LANDKREIS
CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Verhandelt am Vor dem Vorsitzender Anw.Mitglieder Normalzahl öffentl.
7.10.1991 KT LRDr. Zerr 37 45 ja
§ 3
4. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung vom 21. Sept. 1987
- Vorlage V/105 -
Kreisrat Luz führt im Namen der FWV-Fraktion aus, daß er mit einer Gebührenerhöhung in diesem Umfang nicht einverstanden sei. Im Bereich der Abfallwirtschaft müsse mehr Wert auf die Gesichtspunkte der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelegt werden. Dazu gehört für Kreisrat Luz auch das Aufzeigen von Einsparungsmöglichkeiten durch die Verwaltung. Diesbezüglich bittet er die Verwaltung, künftig auf allen Vorlagen, die die Abfallwirtschaft betreffen, mögliche finanzielle Auswirkungen auf die Abfallgebühr darzustellen. Die Rückstellung für künftige Investitionen hält Kreisrat Luz bezüglich der Höhe und des Zeitpunktes nicht für angemessen. Er beantragt deshalb die Zuführung zur Rückstellung im Haushaltsjahr 1992 mit 500 000 DM anstatt mit 3 Mio. DM zu veranschlagen. Desweiteren beantragt Kreisrat Luz, das Anlagekapital weiterhin mit 6 % und nicht mit 7 % zu verzinsen sowie den Ansatz für die Verzinsung der Betriebsmittel von 200 000 DM auf 400 000 DM zu erhöhen. Kreisrat Luz legt dar, daß durch diese angeregten Änderungen eine Gebührenentlastung herbeigeführt werde. Nach seinen Berechnungen würde dann der 35 1 Eimer 117 DM (anstatt 132 DM) und der 50 1 Eimer 165 DM (anstatt 192 DM) kosten. Diese Gebührensätze entsprächen nach Aussage von Kreisrat Luz in etwa den Müllgebühren des Landkreises Freudenstadt, der für den 35 1 Eimer 114 DM und für den 50 1 Eimer 163 DM verlangt. Kreisrat Luz führt im Detail die sich aus seiner Kalkulation errechneten Deponiegebühren aus und spricht sich gegen eine Differenzierung der Gebühr für die Benutzung des Restmüllcontainers auf den Recyclinghöfen je nach Anlieferungsmenge (bis 0,25 cbm; von 0,25 bis 0,5 cbm) aus.
Kritik übt Kreisrat Luz auch am Gebühreneinzugsverfahren durch die Post, da jede Kontrollmöglichkeit fehle. Es sei zudem unbefriedigend, daß die Post von jeder Gebührenerhöhung profitiere. Er beantragt deshalb, daß die Verwaltung den Vertrag mit der Post kündigen soll, damit Ende 1992 der Vertrag auslaufe. Da für Kreisrat Luz das jetzige Gebührensystem kein Anreiz zur Müllvermeidung beinhaltet, stellt er grundsätzliche Überlegungen an, das Gebührensystem auf Dauer zu ändern.
Kreisrat Traub spricht sich im Namen der CDU/FDP-Fraktion für den Verwaltungsvor- schlag aus, da auch die Benutzer am finanziellen Aufwand der Müllentsogung beteiligt werden müssen. Die Höhe der Müllgebühren sei, so Kreisrat Traub, im Vergleich zu anderen Landkreisen angemessen, wenn man bedenke, daß im Landkreis
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