Öffentliche Sitzung des Kreistags am 1.10.1979
1. Auf Grund der §§ 48 und 49 der Landkreisordnung fUr Baden-Württemberg in der Fassung vom 22. Dezember 1975 (GB!. 1976 S. 40) in Verbindung mit den §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 22. Dezember 1976 (GBl. 1976 S. 1) hat der Kreistag am 1. Oktober 1979 folgende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 1979 beschlossen:
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan (ohne Wirtschaftspläne) wird wie folgt geändert:
1. Es erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben
des Verwaltungshaushalts je um 1 231 000 DM auf 55 996 000 DM
2. Es erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben
des Vermögenshaushalts je um 2 442 000 DM auf 23 582 000 DM
3. Es vermindert sich der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) um 1 280 000 DM auf 50 000 DM
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung ändert sich nicht
§ 2 Wirtschaftspläne
Die Wirtschaftspläne für die Krankenhäuser Calw und Nagold werden nicht geändert.
§ 3 Kreisumlage
Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird auf 19,5 v.H. der Steuerkraftsummen der Gemeinden des Landkreises festgesetzt (§ 35 Abs. 1 FAG).
§ 4 Stellenplan
Der Stellenplan wird wie folgt geändert: Beamte
Kreisoberamtsräte
Kreisamtmänner
Kreisamtsinspektoren
Kreishauptsekretäre
Kreissekretäre
Kreisassistenten
Angestellte BAT 111
IVa IV b
VI b
VII
vm
IX
Arbeiter
Anzahl der Stellen
bisher
neu
Zugang
Abgang
2
3
1
11
10
1
3
5
2
2
1
1
1
1
3
4
1
1
1
7
6
1
5
8
3
18
17
1
55
64
9
29
22
7
4
1
3
33
31
2
173
173
17
17