LANDKREIS

CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

Verhandelt am Vor dem Vorsitzender Anw. Mitglieder Normalzahl öffentl.

23.04.1990 KT LRDr. Zerr 42 45 ja

§ 2

Aufstufung der Gemeinde- und Gemeindeverbindungsstraße

zwischen der B 295 in Simmozheim und der Kreisgrenze bei der L 343

- Vorlage V/29 -

Kreisrat Lehmann fragt, was mit der Ortsdurchfahrt Simmozheim geschieht. Der Vorsitzende erklärt, daß diese an die B 295 angebunden wird. Hierüber ist jedoch noch ein gesonderter Beschluß zu fassen.

Der Kreistag beschließt daraufhin einstimmig:

Die Gemeinde- und Gemeindeverbindungsstraße zwischen der B 295 und der Kreis­grenze bei der L 343 wird zur Kreisstraße aufgestuft.

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