Öffentliche Sitzung des Kreistags am 1.10.1979

1. Auf Grund der §§ 48 und 49 der Landkreisordnung fUr Baden-Württemberg in der Fassung vom 22. Dezember 1975 (GB!. 1976 S. 40) in Verbindung mit den §§ 79 und 82 der Gemeindeord­nung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 22. Dezember 1976 (GBl. 1976 S. 1) hat der Kreistag am 1. Oktober 1979 folgende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 1979 be­schlossen:

§ 1 Haushaltsplan

Der Haushaltsplan (ohne Wirtschaftspläne) wird wie folgt geändert:

1. Es erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben

des Verwaltungshaushalts je um 1 231 000 DM auf 55 996 000 DM

2. Es erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben

des Vermögenshaushalts je um 2 442 000 DM auf 23 582 000 DM

3. Es vermindert sich der Gesamtbetrag der vorgesehenen

Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) um 1 280 000 DM auf 50 000 DM

4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung ändert sich nicht

§ 2 Wirtschaftspläne

Die Wirtschaftspläne für die Krankenhäuser Calw und Nagold werden nicht geändert.

§ 3 Kreisumlage

Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird auf 19,5 v.H. der Steuerkraftsummen der Gemeinden des Landkreises festgesetzt (§ 35 Abs. 1 FAG).

§ 4 Stellenplan

Der Stellenplan wird wie folgt geändert: Beamte

Kreisoberamtsräte

Kreisamtmänner

Kreisamtsinspektoren

Kreishauptsekretäre

Kreissekretäre

Kreisassistenten

Angestellte BAT 111

IVa IV b

VI b

VII

vm

IX

Arbeiter

Anzahl der Stellen

bisher

neu

Zugang

Abgang

2

3

1

11

10

1

3

5

2

2

1

1

1

1

3

4

1

1

1

7

6

1

5

8

3

18

17

1

55

64

9

29

22

7

4

1

3

33

31

2

173

173

17

17