Öffentliche Sitzung des Kreistags am 18.10.1982
Damit wird die Aussprache abgeschlossen und der Kreistag beschließt bei 2 Stimmenthaltungen folgende
5. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung
§ 1
Änderung der Abfallsatzunq
§ 13 - Benutzungsgebühren wird wie folgt neu gefaßt:
Bei Selbstanlieferung von Abfällen betragen die Benutzungsgebühren
1. je angefangenem Kubikmeter verdichtetem Abfall 13.— DM
2. je angefangenem Kubikmeter unverdichtetem Abfall 6.50 DM
wobei Anlieferungen unter 0,5 Kubikmeter gebührenfrei sind
3. je angefangenem Kubikmeter Schlämme 14.— DM
4. je angefangenem Kubikmeter Erdaushub, sofern er auf einer allgemeinen Abfallbeseitigungsanlage im Sinne
von § 7 angenommen wird 4.— DM
§ 16 - Gebühren für die Beseitigung der von den Gemeinden eingesammelten Abfälle -
wird wie folgt neu gefaßt:
(1) Der Landkreis erhebt zur Deckung seines Aufwands für die Abfallbeseitigung von den Gemeinden, die den Abfall selbst einsammeln und befördern (§ 1 Abs. 2) Benutzungsgebühren.
(2) Die in Abs. 1 genannten Benutzungsgebühren betragen je Einwohner 7.— DM pro Jahr. Als jeweils ein Einwohner gilt auch die Zahl von 300 Fremdenverkehrs- Übernachtungen pro Jahr. Maßgebend sind die jeweils auf 30. Juni des Vorjahres fortgeschriebenen Einwohnerzahlen der Gemeinden sowie die Übernachtungszahlen des zweitvorangegangenen Jahres.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1.1.1983 in Kraft.