Niederschrift über die 2. Sitzung des Kreistags am 07.11.1994
Im investiven Bereich sind bei beiden Kreiskrankenhäusern 1995 erhebliche Ausgaben gepant, die leider endgültig oder mangels rechtzeitiger Förderung des Landes vorläufig vom Träger finanziert werden müssen. Schwerpunkte beim Kreiskrankenhaus Calw sind die Neuausstattung der Röntgenabteilung, die Erneuerung der Zentralsterilisation sowie die Erneuerung der Versorgungseinrichtungen in den Patientenzimmern.
Beim Kreiskrankenhaus Nagold stehen wir vor dem Beginn der Aufstockung des Gebäudeteils über der Cafeteria. Ich bin sehr froh, daß es uns gelungen ist, dieses Vorhaben in das Krankenhausförderprogramm 1995/96 hineinzubringen. Damit ist der Anstoß für die weitere bauliche Entwicklung dieses Hauses gegeben. Von diesem Vorhaben nicht zu trennen ist der Umbau der Pflegegruppenstützpunkte, über den wir vor wenigen Minuten Beschluß gefaßt haben.
Sehr schmerzlich überrascht hat uns, daß in dem doch erst sechzehn Jahre alten Gebäude in erheblichem Umfange Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Wir haben dafür für das kommende Jahr 1,7 Mio DM vorgesehen.
An beiden Kreiskrankenhäusern werden wir außerdem im nächsten Jahr Millionenbeträge für die Installation eines neuen EDV-Informationssystemes investieren. Diese Ausgaben sind unumgänglich, da wir die notwendigen Voraussetzungen für das neue Abrechnungssystem schaffen müssen, das ab 1996 für die Krankenhäuser Geltung haben wird. Die notwendigen Grundsatzentscheidungen sind vom Kreistag bereits getroffen worden. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß wir uns in verhältnismässig kurzer Zeit auch über die künftige Organisationsform unserer Kreiskrankenhäuser Gedanken machen müssen. Die Verwaltung wird Ihnen dazu Vorschläge unterbreiten, die auf dem von uns beauftragten Gutachten basieren. Unser gemeinsames Ziel wird es sein, die beiden Kreiskrankenhäuser als leistungsstarke und bedarfsgerechte Einrichtungen für unsere Kreisbevölkerung zu erhalten.
Lassen Sie mich zum Abschluß nun einen Blick auf unseren Eigenbetrieb Abfallwirtschaft werfen. Zum zweiten Mal legen wir Ihnen einen Wirtschaftsplan vor, der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen aufgestellt wurde.
Die Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplanes waren im wesentlichen Gegenstand der Beschlußfassung über die Abfallgebührensatzung vorhin. Angesichts der dramatischen Situation des Kreishaushaltes kann es keinen Zweifel darüber geben, daß die Abfallgebühren auch in Zukunft kostendeckend festgesetzt werden müssen. Eine Subventionierung aus dem Kreishaushalt scheidet aus.
Das Volumen des Vermögensplanes hat sich gegenüber dem Vorjahr etwas reduziert. Investitionsschwerpunkte sind die Nachsorgemaßnahmen an den abgeschlossenen Deponien in Simmozheim, Oberhaugstett und am Altteil Walddorf sowie eine erste Rate unseres Anteils am künftigen Kompostwerk. Daneben ist wiederum eine Zuführung an die Rückstellung für Nachsorgekosten in Höhe von 7 Mio DM veranschlagt. Die Finanzierung von neuen Investitionen muß über Kreditmittel erfolgen, soweit nicht Abschreibungen bzw. Rückstellungen zur Verfügung stehen. Die vorgesehene Kreditaufnahme von 4 Mio DM erscheint vertretbar.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Mit dem vorgelegten Zahlenwerk wird dargestellt, in welcher Weise sich der Landkreis an der Daseinsfürsorge für seine Einwohner beteiligt. Wir werden uns in den nächsten Wochen sicherlich darüber auseinandersetzen, ob die Mittel in jedem Einzelfall richtig eingesetzt sind und ob die Finanzierung, so wie vorgesehen, realisierbar ist. Ich bin aber überzeugt, daß es uns auch in diesem Jahr gelingen wird, letztlich zu einer weitgehend einvernehmlichen Entscheidung zu kommen.
Ich danke Ihnen."