Niederschrift über die 8. Sitzung des Kreistags am 18.09.1995
Der Änderungsantrag von Kreisrat Trommer, daß der Kreis Calw an weitere Gesellschaften herantritt, damit die Gewerkschaft als weiteres Mitglied im Aufsichtsrat kooptiert wird, wird vom Kreistag mehrheitlich abgelehnt.
Im Anschluß an die Beratung faßt der Kreistag folgenden Beschluß:
1. Der Landkreis Calw beteiligt sich als Gesellschafter an der Gründung einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Region Nordschwarzwald in der Rechtsform einer GmbH.
2. Die Beteiligung des Landkreises Calw erfolgt unter der Voraussetzung, daß mindestens drei Kreise in der Region Nordschwarzwald der Wirtschaftsförderungsgesellschaft als Gesellschafter beitreten.
3. Dem Entwurf des beiliegenden Gesellschaftsvertrages sowie dem Grundsatzpapier zu den Aufgaben der Organisationsstruktur und Finanzierung wird grundsätzlich zugestimmt.
Die Ausgaben für die Stammeinlagen in Höhe von (einmalig) 20 000,— DM und für die laufende Finanzierung von höchstens 0,60 DM/E/a sind im Haushaltsjahr 1996 bzw. ab dem Haushaltsjahr 1996 bereitzustellen.
4. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft hat jährlich einen Erfahrungsbericht zu erstellen und dem Verwaltungsausschuß des Kreistages des Landkreises Calw vorzutragen. Nach zwei Jahren ist über die Fortführung der Beteiligung des Landkreises Calw und bejahendenfalls über die Aufgabenstellung der Gesellschaft
zu beraten.
(30 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen, 11 Enthaltungen)