LANDKREIS

CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

Verhandelt am Vor dem Vorsitzender 5.09.1994 KT LR Dr. Zerr

Anw.Mitg1ieder 44

Normalzahl

45

öffentl.

ja

§ 1

Feststellung gemäß § 24 Abs. 2 LKrO, ob bei den am 12.06.1994 in den Kreistag gewählten Personen Hinderungsgründe gemäß § 24 Abs. 1 LKrO gegeben sind

- ohne Vorlage -

Der Vorsitzende informiert den Kreistag über § 24 Abs. 1 der Landkreisordnung, in dem geregelt ist, welche Personen nicht das Mandat eines Kreisrates annehmen können.

Von Seiten der Verwaltung wurden bei den am 12.06.1994 gewählten Personen Hinde­rungsgründe für die Ausübung dieses Mandats nicht festgestellt. Nachdem auch aus der Mitte des Kreistages keine Hinderungsgründe gesehen werden, stellt der Kreis­tag einstimmig durch Handzeichen fest, daß bei den am 12.06.1994 gewählten 52 Kreisräte keine Hinderungsgründe vorliegen.

Verteiler für Auszüge:

1 x 100 1 x 320