung der NS.-Hago, Ortsgruppe Calw, statt. Ortsgruppenamtsleiter Kfm. Ernst Pfeiffer eröffnete und begrüßte die Erschienenen. Er erklärte. Sie Versammlung gelte den unberechtigten Preissteigerungen, weil eine Steigerung der Lebensmittel- und Bekleidungsprcise den Erfolg des Kampfes gegen die Arbeitslosigkeit in Frage stellen würde. Der Nationalsozialismus könne eine Preissteigerung unmöglich zulassen, weil sonst viele wirtschaftlich schwache Volksgenossen aufs Neue in Not geraten würben. Beim Erzeuger, sowie beim Groß- und Kleinhandel würden behördlicherseits Preisuntersuchungen vorgenommcn. Preissteigerungen der Lieferanten sind mit Belegen schriftlich dem OrtSgruppenamtSleiter einzu- rcichen. Unberechtigte Preissteigerungen werden unterbunden. Viele können bas Hamstern nicht lassen. Das Einordnen in die Volksgemeinschaft füllt dieser Menschenart schwer.
Sämtliche Einzelhandelsbetricbe Haben sich beim Ncichsverband des deutschen Einzelhandels zu melden. Wenn ein Handwerker auch Handel betreibt und in demselben mehr als öü Prozent seines Umsatzes erreicht, so ist er meldepflichtig, wenn sein Umsatz mehr als 3900 Mark beträgt. Die Anmeldungen sind mit Gebühr bet Kfm. Pfeiffer abzugeben.
Darauf erläuterte Kreishandwerksmeister Pg. Schäferin längeren Ausführungen den Aufbau der Deutschen Arbeitsfront, besonders der Fachschaften Nr. 17 und 18 und teilte mit, daß ab 1. Januar 1938 die verschiedenen Versicherungsarten in einer Ncichsvcrsiche- rnng anfgchcn würden. Die Mitglieder der NS.-Hago sind berechtigt, mit ihren Angehörigen an den Veranstaltungen der Organisation „Kraft durch Freude" tcilzunchmen. Ein Teilnehmer an der Urlauberfahrt ins Erzgebirge gab einen packenden Reisebericht. In der anschließenden Aussprache wurde Freud und Leid des Berufslebens mit Ernst und Witz behandelt und in vorgerückter Stunde schloß der Vorsitzende die wohlge- lungcne Versammlung mit dreifachem „Steg Heil" auf den Führer.
Krastrvagenunfall
Ein schwerer Unglticksfall, der leicht zwei Menschenleben hätte kosten können, ereignete sich am letzten Samstag abend auf der Straße von Sindelfingen nach Dagersheim. Der verheiratete Mechaniker Karl Wirth von Dachtel fuhr mit seinem erst kürzlich erworbenen Auto zusammen mit dem Kronenwirt von Dagersheim von Sindelfingen nach Hause. Bei dem starken Nebel sahen sie ein auf der Straße stehendes Langholzfuhrwerk zu spät und fuhren auf dessen Ende auf. Ein Langholzstamm durchbohrte das Fahrzeug von der Motorhaube bis zur Rückwand und nur durch ein Wunder blieben die beiden Insassen verschont,- sie trugen nur geringfügige Verletzungen davon. Jedoch wurde durch den starken Anprall ein Stamm so heftig nach vorne gestoßen, daß er eines der beiden Pferde tödlich verletzte.
Brief aus Wildberg
Am Totensonntag fand in der Stadtkirche die Einweihung eines kirchlichen Krieger- gedächtnis Males statt. Als im vorigen Sommer das Schiff der Kirche neu hcrgcrich- tet wurde, bekam auch der seitherige Läutc- raum des Glockenturmes mit Hilfe des Amtes für Denkmalspflege ein neues Gewand. Dieser Raum wurde vom Kirchengemcinderat zur Gedächtnishalle für unsere Gefallenen bestimmt und mit einem prächtigen farbigen Fenster und zwei Gedächtnistafeln geschmückt. Das Fenster wurde von Kunstmaler Köhler in Degerloch entworfen. Die dabei verwendeten biblischen Geschehnisse, wie Abschied Jesu in Bethanien, Abendmahl, Gethsemane, Kreuzigung und Auferstehung, deuten sinnvoll die Geschehnisse des Weltkrieges, wie Abschied der Krieger, Abendmahl mit den Angehörigen vor dem Auszug, Kampf, Leiden und Tod Ser Helden und endlich die lebendige Hoffnung auf ein Wiedersehen. Auf den Tafeln unter dem Fenster stehen die Namen -er 48 Gefallenen verzeichnet. Auch für diesen cinsuchcn, aber künstlerischen und würdi
gen Schmuck hat in dankenswerter Weise bas Amt für Denkmalspflege einen Beitrag gegeben. Bei der Einwcihungsfeicr hielt Stadt- pfarrverwcser Steinlc eine eindrucksvolle Gedächtnisrede. Gemeinde und Kirchenchor umrahmten die schlichte Feier mit passenden Gesängen.
Innungsversammlungen in Nagold
Die S ch l o s s e r m e i st e r des Nagolder und Calw er Bezirks versammelten sich letzten Sonntag zwecks Gründung einer gemeinschaftlichen Pflicht-Innung in Nagold. Durch Obermeister G. Broß-Nagold wurden in den Beirat ernannt: W. Schweikle zum Kassier und E. Freithal er zum Schriftführer und Lchrlingswart. Im Ver
lauf der Versammlung gab KreiShandwerks- meistcr Kau pp Aufschluß über den Aufbau des deutschen Handwerks.
Am 11. November fand im Gasthaus zur „Traube" die erste Pflichtversammlung der F r i s e u r i n n u n g Nagold-Calw statt. Der von der Handwerkskammer neu eingc- s.hte Obermeister H e lb l in g-Nagold leitete die Versammlung. Die große Friscur- Schwarzwaldinnung, bestehend ans vier Obcräintern, ist auf zwei Oberämter zusam- mengcschmolzcn. Horb wurde Sulz zugdtcilt. Neuenbürg gründete eine eigene Innung in seinem weitverzweigten Bezirk. Die Versammlung erhielt eine besondere Note durch das Erscheinen von Landeshandwerksmeistcr B ä tz n e r.
Wann treten die neuen Steuern in Kraft?
I. Steucranpas'u gsgesetz. Einige Bestimmungen dieses Gesetzes sind bereits am 17. Okt in Kraft getreten, so u. a. die Verlängerung des Reichsfluchtsteuergesitzes bis Ende 1937 und die Verlängerung der Frist für die Anzeigen aui Grund des Volksverratgesetzes mit rückwirken- der Kraft bis zum 31. Dezember 1934. Von den am 1. Januar 1934 in Kraft tretenden Be- stimmungen seien hervorgchoben: tz 2». Vom 1. Januar 1935 ab werden bei Reichssteuern weder Verzugszinsen noch Aufschubzinsen erhoben, bei Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Vermögenssteuer und Umsatzsteuer auch keine Stundungszinsen. Anderseits zahlt auch das Reich keine Steuerzinsen mehr (zum Beispiel bei Erstattung). § 2i Ziff. 11. Der Er- Werber eines Unternehmen haftet nicht mehr für alle rückständigen festgesetzten Steuern, sondern nur noch für die Rückständigen Steuern des Jahres, das der (Übereignung unmittelbar vor- yergeht.
II. Einkommensteuergesetz. 1. Das Gesetz gilt zum ersten Male für die Einkommensteuerver- anlagnng für das Kalenderjahr 1934, die iw Jahre 1935 durchgeführt wird. 2. Die Lohnsteuer wird nach ">en neuen Bestimmungen von dem Arbeitslohn erhoben, der für eine nach dem 31. Dezember 1934 erfolgende Dienstleistnnx gewährt wird. Von den Gehältern, die Ende Dezember 1934 im voraus für Januar 1935 gezahlt werden, ist alsc der Lohnstenerabzus schon nach der neuen Lohnsteuertabelle vorzu- nehmen.
3. Der Steuerabzug vom Kapitalertrag unk von sonstigen Einkünften wird nach den neuer Bestimmungen von den Einkünften vorgenom men, di«, dem Steuerpflichtigen nach dem 31 Dezember 1934 zufließen.
4. Ehestandshilfe und Abgabe zur Arbeits losenhilfe sind von« Arbeitslohn, der für di« Zeit nach dem 31. Dezember 1934 gewähr wird, nicht mehr einzubedalten.
IN. Burgersteuergesey. Das Gesetz sinoec erstmalig Anwendung auf die Bürgersteuer. die für das Kalenderjahr 1935 erhoben wird.
IV. Körperschastssteuergesetz Das Gesetz gilt (ebenso wie Einkommensteuergesetz) erstmalig für Veranlagung für das Kalenderjahr 1934.
