Öffentliche Sitzung des Kreistags am 19.02.1990
2. Die Finanzplanung 1989 bis 1993 wird zur Kenntnis genommen.
3. Der Landrat wird ermächtigt, überplanmäßige Tilgungen zu Lasten der allgemeinen Rücklage vorzunehmen, sofern dies wirtschaftlich geboten ist.
Im Anschluß an diesen Tagesordnungspunkt wird die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen.