LANDKREtS C A L W
VERHANDLUNGSNtEDERSCHRtFT
Verhandelt am Vor dem
Vorsitzender
Anwesende Mitglieder
39
Normalzahl
Öffentlich
29.10.1973 KT
LR Pfeiffer
44
§ 6
Abstufung der Anschtußstrecke Ottenbronn K 25 zur Gemeindeverbindungsstraße_
- Vortage tt/16 -
Ohne Aussprache b e s c h t o ß der Kreistag einstimmig:
Die K 25 zwischen der Abzweigung der neuen Trasse und der Ortsmitte (Rathaus in Ottenbronn) wird abgestuft, sofern die Gemeinde Ottenbronn zum Ausbau dieser Strecke einen Zuschuß des Landes nach § 27 FAG in Höhe von 70 % erhött.
Verteiler für Auszüge:
1 x Haupt- und Finanzverwaltung 1 x Sachbearbeiter 061 1 x Straßenbauamt
013.32/1 1000/29.4.68 M