- 80
LANDKREIS C A L W
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Verhandelt am
Vor dem
Vorsitzender
Anwesende Mitglieder
Normalzahl
Öffentlich
15.7.1968
Kreistag
LR Pfeiffer
39
43
i°
§ 2
Bewilligung eines Betrags von 100 000 DM aus Mitteln des Landkreises zur Behebung der ersten Not der Unwettergeschädigten in den Gemeinden Ottenhausen und Birkenfeld
- ohne Vorlage -
Landrat Pfeiffer gab dem Kreistag den Wortlaut des Beschlusses des Kreisrats vom 11.7.1968 bekannt und sagte hierzu, daß eine rasche Hilfe notwendig sei und der Satz gelte, wer schnell helfe, helfe doppelt. Er setzte sich weiter dafür ein, die Gelder nicht bürokratisch zu verteilen. Danach beschloß der Kreistag einstimmig:
1. Zur Behebung der Not der Unwettergeschädigten in den Gemeinden Ottenhausen und Birkenfeld bewilligt der Kreistag um der Ausgleichsfunktion des Landkreises gerecht zu werden, aus Mitteln des Landkreises außerplanmäßig 100 000 DM.
2. Zur Bewirtschaftung dieses Betrags soll auf Grund von Vorschlägen der Gemeindeverwaltungen Ottenhausen und Birkenfeld dasselbe Komitee (der Landrat als Vorsitzender, seine Stellvertreter im Kreisrat sowie je ein Vertreter der beteiligten Hilfsorganisationen DRK, THW, Freiw. Feuerwehr) wie bei den vom Landrat eingerichteten Spendenkonten zuständig sein.
3. Die Deckung dieses Betrags hat entweder im Rahmen der Nachtragssatzung 1968 oder durch einen Vorgriff auf das Haushaltsjahr 1969 zu erfolgen.
Abschließend gab der Vorsitzende namens der beiden Fraktionsvorsitzenden bekannt, daß die Kreis- verordneten auf das ihnen für die heutige Sitzung zuständige Tagegeld zugunsten der Katastrophengeschädigten verzichten.
Verteiler für Auszüge:
1 x Landrat
1 x Haupt- und FinanzVerwaltung 1 x Rechnungsbeleg 1 x Sammlung (Manderbeilagen)
013.32/1 1000/29.4.68 M