LANDKREIS

CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

Verhandelt am Vor dem Vorsitzender Anw.Mitglieder Normalzahl öffentl. 5.09.1994 KT LRDr. Zerr 52 52 ja

§ 5

Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistags

gemäß § 20 Abs. 1 Landkreisordnung in Verbindung mit § 1 Abs. 2

der Geschäftsordnung des Kreistags_

- Vorlage Vl/4 -

Ohne Aussprache faßt der Kreistag bei 4 Enthaltungen folgenden Beschluß:

Zu stellv. Vorsitzenden des Kreistages werden in der Reihenfolge ihrer Benennung im Wege der offenen Wahl gewählt:

Kreisrat Traub, CDU Kreisrat Seewald, FWV Kreisrat Trommer, SPD

Verteiler für Auszüge:

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