Niederschrift über die 10. Sitzung des Kreistags am 13.05.1991
Der Vorsitzende wird ermächtigt, den Gewählten entsprechend den laufbahnrechtli— chen Vorschriften zu ernennen und in die vorhandene Amtsleiterstelle einzuweisen soweit er die Voraussetzungen hierfür erfüllt.