LANDKREIS C A L W

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

Verhandelt am Vor dem Vorsitzender Anwesende Mitglieder Normalzahl Öffentlich

28.6.1976 KT LR Pfeiffer 36 44 ja

§ 5

Durc hführung des LandesabfaHbeseltlgungsgesetzes !m Landkreis Calw - Vorlage 11/108 -

Nachdem Landrat Pfeiffer einleitend darauf hingewiesen hatte, daß der Landkreis Calw das Problem der Abfallbeseltlgung bereits zu einem Zeitpunkt ln Angriff genommen habe, als weder Bund noch Land Ihre Abfallbeseltigungsgesetze erlassen hätten. Von der Zweckmäßigkeit der damals getroffenen Lösung zeige auch die Tatsache, daß trotz des umständlichen und komplizierten Landesabfallbe- seltlgungsgesetzes sich !m Grunde Im Landkreis nichts wesentlich ändere.

Namens der CDU-Fraktlon sagte KR Traub, daß sich ln der heutigen Beratung des Landesabfallbe- seltlgungsgesetzes !m Kreistag der Rundlauf schließe. Die Gesetzesinitiative vor Jahresfrist !m Landtag habe außer enormer Verwaltungsbeschäftigung nichts gebracht. Hervorzuheben sei die bürgernahe Lösung des Problems Erdaushub. Für seine Fraktion könne er bekanntgeben, daß sie der von der Verwaltung erarbeiteten Lösung zustimmen werde.

Für die Fraktion der Freien Wählervereinigung sagte KR Lehmann, daß auch seine Fraktion mit Aus­nahme folgender Punkte der Vorlage zustimmen könne:

1. Anstelle der Verwaltung wünsche seine Fraktion, daß der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuß ermächtigt werde, die Vereinbarung mit dem Zweckverband Mülldeponie Oberhaugstett abzu­schließen.

2. ln der Vereinbarung mit dem Zweckverband Mülldeponie Oberes Nagoldtal (Anlage 2) bitte er Satz 2 ln § 2 näher zu konkretisieren.

3. Als Meinung einer Minderheit Innerhalb seiner Fraktion schlage er pflichtgemäß vor, in § 4 Abs. 1 Ziffer 14 der Abfallsatzung eine Lösung zu finden, bei der der Erdaushub von Großbau­stellen ohne Belastung der örtlichen Erddeponien beseitigt werden kann.

Für die SPD-Fraktlon sagte Kreisrat Trommer, daß auch seine Fraktion den vorgelegten Anträgen der Verwaltung bzw. des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses zustimmen werde.

Be! der Erläuterung der Vorlage hob Reg. Direktor Dr. Amberger hervor, daß es bei der nunmehr gefundenen Lösung möglich sei, auch den Verwaltungsraum Bad Herrenalb durch eine kreiseigene Deponie zu entsorgen. Gleichzeitig werde dadurch die Im Zuge einer auf Gegenseitigkeit verein­barten Entsorgung der Gemeinden Neuhausen und Tiefenbronn des Enzkrelses durch die Mülldeponie Slmmozheim jedoch wieder ln Frage gestellt. Ob und wann überhaupt ein Ausscheiden dieser Ge­meinden aus dem Einzugsgebiet der Mülldeponie Slmmozheim !m Falle des Nichtanschlusses des Verwaltungsraums Bad Herrenalb an eine Deponie des Enzkrelses erfolgen werde, bedürfe noch der näheren Prüfung, da nach dem Entwurf des Tellplans Hausmüll die Gemeinden Neuhausen und Tiefenbronn der Mülldeponie Slmmozheim zugeordnet seien. Zum Betrieb der drei Mülldeponien

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