LANDKREtS C A L W

VERHANDLUNGSNtEDERSCHRtFT

Verhandelt am Vor dem

Vorsitzender

Anwesende Mitglieder

39

Normalzahl

Öffentlich

29.10.1973 KT

LR Pfeiffer

44

§ 6

Abstufung der Anschtußstrecke Ottenbronn K 25 zur Gemeindeverbindungsstraße_

- Vortage tt/16 -

Ohne Aussprache b e s c h t o ß der Kreistag einstimmig:

Die K 25 zwischen der Abzweigung der neuen Trasse und der Ortsmitte (Rathaus in Ottenbronn) wird abgestuft, sofern die Gemeinde Ottenbronn zum Ausbau dieser Strecke einen Zuschuß des Landes nach § 27 FAG in Höhe von 70 % erhött.

Verteiler für Auszüge:

1 x Haupt- und Finanzverwaltung 1 x Sachbearbeiter 061 1 x Straßenbauamt

013.32/1 1000/29.4.68 M