Öffentliche Sitzung des Kreistags am 31.10.1977

Landrat Pfeiffer widersprach den Ausführungen von KR Lehmann unter Hinweis auf den Beschluß des Kreistags, der nur Gültigkeit habe bis zum Abschluß der Anlaufphase. Dies sei nunmehr ge­kommen, weshalb für bereits bestehende Sozialstationen ein neuer Beschluß notwendig sei.

KR Trommer bat dies nicht allzu tragisch zu nehmen, wenn durch einen Presseartikel ein zum Teil etwas aggresives Fordern nach einer Entscheidung verlangt werde. Auch KR Seewald führte aus, daß er schlimmere Presseartike! kenne. Unter Hinweis auf die Sozialstation Wildberg sagte KR Seewald, daß Wildberg bedingt durch seine weit auseinanderliegenden großen Teilgemeinden eine sehr hohe personelle Besetzung der Sozialstation brauche. Weiterforderte er die Vorschläge der Sozialen Arbeitsgemeinschaft auch als Maßstab für 1978 zugrunde zu legen und wies darauf hin, daß der Landkreis hier seine Ausgleichsfunktion echt verwirklichen könne.

Landrat Pfeiffer entgegnete hierauf, daß die Verwaltung angesichts des Geldsegens vom Land mehr differenzieren wolle. Der Landkreis wolle nicht nur Personalkosten, sondern bei neu entstehenden Sozialstationen zum Teil auch Kosten der Einrichtung mit seinen Zuschüssen finanzieren. Deshalb wolle er zu Lasten der größeren Gemeinden gezielt helfen. Abschließend wies er darauf hin, daß der Rettungsdienst des Roten Kreuzes tief in den roten Zahlen stecke und deshalb bereits ebenfalls an den Landkreis zwecks Unterstützung herangetreten sei. Dieser Forderung werde sich der Land­kreis wohl kaum entziehen können.

KR Maier entgegnete hierauf, falls auf der Grundlage der Vorstellung von Landrat Pfeiffer ein Be­schluß zustande komme, hätte er alle Beratungen über die Bezuschussung der Sozialstationen bei der Arbeitsgemeinschaft für soziale Fragen und im Krankenhaus- und Sozialausschuß völlig mißver­standen. Landrat Pfeiffer wandte hierauf, ein, daß zu diesem Zeitpunkt die Höhe des Landeszu­schusses nicht bekannt gewesen sei und deshalb nunmehr eine geänderte Situation vorliege.

Für die CDU-Fraktion sagte KR Traub, daß seine Fraktion es für eine soziale Ungerechtigkeit halte, wenn alle Zuschüsse über einen Kamm geschoren würden. Es gelte deshalb eine Kompromißlösung zu treffen und schlug vor anläßlich der Sondersitzung des Krankenhaus- und Sozialausschusses am 14.11.1977 erneut zu beraten. Um den Sozialstationen jedoch entgegenzu kommen schlage er weiter vor, die Sozialstationen entsprechend den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für soziale Fragen im Jahr 1977 zu bezuschussen und für die Bezuschussung in den Jahren 1978 und später in der Dezembersitzung des Kreistags eine endgültige Lösung zu finden.

Daraufhin zog Landrat Pfeiffer namens der Verwaltung und KR Lehmann für die FWV-Fraktion ihre Anträge zurück und der Kreistag beschloß auf Grund der Vorschläge von KR Traub einstimmig:

1. Der Bezuschussung aller Sozialstationen im Landkreis im Haushaltsjahr 1977 sind die von der Arbeitsgemeinschaft für soziale Fragen erarbeiteten Richtlinien zugrunde zu legen.

2. Neue Richtlinien für die Bezuschussung der Sozialstationen ab dem Haushaltsjahr 1978 sind dem Kreistag anläßlich der Dezembersitzung 1977 zur Beschlußfassung vorzulegen.