LANDKREtS CALW

VERHANDLUNGSNtEDERSCHRtFT

Verhandelt am

Vor dem

Vorsitzender

Anwesende Mitglieder

Normalzahl

Öffentlich

I7.l2.l973

Kreistag

LR Pfeiffer

38

44

i°

§ 4

MUÜdeponie Simmozheim;

hier: Anschtuß kreisfremder Gemeinden

-Vortage tt/24-

KV Traub hob hervor, daß namhafte Vertreter des Landkreises Kartsruhe öffenttich erktärten, daß sie keinertei tnteresse an der MüMentsorgung des Raumes Dobet - Bad Herrenatb haben. Ange­sichts dieser Sachtage mUsse der Landkreis Catw seine bisherige Bereitschaft, Gemeinden aus dem Enzkreis an die Müttdeponie Simmozheim anzuschtießen, UberprUfen. KV Traub forderte, keiner­tei Zugeständnisse in dieser Hinsicht zu machen und dem Anschtuß der Gemeinden aus dem Enz­kreis an die Müttdeponie Simmozheim insotange nicht zuzustimmen, bis nicht schrifttich die Auf­nahme der Gemeinden Bernbach, Dobet und Bad Herrenatb zugesichert sei.

KV Seewatd hob hervor, daß der Anschtuß der Gemeinden des Enzkreises an die Müttdeponie Simmozheim tatsächtich ein Probtem des gesamten Landkreises sei. So tange der Anschtuß der drei Ktostergemeinden an eine Müttdeponie im Raum tttersbach nicht endgüttig gektärt sei, dürfe der Landkreis Catw keine kreisfremden Gemeinden an die Müttdeponie Simmozheim anschtießen, da das Fassungsvermögen der Deponie nicht ersetzt werden könne. Fatts der Anschtuß der drei Ktoster­gemeinden an eine für sie standortgünstigere Müttdeponie in einem fremden Landkreis nicht zu­stande komme, müsse deshatb unbedingt eine entsprechende Kapazität freigehatten werden. An- schtießend zeigte er sich überrascht, daß dieser Punkt bereits heute auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung stehe, nachdem die Frage des Anschtusses weiterhin ungektärt sei.

Reg.Direktor Dr. Amberger wies ergänzend darauf hin, daß über die zu gründende Müttdeponie im Raum tttersbach noch Unktarheit Uber die Rechtsform bestehe, regte jedoch an, der Kreistag möge dem Anschtuß kreisfremder Gemeinden wie beantragt zustimmen, atterdings unter der Voraus­setzung, daß noch schrifttich nachzuweisen ist, daß die Gemeinden Bernbach, Dobet und Bad Herrenatb bis spätestens Oktober 1974 an die Deponie im Raum tttersbach angeschtossen werden können.

Danach b e s c h t o ß der Kreistag einstimmig:

Eine Entscheidung über den Anschtuß der Gemeinden des Enzkreises an die Müttdeponie Simmoz­heim bis zur endgüttigen Ktärung der MüMentsorgung des Raumes Dobet - Bad Herrenatb zurück- zustetten.

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