LANDKREIS CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

Verhandelt am

Vor dem

Vorsitzender

Anwesende Mitglieder

Normalzahl

Öffentlich

Il.l2.l978

KT

LR Pfeiffer

41

44

i°

§ 1

Erlaß e!ner Satzung Uber d!e Erhebung der Jagdsteue r - Vortage 11/217 -

Da Uber die Befangenheit von KR Dr. A!ber Zweife! auftraten, beschloß der Kreistag gern.

§ 14 Abs. 4 der Landkreisordnung bei 2 Enthaltungen, daß KR Dr. Alber in dieser Angelegenheit nicht befangen sei.

Landrat Pfeiffer wies sodann bei der Erläuterung der Vorlage darauf hin, daß der Verwaltungs­und Wirtschaftsausschuß in Abweichung vom Antrag der Verwaltung sehr {Hgerfreundliche Steuer­sätze vorgeschlagen habe.

Die Kreisrate Dr. Alber, Rolf Mast und Steininger stellten den Antrag, von der Besteuerung der Nebenleistungen ganz abzusehen und wiesen darauf hin, daß insbesondere die einheimischen Jager sehr hohe Aufwendungen fUr die WildfÜtterung haben.

KR Trommer widersprach dem Antrag mit dem Hinweis, daß der Verwaltungs- und Wirtschaftsaus­schuß gegenüber dem Antrag der Verwaltung die Steuersätze bereits um 33 % ermäßigt habe. Namens der Verwaltung bat Kreiskümmerer Buck dringend die Besteuerung der Nebenleistungen zu belassen, da sonst zu befurchten sei, daß bei künftigen Jagdpachtvertrdgen die eigentliche Jagdpacht sehr nieder festgesetzt werde und dafür sehr vieles als Nebenleistung deklariert werde.

Danach lehnte der Kreistag mit 19 ja und 19 nein Stimmen und 3 Enthaltungen den Antrag der Kreisrate Dr. Alber und Mast ab und beschloß bei 20 {a 19 nein Stimmen mit 2 Ent­haltungen auf Grund von § 3 der Landkreisordnung fUr Baden-WUrttemberg in der Fassung vom 22. Dezember 1975 (GBl. 1976 S. 40) in Verbindung mit § 7 Abs. 2 des Kommunalabgaben­gesetzes in der Fassung vom 3. August 1978 (GBl. S. 393) nachstehende Satzung über die Er­hebung der Jagdsteuer zu erlassen:

Verteiler für Auszüge:

1 x Reg.Präsidium 1 x Sachbearbeiter OßO 1 x Amtsgrundbuch 1 x Kreisjagdamt

013.32/1 1000/29.4.68 M