HAUSHALTSREDE des Kreiskämmerers (2. Lesung am 27.2.1978 in Schömberg)

Genau 11 Wochen nach Einbringung des Haushaits 1978 ist es mögiich, ihnen den ausführiich und grUndiich vorberatenen Haushait in 2. Lesung zur Verabschiedung vorzuiegen. Was die einzeinen Ausschüsse dem Kreistag empfehien, ist in einer besonderen Aniage zur Vortage ii/191 dargesteüt. in meiner Haushaitsrede zur 1. Lesung am 12.12.1977 in Wiidbad * die den vorberatenden Aus­schüssen in voüem Wortiaut übergeben worden ist - bin ich ausführiich auf die Kernpunkte des Haushaits eingegangen, ich kann mich deshaib heute zunächst auf die Frage konzentrieren,

Was hat sich seit der 1 . Lesung am 12.12.1977 im wesentiichen geändert?

Sie sehen diese Änderungen zahienmäßig dargesteüt und textiich eriäutert in einer besonderen An­iage zur Vortage. Ganz kurz wenigstens muß ich auf die einzeinen Positionen dieser Anderungs- iiste eirtgehen.

Aiie Änderungen ergeben auf der Passivseite die Summe von 3,345 Mio. DM, weiche sich durch entsprechende Änderungen auf der Aktivseite ausgieichen iassen.

Bei der Vorberatung ist die Frage aufgetreten, ob diese umfangreichen Positionen nicht schon im ursprüngiichen Entwurf des Haushaits hätten berücksichtigt werden müssen. Dies war in der Tat nicht mögiich, weit

- einerseits noch keine verbindtichen Beschiüsse der Kreisgremien voriagen (ich denke hierbei insbesondere an die Vermögensauseinandersetzung mit dem Enzkreis)

- andererseits inzwischen (d.h. vom Zeitpunkt des Abschiusses des Haushaitspianentwurfs bis jetzt) mehr ais 3 Monate ins Land gegangen sind, in einem soichen Zeitraum sind Änderungen und neue Erkenntnisse nichts außergewöhniiches.

Was heute vom Kreistag an Änderungen endgüitig beschiossenwird, muß in den Haushait einge­arbeitet werden; jedes Mitgiied des Kreistags bekommt dann eine Fertigung des geänderten, end- güitigen Haushaits.

Die entscheidende Frage ist auch heuer wieder:

in weicher Höhe wird die Kreisumiage festgesetzt?

Die Verwaitung ging angesichts der neu zu finanzierenden Ausgaben davon aus, daß eine Erhöhung der Kreisumiage um 2 Punkte unumgängiich ist. Auch die Gemeindeprüfungsanstait hat im Rahmen der ietzten im Herbst abgeschiossenen Aufsichtsprüfung für die Jahre 1972 - 1975 eine angemessene Erhöhung der Kreisumiage für notwendig erachtet. Der voiie Wortiaut dieser Empfehiung der Gemeinde- prüfungsanstait wurde ihnen mit Schreiben vom 19.12.1977 zugesteiit.

Herr Landrat Pfeiffer hat - aus Sorge um den Landkreis - trotz seiner Krankheit in einem Brief vom 22.2.1978 seine Gedanken zum Haushaitsausgieich 1978 mitgeteiit. Einen Absatz aus diesem Brief darf ich vorweg wörtiich zitieren:

" Jetzt hat der Kreistag die Pfiicht, die sich ergebenden finanzieiien Verpachtungen ordnungs­gemäß abzudecken. Dies etwa einfach durch neue Schuiden zu regein, naite ich für poiitisch bedenkiich, im Hinbiick auf m.E. durchaus berechtigte Forderungengegen das Land für un- kiug und gemeindewirtschaftiich und um der Erfüiiung von Zukunftsaufgaben wiiien für äußerst fragwürdig "

ich möchte diesen Worten nichts hinzufügen. Die Entscheidung Uber den Kreisumiagehebesatz iiegt beim Kreistag.

Eines dürfen wir aber nicht vergessen:

So günstig wie bisher wird sich der Haushaitsausgieich künftig wohi nicht mehr gestaiten.

Und:

Je höher die Schuideniast, desto geringer der kreispoiitische Spieiraum.