LANDKREtS C A L W

VERHANDLUNGSNtEDERSCHRtFT

Verhandelt am

Vor dem

Vorsitzender

Anwesende Mitglieder

Normalzahl

Öffentlich

16.7.1979

KT

LR Pfeiffer

40

44

!°

§ 2

Bestehung der Ärztlichen Direktoren für die Kreiskrankenhöuser Catw und Nagotd_

-Vortage 11/234 -

Nachdem Frau KR Dr. Schöpf die Sitzung vertassen hatte ertöuterte Landrat Pfeiffer die Vortage.

Er führte aus, daß nach dem neuen Krankenhausgesetz die Krankenhausteitung sich

1. aus dem Ärzttichen Direktor,

2. aus dem Verwattungsdirektor und

3. aus dem Leiter des Pftegedienstes

zusammen setze. Trotzdem komme dem Ärzttichen Direktor keine Vorgesetztenposition zu, er sei tedigtich primus interpares.

Sodann faßte der Kreistag einstimmig fotgende Beschtüsse:

1. a) Herr Chefarzt Dr. Schöpf wird fUr weitere 2 Jahre zum Ärzttichen Direktor des Kreiskranken­

hauses Nagotd besteht.

b) Herr Chefarzt Dr. Ketter wird ats dessen Stehvertreter besteht.

2. a) Herr Prof. Dr. Mayer wird für 2 Jahre zum Ärzttichen Direktor des Kreiskrankenhauses Catw

besteht.

b) Der Landrat wird ermächtigt, im Benehmen mit dem Ärzttichen Beirat für den gteichen Zeit­raum einen Stehvertreter zu bestehen;

Der anwesende Chefarzt des Krankenhauses Nagotd, Dr. Schöpf, nahm anschtießend die Waht an, Herr Prof. Dr. Mayer war bei der Sitzung nicht anwesend.

Verteiler für Auszüge:

1 x Finanzverwaltung 1 x Krankenhausverwaltung 4 x Personalakten

013.32/1 1000/29.4.68 M