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ZUSAMMENFASSUNG

Nach diesen Erläuterungen darf Ich zusammenfassen.

Wie Sie gesehen haben, verlagern sich die Schwerpunkte ln diesem HPlan. Die Finanzierung der Krankenhausprojekte, ohne das als Fernziel Ins Auge zu fassende neue Krankenhaus ln Calw, Ist ln seine Endphase eingetreten. Der Zuschußbedarf für die Krankenhäuser geht daher erheblich zurück

Allein diesem Umstand haben wir es zu verdanken, daß der Landkreis jetzt an die Lösung des akuten Berufsschulproblems herantreten kann. !m Hinblick auf die kurze Mietdauer für das Berufsschulgebäude ln Calw kommt der Landkreis nicht umhin, die Vorbereitungen zur Erstellung eines Berufsschulkomplexe: ln Calw energisch ln Angriff zu nehmen.

Der starke Rückgang der Schlüsselzuwelsungen

die weitere Steigerung der Personalkosten und der Landesumlagen

die Steigerung des Zuschußbedarfs für die Kreisstraßen sowie

der neu hinzugekommene Zuschußbedarf für die Krelsberufsschulen

machten es der Verwaltung unmöglich, den Entwurf des Haushaltsplans mit dem bisherigen (echten) Kreisumlagehebesatz von 16,6 % auszuglelchen.

Die Verwaltung sah sich gezwungen, dem Kreisrat eine Erhöhung der echten Krelsumlage um 2 Punkte, also auf 18,6 % vorzuschlagen. Damit würde der Landkreis den Hebesatz des Rechnungsjahres 1965 wieder erreichen und Immer noch unter dem - durch die Sonderverhältnisse des Landkreises Tübingen stark verzerrten - Durchschnittshebesatz 1967 des Regierungsbezirks Hegen.

Dieser Vorschlag fiel der Verwaltung nicht leicht, denn es Ist zur Genüge bekannt, ln welch: ange­spannten finanziellen Verhältnissen sich die Gemeinden befinden.

Wenn man aber berücksichtigt, daß der Haushalt des Landkreises und die Gemelndehaushalte !m Grunde genommen eine Einheit darstellen, sehen sich die Dinge anders an, nämlich als eine

gemeinsame Konzentration der Gemeinden auf verschiedene, noch ungelöste Gemeinschaftsaufgaben Innerhalb des Kreises,

eine Verschiebung der Gewichte zugunsten von mittelbaren Gemeinde­aufgaben, welche jetzt fällig sind, nachdem der Kreistag die Gemein­den seit dem Jahre 1962 durch eine weit unter dem Durchschnitt liegende !

Krelsumlage bewußt geschont hat.

Der Kreisrat bekannte sich Im Prinzip zu den drei krelspolltlschen Schwerpunkten dieses Haushalts, !

dem Krankenhausbau, dem Straßenbau und dem Berufsschulwesen. Er war aber der Meinung, daß die ! Verwirklichung dieses Programms zeitlich etwas ausgedehnt werden könne.

Auf Grund eingehender Vorberatungen ln 1. und 2. Lesung faßte der Kreisrat zwar nicht einstimmig aber doch mit klarer Mehrheit am 4. Dezember dieses Jahres den folgenden Beschluß:

a) Der Hebesatz der echten Krelsumlage soll wie bisher auf 16,6 % zuzüglich (durchlaufender) ;

Landesschulumlage mit 11,5%, zusammen 28,1% festgesetzt werden.

b) Der dadurch gegenüber dem Vorschlag der Verwaltung entstehende Abmange! ( 2 % aus 37,154 Mio. von 744 000 DM soll durch geringere Rücklagenzuführungen ausgeglichen werden.

d) Im übrigen soll die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan unverändert angenommen werden.