LANDKREIS
C A L h!
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Verhandelt am Vor dem Vorsitzender Anwesende Mitglieder Normalzahl öffentlich
19.12.1988 KT LR Dr. Zerr 49 50 ja
§ 2
1. Satzung zur Änderung der Abfallsatzunq
- Vorlage IV/163 -
Der Vorsitzende stellt die vom Kultur- und Umweltausschuß eingehend vorstehende Änderungssatzung zur Abfallsatzung zur sofortigen Aussprache.
Von Kreisrat Götz, Die Grünen, wird daraufhin beantragt, im neu zu fassenden Abs. 4 von § 8 (Satz 4) nicht nur für Ferien- und Zweitwohnungen sondern auch für sonstige Sonderabfälle die Möglichkeit der ausschließlichen Verwendung von Müllsäcken zuzulassen, oder für solche Sonderfälle eine anteilige Gebühr (§ 21) einzuführen.
Namens der EMV-Eraktion stellt anschließend Kreisrat Lehmann den Antrag, den in der Änderungssatzung neu vorgesehenen Buchst, d in Abs. 1 des § 21 (Mindestgebühren für Kleinmengen) ersatzlos zu streichen.
Hinsichtlich der Einführung dieser Mindestgebühr für Kleinmengen sei die EMV-Eraktion völlig anderer Ansicht als die Verwaltung. Diese Maßnahme werde als Schlag ins Masser angesehen, da neben einer allgemeinen Verärgerung der Bevölkerung die Mahrscheinlich- I keit groß sei, daß Kleinmengen wieder wild abgelagert würden. Im übrigen halte die EMV-Eraktion den Verzicht auf diese Gebühr für ein notwendiges Entgegenkommen gegenüber der Bevölkerung in der unmittelbaren Nachbarschaft der Deponien; die übrige Bevölkerung werde von diesem Angebot ohnehin wohl nur sehr wenig Gebrauch machen. Ansonsten werde von der Fraktion der vorgesehenen Satzungsänderung zugestimmt, wobei m diesem Zusammenhang noch angeregt werde zu prüfen, ob künftig in den Gemeinden Depotcontainer zur Sammlung von Metallteilen, die nicht in die Altstofftonne gegeben werden können, aufgestellt werden können.
Für die SPD-Eraktion erklärt Kreisrat Trommer die Zustimmung zu der vorliegenden Satzungsänderung. Von der SPD werde jedoch gewünscht, daß möglichst nach Jahresfrist nochmals folgende Punkte aufgegriffen werden sollten:
1. Die Frage des Gebührenschuldners.
2. Die Einführung von Müllsäcken zur hälftigen Gebühr eines 35 1-Abfallbehälters für Eenen- und Zweitwohnungen wird sehr kritisch gesehen (§ 8 Abs. 4). Nach vorliegenden Erfahrungen sollte hierüber nochmals gesprochen werden.
3. Für dringend notwendig wird eine bessere Lösung für das Einsammeln der Sonderabfälle angesehen. Hier wäre nochmals zu prüfen, ob in den Gemeinden zeitlich befristete Bereitstellungsmöglichkeiten bis zum jeweiligen Sammeltermin geschaffen werden könnten.
Im übrigen sollte der Landkreis den Bürgern in dem Bemühen um Abfallvermeidung auch sonst behilflich sein, so z.B. mit gezielten Ratschlägen, wie man sich vor der Papierflut von Reklamesendungen schützen könne u.a.m..
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