V. Reichsbewertungsgesetz. 1. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1935 in Kraft. 2. Die erste Einheitsbewertung nach den Vorschriften des neuen Gesetzes findet nach dem Stande vom 1. Januar 1935 statt. 3. Neu- und Nachfeststel- lungen nach dem neuen Gesetz können erstmalig auf den I. Januar erfolgen.
VI. Vcrmögensstcucrgesetz. I. Die Vermö- genssteuer wird nach dem neuen Gesetz erst vom l. April 1936 ab erhoben unter Zugrundelegung des auf den 1. Januar 1935 ermittelten Werts des steuerpflichtigen Vermögens. 2. Für das Rechnungsjahr 1935 wird die Vermögenssteuer noch nach den bisherigen Bestimmungen erhoben.
VII. Erbschaftsfieuergcsctz. Die neuen Be- stimmungen gelten für solche Erwerbe, für die die Steuerschuld nach dem 31. Dezember 1934 entsteht.
VIII. Umsatzsteuergcsetz. 1. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 193n in Kraft. Es findet also „uf alle seit die^-m Tage getätigten Umätze Anwendung. 2. Das alte Gesetz ist noch an- zuwcnden, wenn bei der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten die Vereinnahmung des Entgelts und bei der Versteuerung nach Liefe- rungen die Lieferung vor dem 1. Januar 1935 erfolgt ist. Im Gegensatz zu der kommendeu Einkommen- unü Kocper>chajlssteuerverama. gung erfolgt also die Umsatzsteuerveranlagung für 1934 noch nach den alten Vorschriften.
IX. Kapitalverkchrsstcuergcsetz. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1935 in Kraft.
Wie wird das Wetter?
Für Donnerstag und Freitag ist immer noch trockenes, wenn auch Zeitweilig bedecktes und weniger frostiges Wetter zu erwarten. *
Herrenberg, 27. Nov. Beim 21. Jahrcsfest des Herrcnberger Mutterhauses, bei dem Pfarrer Dr. Kramer den Jahresbericht gab, stand die Freude an dem neuerbauten Altersheim mit seinen 83 Zimmern, die nun alle besetzt sind, im Vordergrund. Zusammen mit dem im vergangenen Jahr erivcitertcn Kinderheim bildet das Altersheim u. a. die wirtschaftliche Grundlage für die Schwesteru- arbeit. — Die Zahl der von den Herrenberger Schwestern betreuten Gemeindepflcgen ist auf 80 gestiegen. 18 Krankenhäuser und Anstalten werden von ihnen versehen. Insgesamt 31016 Kranke wurden im letzten Jahr von Herrenberger Schwestern gepflegt, deren Zahl zur Zeit 248 beträgt.
Nagold, 27. Nov. Wie letztes Jahr, so wurde auch Heuer für die Schuljugend ein Milchvesper eingerichtet. Ucvcr 500 Schüler — beinahe die ganze Schülerschaft aller Schulen — werden in der Vespcrpause mit Milch und Schwarzbrot versorgt um den außerordentlich nieder gehaltenen Preis von 6 Pfennig.
Freudenstadt, 26. Nov. Die Schwarzwaldhochstraße Baden-Baden — Vühlerhöhe — Hundseck—Unterstmatt—Mummelsee — Ruhestein wirb während des Winters auf ihrer ganzen Länge ständig offen gehalten werden. Es wird damit über das bisherige Nordstück zwischen Baden-Baden und Untcrstmatt wesentlich hinausgegangen, und in Verbindung mit einer ganzen Reihe wichtiger Zubringerstraßen auf badischer Seite damit ein winterliches Hochverkehrsnetz für den Fährverkehr geboten, wie es in deutschen Gebirgen einzig dasteht.
„Brauchen wir den BdM.?"
Antwort: „Ein Bauer schreibt über ein Mädel, das auS dem Schulungslager zu ihm zur Arbeit gekommen war: Die wisse«, was der Führer mit feiner Volksgemeinschaft meint und will."
Und ein Mädel schreibt über ihr Erleben im Lager: „... ich bin soviel gestolpert in meinem Leben nnd habe immer Pech gehabt. Hier in Wart bi« ich znm erstenmal ganz glücklich...«
Grnubach, 27. Nov. Am Sonntag vormittag landete in Richtung Büchenbronn beim dortigen Fußballplatz ein Freiballon des Stuttgarter Luftsportvcrbandcs mit drei Herren und einer Dame als Insassen. Das seltene Schauspiel zog viele Neugierige an.
