Öffentliche Sitzung des Kreistags am 15.07.1985

Für die SPD-Fraktion führt Kreisrat Trommer aus:

Im April 1984 kam das Thema Schadstoffreduzierung zum ersten Mal zur Sprache. Damals lag das Gewicht auf der Bezuschussung der Umstellung von Feuerungsanlagen. Bereits vorher war mehrmals auf Gemeinde- und Kreisebene eine Verbesserung der Erdgasver­sorgung als wirkungsvoller Beitrag zur Schadstoffminderung angeregt worden. Mir haben seinerzeit und in den folgenden Debatten am 15.10. und 5.11.84 erklärt: Für uns hat Vorrang die Verbesserung der Infrastruktur, also Förderung einer möglichst flächen­deckenden Versorgung mit Erdgas. Dazu haben wir eine Untersuchung der Verwaltung über die anstehenden und durchgeführten Vorhaben verlangt. Seit Herbst 1984 liegt diese Untersuchung vor. Damit war die Voraussetzung geschaffen, sich zielgerichtet mit dem Thema weiter zu befassen.

Das Ergebnis der Untersuchungen und der letzten Beratungen im UmweltausschuB findet unsere Zustimmung.

Mir möchten aber eine Anregung wiederholen, die wir bereits am 5.11.84 im Kreistag machten: Auch innerhalb eines grundsätzlich bereits angeschlossenen Gemeindegebiets

gibt es immer wieder Ortsteile, die zunächst unversorgt bleiben, weil sich nicht genügend Abnehmer gemeldet haben. In form eines zinslosen Darlehens könnte hier der Kreis den Baukostenzuschuß für noch nicht angemeldete Anschlüsse vorschießen. Damit könnte das Versorgungsunternehmen auch solche Gebiete erschließen. Verwirklicht man dann den Anschluß, kann der Kreis das ausgelegte Geld zurückerhalten.

Ferner beantragen wir, Vorhaben der Märme-Kraft-Koppelung in die Förderung aufzu­nehmen. Der Landkreis sollte dies wie den vorgenannten Punkt in die angekündigten weiteren Untersuchungen einbeziehen.

Nach diesen Ausführungen spricht sich auch Kreisrat Sahm für einen zügigen Ausbau der Erdgasversorgung aus, wobei auch er in Einzelfragen noch eine Überarbeitung für not­wendig hält.

Daraufhin wird vom Kreistag mehrheitlich beschlossen:

1. Der Kreistag verweist den Entwurf der Richtlinien über die Gewährung von Zuwen­dungen für den Bau von überörtlichen Erdgasleitungen zur nochmaligen Vorberatung an den Kultur- und UmweltausschuB zurück.

2. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, für diejenigen Gemeinden, die nicht an ein ferngasnetz angeschlossen sind, Eördergrundsätze zur Gewährung von Zuwen­dungen für die Umstellung auf umweltfreundliche Heizanlagen kommunaler Einrich­tungen auszuarbeiten.