Öffentliche Sitzung des Kreistags am 23.04.1990

Nach diesen Ausführungen nimmt der Vorsitzende zu den aufgeworfenen Problemen Stellung. Er verweist besonders darauf, daß eine Gesamtkonzeption sehr wohl bestehe und dieser vom Kreistag im Mai 1987 zugestimmt worden sei. Zur Ausfor­mung bedürfe es jedoch vieler Schritte, von denen die Verwaltung in den letzten zwei Jahren auch zahlreiche umgesetzt habe. So habe man eine bestens funktio­nierende getrennte Sammlung von Altstoffen aufgebaut und auch die Eigenkompo­stierung der Privathaushalte sei stark forciert worden.

Die Vergangenheit habe gezeigt, daß selbst durch Sortierung, Kompostierung und Recycling des Mülls ein Großteil Restmüll verbleibe, der nur durch thermische Behandlung beseitigt werden könne. Grundsätzlich unterstütze die Abfallsatzung von der Gebührenseite her die vorsortierte Abfallanlieferung.

Für Die Grünen spricht sich Kreisrat Domrös für die Änderung der Abfallsatzung aus. Er sieht jedoch eine Schwachstelle z.B. beim Recycling von Kunststoffen, da in der Satzung bisher nur Styropor, Hartplastik und PE-Folien angesprochen sind. Er bittet die Verwaltung mit Recycling-Firmen Kontakt aufzunehmen bzw. bestehenden Kontakt weiterzuführen, um auch diesen Müll vollständig verwerten zu können.

Kreisrat Prof. Dr. Schultis bemängelt, daß bei der Vorbereitung im Ausschuß die Gebührenkalkulation nicht vorlag. Weiter regt er an, eine Staffelung der Gebühr anhand des Wassergehalts des Klärschlammes vorzunehmen, was heute jedoch angesichts der ungeklärten Situation bezüglich der Klärschlamme nicht möglich sei.

Nachdem Kreiskämmerer Pötzsch die Gebührenkalkulation erläutert und Fragen hierzu beantwortet hat, bittet Kreisrat Traub, in der anzuberaumenden Sonder­sitzung auch noch Aussagen zu machen, über besonders hohes Müllaufkommen von Gewerbebetrieben, auch beim Sondermüll. Anschließend beantragt Kreisrat Lehmann, in der vorgelegten Änderungssatzung - § 1 - den § 22 Abs. 1 Buchst, c zu streichen und es bei der bisherigen Gebühr zu belassen, bis der Kreistag erneut über die Behandlung der Klärschlamme beraten habe.

Der Vorsitzende rät hiervon dringend ab, vor allem im Hinblick auf eine verspä­tete Berechnung der entsprechenden Gebühr. Er stellt den Antrag von Kreisrat Lehmann sodann zur Abstimmung.

Daraufhin wird mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen der Antrag von Kreisrat Lehmann angenommen.

Die weiter vorgeschlagenen Satzungsänderungen werden anschließend wie beantragt bei einer Gegenstimme und 4 Enthaltungen beschlossen. Somit ist die 2. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung vom 21.09.87 wie folgt beschlossen:

Siehe Anlage