19 . 7.1965

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Anlage zu § 7

Bericht des Landrats über die 5*Legislatur- periode des Kreistags in der Kreistagssitzung

am 19. