LANDKREIS CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

Normalzahl öffentl 52 ja

§ 12

Feststellung der Jahresrechnung 1993

- Vorlage Vl/42 -

Verhandelt am 19.06.1995

Vor dem KT

Vorsitzender LR Dr. Zerr

Anw.Mitglieder 44

Ohne Aussprache stellt der Kreistag nach Abschluß der örtlichen Prüfung (Eigen Prüfung) die Jahresrechnung 1993 gemäß § 48 LKrO in Verbindung mit § 95 Abs. 2 GemO in der aus den Anlagen ersichtlichen Form fest.

(1 Gegenstimme)

Verteiler für Auszüge:

1 x D 2 1 x 200 1 xL 10