Satzung

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V.

Mehr- bzw. Minderleistungen im Rahmen einer Erweiterung bzw. Verkleine­rung des Liniennetzes oder einer Steigerung bzw. Reduzierung der Fahr­tenhäufigkeit werden nur unter den Gesellschaftern, möglichst im Verhältnis ihrer bisherigen Leistungen vergeben bzw. auf geteilt. f

VI.

Die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs erfolgt unter den Grundsätzen der Förderung des Fahrgastes.

VII.

Bei der Verwirklichung der angestrebten Ziele gehen die Gesellschafter davon aus, daß dadurch entstehenden Mehraufwendungen grundsätzlich über den genehmigten Fahrpreis ausgeglichen werden.

VIII.

Änderungen der Linienführung sowie die Um- und Ausgestaltung bestehen­der Linien dürfen nur nach Abstimmung in der Gesellschaft beantragt werden.

§ 1 Firma

Die Firma der Gesellschaft lautet:

VGC Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw mbH.

§ 2 Sitz

Sitz der Gesellschaft ist Calw.

§ 3 Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Gemein­schaftsaufgaben der im Nahverkehrsbereich des Landkreises Calw (Beförderungsgebiet) tätigen Verkehrsuntemehmen (Busuntemeh- men), insbesondere

1. die Ausarbeitung und Betreuung eines einheitlich gestalteten Tarifsystems im Beförderungsgebiet,

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2. die Ausarbeitung und Betreuung eines zusammenhängenden Li­niennetzes für das Beförderungsgebiet,

VGC Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw mbH