LANDKREIS CALW

VERHANDLUNGSNtEDERSCHRtFT

Verhandelt am Vor dem

Vorsitzender

Anwesende Mitglieder

40

Normalzahl

Öffentlich

16.7.1979 KT

LR Pfeiffer

44

Gewährung eines Zuschusses an städtische Jugendmusik und S!ngschulen sowie an andere Einrichtungen

-Vorlage 11/238 -

!n der Beratung im Gremium zeigte sich, daß die Beschlußempfehlung des Schul- und Kulturaus­schusses keine eindeutige Auslegung zulaßt. Vor allem konnte in der Beratung nicht klar geklart

werden, was unter dem Begriff "flachendeckendes Angebot" zu verstehen ist.

Nach der Aussprache faßte der Kreistag deshalb folgende Beschlüsse:

1. Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel ist der Landkreis Calw bereit,

vom nächsten Haushaltsjahr an den Jugendmusik- und Singschulen einen Zuschuß in Höhe von

5 % der nachgewiesenen Kosten des pädagogischen Personals zu gewähren.

2. Der Schul- und Kulturausschuß wird beauftragt, die Bedingungen fUrdie Zuschußgewöhrung festzu legen.

Verteiler für Auszüge:

1 x Finanzverwaltung 1 x Sachbearbeiter

013.32/1 1000/29.4.68 M