LANDKREIS CALh)

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIET

Verhandelt am Vor dem Vorsitzender Anwesende Mitglieder Normalzahl öffentlich

15.07.1985 KI LR Dr. Zerr 43 50 ja

§ 8

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zum Bau von überörtlichen Erdgasleitungen

- Vorlage IV/28 -

Mit dieser Eörderung waren die Ausschüsse und der Kreistag schon mehrfach befaßt und der Vorsitzende zeigt nochmals eingehend die Vorgeschichte hierzu auf. Die nun heute vorgelegten Richtlinien würden die weitere Erschließung des Gebiets des Landkreises mit Erdgasleitungen ermöglichen. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Richtlinien sei allerdings, daß das Land sich aus seiner Förderung nicht zurück­ziehe; allerdings seien die Richtlinien so ausgearbeitet, daß auch bei verminderten Baukostenzuschüssen des Landes trotzdem noch Maßnahmen durchgeführt werden könnten.

Im Ausschuß sei die Verwaltung außerdem aufgefordert worden, noch eine Lösung vorzu­legen für Gebiete, die mit Sicherheit kein Erdgas bekommen könnten. Hierfür sei schon ein Entwurf ausgearbeitet, der zur weiteren Behandlung dem Ausschuß vorgelegt werde.

In diesem Entwurf werde vorgeschlagen, daß die betroffenen Gemeinden Umstellungsmaß­nahmen auf umweltfreundliche Heizanlagen in kommunalen Einrichtungen gefördert be­kommen. Einzelheiten hierzu seien jedoch noch im Ausschuß zu behandeln.

Für die EDV-Eraktion nimmt anschließend Kreisrat Lehmann Stellung. Dabei macht er Zweifel geltend, ob die vorgesehene Verteilung der Zuschüsse - wie in den Richtlinien dargestellt - sinnvoll sei. Zum einen sollten nämlich ein soziales Element Berücksich­tigung finden. Dies werde deutlich, wenn man die Eörderbeträge auf die Einwohner­zahlen beziehe. So erhalte z.B. Calw nach dem derzeitigen Stand 8 DM pro Einwohner; die Gemeinden Dobel und Bad Herrenalb - sofern eine Anschlußmöglichkeit komme - 200 DM bzw. 160 DM pro Einwohner. Leiter sei problematisch, daß eine Rückzahlungsverpflichtung auf die Gemeinde zukomme, sofern mehr Gas verkauft würde, als vorgesehen, wohingegen die Gemeinden in diesem Falle von den Energieunternehmen nichts zurückerstattet be­kämen. Als drittes sollte die Förderung nicht nur die Leitung sondern auch die An­schlüsse berücksichtigen. Aus diesen Gründen schlage die EMV-Eraktion vor, nur im Grundsatz zuzustimmen und weitere Emzelfragen zu den Richtlinien dem UmweltausschuB zurückzuüberweisen.

Für die CDU-Eraktion spricht sich auch Kreisrat Iraub für eine gesamte Rückverweisung an den Ausschuß aus, da die heutige Vorlage belege, daß tatsächlich Fälle auftreten können, die für die Gemeinden nach den vorgelegten Richtlinien nicht tragbar seien.

Vor allem müßte der Ausschuß sich nochmals mit der Rückzahlungsverpflichtung befassen, da die Gemeinden auf den latbestand der diese auslöse, keinerlei Einfluß habe.

Verte iler r Auszüge: 2 x 31