Niederschrift über die 10. Sitzung des Kreistags am 13.05.1991

Der Vorsitzende wird ermächtigt, den Gewählten entsprechend den laufbahnrechtli chen Vorschriften zu ernennen und in die vorhandene Amtsleiterstelle einzuwei­sen soweit er die Voraussetzungen hierfür erfüllt.