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Öffentliche Kreistagssitzung am 7.5.1973

Danach beschloß der Kreistag einstimmig folgende

Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

zu erlassen:

Auf Grund der §§ 3, 26 und 37 Abs. 2 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vom 10.10.1955 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.10.1971 (Ges.Bl. S. 400) hat der Kreistag des Land­kreises Calw am 7.5.1973 folgende erste Änderung der Hauptsatzung vom 18.9.1972 beschlossen:

§ 1 WEGFALL DES BAU- UND PLANUNGSAUSSCHUSSES

(1) ln § 5 Abs. 1 werden die Worte

"der Bau- und Planungsausschuß"

gestrichen.

(2) ln § 5 Abs. 3 werden die Worte

"dem Bau- und Planungsausschuß 10 Mitglieder des Kreistags"

gestrichen.

§2 ZAHL DER MITGLIEDER DER BE5CHL1ESSENDEN AUSSCHÜSSE ln § 5 Abs. 3 wird jeweils die Zahl "10" durch die Zahl "12" ersetzt.

§3 GESCHÄFTSKREISE DER BESCHLIESSENDEN AUSSCHÜSSE

(1 ) § 8 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:

"Der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuß ist für die Angelegenheiten aus folgenden Ge­schäftskreisen zuständig:

Haupt- und Finanzverwaltung, Rechnungsprüfung, Kreispolizeibehörde, Wahlen, Wirtschafts­förderung, Fremdenverkehr, Kreisplanung, Bauverwaltung, Straßen und Gewässer, Umwelt­schutz, Feuerwehr, Katastrophenschutz sowie im Einvernehmen mit dem Landrat für die Er­nennung, Einstellung und Entlassung von Beamten der Besoldungsgruppen A 9 - A 11 und von Angestellten der Vergütungsgruppen BAT IV bis H."

(2) §8 Abs. 2 wird gestrichen.

(3) § 8 Abs. 3 wird § 8 Abs. 2.

(4) § 8 Abs. 4 wird § 8 Abs. 3.

§ 4 INKRAFTTRETEN

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.