LAN DK RE tS C A L W

VERHANDLUNGSNtEDERSCHRtFT

Verhandelt am

Vor dem

Vorsitzender

Anwesende Mitglieder

Normalzahl

Öffentlich

1.10.1979

KT

LR Pfeiffer

35

44

i"

§ 2

Bewertung der Arbeitsptätze der Angestettten und der Dienstposten der Beamten be!m Landratsamt Ca!w;

hier: Bekanntgabe des Bewertungsergebnisses_

- Vortage 11/244 -

KR Traub begrüßte die Stettenbewertung unter anderem auch im tnteresse der Mitarbeiter; die da­durch ihre Arbeit nunmehr gewürdigt wissen. Zudem sei diese Bewertung auch eine Hitfe bei künftig zu erwartenden Höhergruppierungs- und Beförderungsanträgen.

KR Lehmann schtoß sich diesen Ausführungen an. Auf Frage von KR Traub führte Landrat Pfeiffer aus, daß die Bewertungskommission auch den Dienstposten des Kreiskömmerers bewertet habe. Mangets einer entsprechenden Mögtichkeit durch die Stettenobergrenzenverordnung, sei aber auf die Be­wertung der Dezernentenfunktion verzichtet worden, da diese Bewertung mit Sicherheit eine Höher­bewertung der Stette nachsichziehe. Landrat Pfeiffer führte weiter aus, daß die Funktion und die Tätigkeit von Kreiskämmerer Buck mit A 14 im entferntesten nicht abgegotten sei. Die Stettenober­grenzenverordnung btockiere aber eindeutig eine absotut gebotene Beförderung. Dassetbe gette auch für den 1. Landesbeamten. Auf Antrag von KR Traub faßte der Kreistag sodann fotgenden Beschtuß:

1. Der Kreistag nimmt von der Bewertung der Arbeitsptätze der Angestettten und der Dienstposten der Beamten beim Landratsamt Catw Kenntnis.

2. Die Verwattung wird beauftragt, beim Land vorsteüig zu werden, um eine Höhereinstufung der Stetten des 1. Landesbeamten und des Kreiskämmerers zu erreichen.

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2 x Sachbearbeiter

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