LANDKREtS C A L W
VERHANDLUNGSNiEDERSCHRiFT
Verhandelt am
Vor dem
Vorsitzender
Anwesende Mitglieder
Normalzahl
Öffentlich
3l.l0.l977
KT
LR Pfeiffer
39
44
i°
§ 8
Vereinbarung mit dem Landkreis Freudenstadt über die Zusammentegung der Ausgieichsämter Ca iw und Freudenstadt beim Landratsamt Ca iw
-Vortage i i/154-
Auf die Frage von KR Traub wie hoch die von der Verwaitung bei der Vorberatung am 7.2.1977 zu erzieienden Einsparungen seien, erkiürte Herr Nuding, daß sich dieser Betrag nach seinen Berechnungen auf ca. 113 000 DM beiaufe.
Danach b e s c h i o ß der Kreistag ohne weitere Aussprache:
1. Der Zusammeniegung der Ausgieichsämter Caiw und Freudenstadt beim Landratsamt Caiw mit Wirkung vom 1. Juii 1977 wird zugestimmt.
2. Die Verwaitung wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung, wie im Entwurf vorgesehen, mit dem Landkreis Freudenstadt abzuschiießen.
Verteiler für Auszüge:
1 x Ausgleichsamt 1 x Amtsgrundbuch
013.32/1 1000/29.4.68 M