LANDKREtS C A L W

VERHANDLUNGSNiEDERSCHRiFT

Verhandelt am

Vor dem

Vorsitzender

Anwesende Mitglieder

Normalzahl

Öffentlich

3l.l0.l977

KT

LR Pfeiffer

39

44

i°

§ 8

Vereinbarung mit dem Landkreis Freudenstadt über die Zusammentegung der Ausgieichsämter Ca iw und Freudenstadt beim Landratsamt Ca iw

-Vortage i i/154-

Auf die Frage von KR Traub wie hoch die von der Verwaitung bei der Vorberatung am 7.2.1977 zu erzieienden Einsparungen seien, erkiürte Herr Nuding, daß sich dieser Betrag nach seinen Be­rechnungen auf ca. 113 000 DM beiaufe.

Danach b e s c h i o ß der Kreistag ohne weitere Aussprache:

1. Der Zusammeniegung der Ausgieichsämter Caiw und Freudenstadt beim Landratsamt Caiw mit Wirkung vom 1. Juii 1977 wird zugestimmt.

2. Die Verwaitung wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung, wie im Entwurf vorgesehen, mit dem Landkreis Freudenstadt abzuschiießen.

Verteiler für Auszüge:

1 x Ausgleichsamt 1 x Amtsgrundbuch

013.32/1 1000/29.4.68 M