Satzung

Seite 4

Präambel

I.

# 3

Die im Landkreis Calw fahrenden Busuntemehmen wollen in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Calw eine Verkehrsgesellschaft in der Rechtsform eineir Gesellschaft mit beschränkter Haftung

zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs durch Verbesserung des Leistungsangebots,

zur Steigerung der Effektivität der eingesetzten Mittel,

zur Reduzierung von Leerfahrten zur Entlastung der Umwelt,

zur Erreichung von Synergien,

zur Förderung der Zusammenarbeit der Busuntemehmen mit dem Landkreis Calw,

zur partnerschaftlichen Entwicklung und Durchführung geeigneter Maßnahmen im Rahmen einer bedarfsorientierten Verkehrspolitik

errichten. In einer ersten Phase wird die Gesellschaft von den Busunter­nehmen im Bereich Calw-Süd gegründet. Die Busuntemehmen in den Berei­chen Nord und Ost sollen schrittweise hinzukommen.

II.

Die beteiligten Busuntemehmen sind Inhaber der notwendigen verkehrs­rechtlichen Genehmigungen einschließlich der genehmigten Haltestellen, Be­dienungsrechte, Bedienungsverbote, Tarife und Fahrpläne.

III.

Die beteiligten Busuntemehmen sollen selbständige Unternehmer i.S. des § 3 Absatz 3 PBefG und damit verbunden Inhaber der verkehrsrechtlichen Genehmigungen bleiben. Bei allen Aufgabenzuweisungen auf die und Aktivi­täten der Verkehrsgesellschaft ist dieser Umstand zu berücksichtigen.

IV.

Bei der Umsetzung der Aufgaben und Ziele sowie den daraus resultierenden Aufteilungen gehen die Gesellschafter bezüglich ihres Verhältnisses unter­einander vom Status quo gemäß Anlage i aus.

VGC Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw mbH