schulamt wenden. Hier haben wir cs mit einer Bringschuld des Lan­des zu tun, die erst recht an- gemahnt worden muß, wenn die Schulträger ihren Teil der Voraus­setzungen, nämlich ausreichend Schulraum, erfüllen.

Ein großes Gewicht hatte selbstver­ständlich in den Wochen vor der Ver­abschiedung dieses Haushaltsplanes die Beratung über die Höhe der Kreisumlage. Die Verwaltung hat inzwischen einen Hcbcsatz von 24,5% vorgelegt und folgt damit der Em­pfehlung, die der Verwaltungsaus­schuß am 1.12.97 ausgesprochen hat. Eines muß dazu betont werden: Diese Empfehlung ist dem Ausschuß - sie wurde auch nur mehrheitlich gegeben bestimmt nicht leicht gefallen. Aber man sah sowohl im Bereich des Perso­nennahverkehrs als auch der Grunder- werbssteuer Chancen für eine Korrek­tur der Ansätze. Dies spiegelt sich ja nun auch in der Vorlage wider. Grund für diese Empfehlung war aber in erster Linie die Tatsache, daß die Gemeinden dringend eine wenig­stens etwas entlastende Festlegung der Umlagohöhe brauchen. Selbst bei dem jetzt vorgesehenen Ansatz er­reicht die Erhöhung dos Umlage etwa die Höhe der Umlagesteigerung für den LWV, nämlich 4,3 bzw. 4,5 Mio DM Eine zwar bescheidene aber doch vorhandene Sicherheit liegt noch in den Deckungsreserven mit zusammen etwa 400.0Ö0 DM. So gesehen halten wir diese neuen Ansätze für verant­wortbar, zumal Mitte dos Jahres eine sorgfältige Nachprüfung der wichtigsten Daten erfolgen muß und im Notfall Korrekturen denkbar wä­ren.