LANDKREIS
CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Verhandelt am Vor dem Vorsitzender Anw. Mitglieder Normalzahl öffentl.
23.04.1990 KT LRDr. Zerr 42 45 ja
§ 2
Aufstufung der Gemeinde- und Gemeindeverbindungsstraße
zwischen der B 295 in Simmozheim und der Kreisgrenze bei der L 343
- Vorlage V/29 -
Kreisrat Lehmann fragt, was mit der Ortsdurchfahrt Simmozheim geschieht. Der Vorsitzende erklärt, daß diese an die B 295 angebunden wird. Hierüber ist jedoch noch ein gesonderter Beschluß zu fassen.
Der Kreistag beschließt daraufhin einstimmig:
Die Gemeinde- und Gemeindeverbindungsstraße zwischen der B 295 und der Kreisgrenze bei der L 343 wird zur Kreisstraße aufgestuft.
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