LANDKREIS CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Normalzahl öffentl 52 ja
§ 12
Feststellung der Jahresrechnung 1993
- Vorlage Vl/42 -
Verhandelt am 19.06.1995
Vor dem KT
Vorsitzender LR Dr. Zerr
Anw.Mitglieder 44
Ohne Aussprache stellt der Kreistag nach Abschluß der örtlichen Prüfung (Eigen Prüfung) die Jahresrechnung 1993 gemäß § 48 LKrO in Verbindung mit § 95 Abs. 2 GemO in der aus den Anlagen ersichtlichen Form fest.
(1 Gegenstimme)
Verteiler für Auszüge:
1 x D 2 1 x 200 1 xL 10