LANDKREIS
CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Verhandelt am Vor dem Vorsitzender 5.09.1994 KT LR Dr. Zerr
Anw.Mitg1ieder 44
Normalzahl
45
öffentl.
ja
§ 1
Feststellung gemäß § 24 Abs. 2 LKrO, ob bei den am 12.06.1994 in den Kreistag gewählten Personen Hinderungsgründe gemäß § 24 Abs. 1 LKrO gegeben sind
- ohne Vorlage -
Der Vorsitzende informiert den Kreistag über § 24 Abs. 1 der Landkreisordnung, in dem geregelt ist, welche Personen nicht das Mandat eines Kreisrates annehmen können.
Von Seiten der Verwaltung wurden bei den am 12.06.1994 gewählten Personen Hinderungsgründe für die Ausübung dieses Mandats nicht festgestellt. Nachdem auch aus der Mitte des Kreistages keine Hinderungsgründe gesehen werden, stellt der Kreistag einstimmig durch Handzeichen fest, daß bei den am 12.06.1994 gewählten 52 Kreisräte keine Hinderungsgründe vorliegen.
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