LANDKREIS CALW
VERHANDLUNGSNtEDERSCHRtFT
Verhandelt am Vor dem
Vorsitzender
Anwesende Mitglieder
40
Normalzahl
Öffentlich
16.7.1979 KT
LR Pfeiffer
44
Gewährung eines Zuschusses an städtische Jugendmusik und S!ngschulen sowie an andere Einrichtungen
-Vorlage 11/238 -
!n der Beratung im Gremium zeigte sich, daß die Beschlußempfehlung des Schul- und Kulturausschusses keine eindeutige Auslegung zulaßt. Vor allem konnte in der Beratung nicht klar geklart
werden, was unter dem Begriff "flachendeckendes Angebot" zu verstehen ist.
Nach der Aussprache faßte der Kreistag deshalb folgende Beschlüsse:
1. Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel ist der Landkreis Calw bereit,
vom nächsten Haushaltsjahr an den Jugendmusik- und Singschulen einen Zuschuß in Höhe von
5 % der nachgewiesenen Kosten des pädagogischen Personals zu gewähren.
2. Der Schul- und Kulturausschuß wird beauftragt, die Bedingungen fUrdie Zuschußgewöhrung festzu legen.
Verteiler für Auszüge:
1 x Finanzverwaltung 1 x Sachbearbeiter
013.32/1 1000/29.4.68 M