Öffentliche Sitzung des Kreistags am 27.2.1978
Vorsitzender Traub stellte daraufhin fest, daß der Antrag der SPD-Fraktion zur weiteren Beratung an den Schul- und Kulturausschuß zu Uberweisen sei. Sollten sich hieraus noch Belastungen ergeben, so könnten diese im Rahmen einer Nachtragssatzung abgedeckt werden. Weiter stellte er fest, daß alle übrigen Antröge und Anfragen der Fraktionen keiner Abstimmung bedürfen. Er forderte }edoch die Verwaltung auf, die noch offenen Anfragen der Fraktionen baldmöglichst zu beantworten. Vorsitzender Traub wies weiter darauf hin, daß die Kernfrage der heutigen Haushaltsberatung die Erhöhung der Kreisumlage bzw. der weiteren Verschuldung des Landkreises sei. Er wies weiter darauf hin,daß eine Erhöhung um 0,5 Punkte dem Landkreis in etwa 5 Jahren den Betrag erbringe, den der Landkreis als Ausgleich an den Enzkreis zu bezahlen habe.
Reg.Direktor Dr. Amberger erinnerte daran, daß der Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Uber die Prüfung des Krankenhauses Calw bereits Gegenstand der Beratung in der Sitzung des Krankenhaus- und Sozialausschusses am 26.1.1978 gewesen sei. Dabei habe die Verwaltung den Auftrag erhalten auf 1.6.1978 über den Erfolg der bereits eingeleiteten Maßnahmen zu berichten.
Zu der mehrfach angesprochenen Frage der Finanzierung der Anlaufkosten sagte er, daß dies noch sehr unklar sei (in Baden-Württemberg wurde noch kein öffentliches Krankenhaus gefördert), weshalb die Verwaltung in den Haushaltsplan keinen Ansatz aufgenommen habe. Zur Frage des Bibliothekswesens sagte Reg. Direktor Dr. Amberger, daß die Durchführungsverordnung des Landes zum Erwachsenenbildungsgesetz noch ausstehe, weshalb der Schul- und Kulturausschuß in seiner Sitzung vom 16.1.1978 beschlossen habe, die Frage der Bezuschussung des Bibliothekswesens insolange zurück- zustellen.
Bei der sich anschließenden Abstimmung wurde der Antrag der Verwaltung auf Erhöhung der Kreisumlage auf 22,5 % der Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Gemeinden einstimmig abgelehnt. Danach beschloß der Kreistag mit 26 : 14 Gegenstimmen unter Festsetzung der Kreisumlage auf 21 % der Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Gemeinden unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der Anderungsliste ergeben
1. folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1978:
Auf Grund der §§ 48 und 49 der Landkreisordnung vom 10. Oktober 1955 (Ges.Bl. S. 207) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1975 (Ges.Bl. 1976 S. 40) in Verbindung mit den §§ 77 ff der Gemeindeordnung vom 25. Juli 1955 (Ges.Bl. S. 129) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1975 (Ges.Bl. 1976 S. 1) hat der Kreistag am 27. Februar 1978 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1978 beschlossen:
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je davon
imVerwältungshaushalt 86 559
im Vermögenshaushalt 36 740
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
§ 2 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf festgesetzt.
§ 3 Kreisumlage
Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird auf 21,0 v.H. der Steuerkraftsummen der Gemeinden des Landkreises festgesetzt (§ 35 Abs. 1 FAG).
123 299 000 DM
000 DM 000 DM
8 714 000 DM 7 000 000 DM
10 000 000 EM