Pforzheim. 27. Nov. Die Pfundsammlung am Samstag die von 150 Angehörigen der Technischen Nothilfc, 100 Arbeitsdtcnstmän- nern und 1000 BdM.-Mädchcn durchgeführt ivurde, hatte das stattliche Ergebnis von 120 Zentnern Lebensmitteln aller Art. — Die Jungmädel haben drei neue Heime erhalten,- zwei wurden von der Stabt und eines vom Bankverein znr Verfügung gestellt, jeweils mehrere Räume für 100 bis 200 Mädel und Geschäftsstellen. Die Ausstattung besorgten die Jungmüdcl selber.
Aus Bade», 26. Nov. Im Laufe der nächsten Tage werden voraussichtlich die ersten Christbanmtransporte aus dem Schwarzwald ihre Talfahrt antreten. Die Angebote von
C a I «v. de» 28. Nooeiiwer NSDAP., Kreisleitung An der am Donnerstag den 29. Nov., abends 8.18 Uhr, im „Badischen Hof" stattfindenden öffentlichen Kundgebung mit ö..i stellv. Gauleiter, Pg. Schmidt-Stuttgart als Redner nehmen sämtliche Partei« genossen und alle Angehörigen der Glied.i rungen und der SA.-Formationen teil.
Der st.llv. Krcisleitcr.
Deutsche Arbeitsfront, Rechtsberatungsstelle Morgen Donnerstag, nachmittags von 4 bis 8 Uhr, Nechtsbcratung im Hause der Deutschen Arbeitsfront in Calw, Krcisamtslci- tung, Altburgerstraßc 14, Zimmer 1.
Amt für Erzieher» Kreis Calw Donnerstag. 29. Novbr.. nachmittags 3 Uhr. im „Badischen Hof" in Calw Vortrag mit Lichtbildern: „Der Tierschutz im neuen Deutschland" (Reallchrcr Rau, Bad Cannstatt). Der Kreisamtslciter.
Kassenprüfung bei NS.-Frauenschaft und NSV.
Einem Auftrag des Gauschatzmeisters zufolge werde ich die Kassenführung der Nationalsozialistischen Frauen schaft und der Nationalsozialistischen Volks Wohlfahrt prüfen und zivar am
Donnerstag, den 29. November, ab 10 Uhr vormittags, in Tcinach, Neubulach, Zwerenberg, Nenw ler, Breitenbcrg, Agcnbach,-
ab 2 Uhr nachmittags
in Nötcnbach, Würzbach, Obcrrcichcnbach. Altburg,-
am Freitag, den 30. November, ab 10 Uhr vormittags, in Stammhcim, Holzbronn, Deckenpfron -. Gechingen.
ab 2 Uhr nachmittags
in Althsngstctt Ostelsheim, Simmozheim Möttlingen;
am Samstag, den 1. Dzembcr, ab 10 Uhr vormittags, in Hirsau, Liebenzell, Unterreichcnbach.
Ich bitte die Kassenwartinnen und Kassenwarte, Kassen, Bücher und Belege bereit zn richten und an den festgesetzten Tagen zu meiner Verfügung zu halten.
Der Kreis-Kassenprüfer.
Bäumen sind beträchtlich. Es kann damit gerechnet werden, daß im letzten Novemb.r- und ersten Dezcmberdrittel ctiva 100 00 > Schwarzwaldbäume zu Markt gebracht werden.
Pfirchtanmel-ung z«m DtlMen EinMandel
Durch die Anordnung des Reichswirt, fchaftsministers vom l8. September d. I. isi der Gesamtverband des D"utsch>'ii Ei"'el- handels als die alleinige Vertretung der Wirtschastsgruppe Einzelhandel anerkannt und allen Einzelhandelsbetrieben die gesetzliche Verpflichtung anferlegt worden, sich bei diesem Gesamtverband des Deutschen Einzelhandels auzmnelden.
Meldepflichtig sind alle Einzelhandels- betriebe ohne Rücksicht darauf, ob sie bisher bereits einem anerkannten Einzelhandelsver» band angehörten oder nicht. Einzelhändler
- Sinne der Anordnung sind jeder Unternehmer nnd jedes Unternehmen, die Einzel- Verkauf von Waren aller Art an Verbraucher oder daneben an Weiterverarbeiter, gewerbliche Verbraucher oder behördliche Großverbraucher betreiben, sei es nun in offenen Verkaufsstellen (Z. B. Laden. Etagengesckm"- ten). sei es auch im Wege des Versands oder durch Reisende. Vertreter usw.
Genaue Meldefristen und Meldestellen werden im heutigen Anzeigenteil vom Einzel- Handel bekanntaeaeben.
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Marktverlanf: Großvieh mäßig, Kälber langsam, Schweine lebhaft.