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Öffentliche Kreistagssitzung am 7.5.1973
Danach beschloß der Kreistag einstimmig folgende
Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
zu erlassen:
Auf Grund der §§ 3, 26 und 37 Abs. 2 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vom 10.10.1955 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.10.1971 (Ges.Bl. S. 400) hat der Kreistag des Landkreises Calw am 7.5.1973 folgende erste Änderung der Hauptsatzung vom 18.9.1972 beschlossen:
§ 1 WEGFALL DES BAU- UND PLANUNGSAUSSCHUSSES
(1) ln § 5 Abs. 1 werden die Worte
"der Bau- und Planungsausschuß"
gestrichen.
(2) ln § 5 Abs. 3 werden die Worte
"dem Bau- und Planungsausschuß 10 Mitglieder des Kreistags"
gestrichen.
§2 ZAHL DER MITGLIEDER DER BE5CHL1ESSENDEN AUSSCHÜSSE ln § 5 Abs. 3 wird jeweils die Zahl "10" durch die Zahl "12" ersetzt.
§3 GESCHÄFTSKREISE DER BESCHLIESSENDEN AUSSCHÜSSE
(1 ) § 8 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:
"Der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuß ist für die Angelegenheiten aus folgenden Geschäftskreisen zuständig:
Haupt- und Finanzverwaltung, Rechnungsprüfung, Kreispolizeibehörde, Wahlen, Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr, Kreisplanung, Bauverwaltung, Straßen und Gewässer, Umweltschutz, Feuerwehr, Katastrophenschutz sowie im Einvernehmen mit dem Landrat für die Ernennung, Einstellung und Entlassung von Beamten der Besoldungsgruppen A 9 - A 11 und von Angestellten der Vergütungsgruppen BAT IV bis H."
(2) §8 Abs. 2 wird gestrichen.
(3) § 8 Abs. 3 wird § 8 Abs. 2.
(4) § 8 Abs. 4 wird § 8 Abs. 3.
§ 4 INKRAFTTRETEN
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.