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Dieser Antrag sowie der von der Verwaltung gestellte Antrag,
a) den Kreisumlagehebesatz mit Rücksicht auf die nicht gedeckten Tariferhöhungen um 0,5 Punkte, a!so auf 17,1 %zu erhöhen und
b) den § 2 der Haushaltssatzung so zu fassen, daß eine Anpassung an den noch unbekannten endgültigen Hebesatz der durchlaufenden LandesschulUmlage möglich ist
stehen nun zur Diskussion.
Calw, den 18.12.1967
Buck
Kreiskömmerer