LANDKREIS
CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Verhandelt am Vor dem Vorsitzender Anw.Mitglieder Normalzahl öffentl. 5.09.1994 KT LRDr. Zerr 52 52 ja
§ 5
Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistags
gemäß § 20 Abs. 1 Landkreisordnung in Verbindung mit § 1 Abs. 2
der Geschäftsordnung des Kreistags_
- Vorlage Vl/4 -
Ohne Aussprache faßt der Kreistag bei 4 Enthaltungen folgenden Beschluß:
Zu stellv. Vorsitzenden des Kreistages werden in der Reihenfolge ihrer Benennung im Wege der offenen Wahl gewählt:
Kreisrat Traub, CDU Kreisrat Seewald, FWV Kreisrat Trommer, SPD
Verteiler für Auszüge:
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