LANDKREIS

CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

öffentl.

ja

§ 13

1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltslahr 1995

- Vorlage Vl/43 -

Verhandelt am 19.06.1995

Vor dem KT

Vorsitzender LRDr. Zerr

Anw.Mitglieder 42

Normalzahl

52

Kreisrat Seewald bittet darum, den Betrag von einer Million zugunsten der Kredit­aufnahmen noch zu berücksichtigen. Ansonsten stimmen die Fraktionen FWV, CDU/FDP und SPD zu.

Kreisrätin Dieterich regt an, die Höchstgrenzen im laufenden Schuljahr auszuset­zen und erneut das Thema Schülerbeförderungskosten zu behandeln.

Der Vorsitzende teilt mit, daß der Landkreis Calw der einzige Landkreis ist, der Höchstgrenzen angehoben hat. Es ist nicht möglich, eine bestehende Satzung außer Kraft zu setzen. Im übrigen verweist er auf die Sitzung des Verwaltungsausschus­ses am 12. Juni 1995, wo festgehalten wurde, daß in der nächsten VWA-Sitzung am 24.07.1995 das Thema Schülerbeförderung auf der Tagesordnung stehen wird.

Erster Landesbeamter Köblitz weist darauf hin, daß betroffene Eltern Stundungsan­träge stellen können, allerdings sind diese abhängig vom Familieneinkommen. In §

1 Nr. 2.2 wird folgende Änderung vorgenommen:

Es vermindern sich die Einnahmen und Ausgaben des Gesamtbetrages der vorgesehe­nen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) um 3,6 Mio. auf 14,695 Mio. DM.

Danach beschließt der Kreistag einstimmig,

a) die sich aus den Anlagen ergebenden Änderungen der Entwürfe des Vermögenshaus­halts und der Wirtschaftspläne der Krankenhäuser Calw und Nagold in den Nach­tragshaushalt 1995 zu übernehmen;

b) die um 1 Mio. DM zugunsten der Kreditaufnahmen geänderte Nachtragshaushalts­satzung 1995.

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