LANDKREtS C A L W

VERHANDLUNGSNtEDERSCHRtFT

Verhandelt am

Vor dem

Vorsitzender

Anwesende Mitglieder

Normalzahl

Öffentlich

l9.2.I975

Kreistag

LR Pfeiffer

36

44

i"

§ 1

Haushattssatzung fUr das Haushattsjahr 1975 (1. Lesung)

-Vortage tt/67-

Nach den Haushattsreden des Landrats und des Kreiskdmmerers (s. Antagen) sprachen sich die Sprecher atter drei Fraktionen dafür aus, die sogenannte 1. Lesung der Haushattssatzung auch künftig beizubehatten, da dies dazu diene, die Kreisverordneten unmittetbar umfassend und direkt zu informieren.

Danach b e s c h t o ß der Kreistag einstimmig:

Der Kreistag nimmt von dem Entwurf der Haushattssatzung und des Haushattsptans 1975 Kenntnis und Uberweist ihn zur Einzetberatung an die Fachausschüsse.

Verteiler für Auszüge:

1 x Landrat

1 x Haupt- und Finanzverwaltung 1 x Rechnungsbeleg

013.32/1 1000/29.4.68 M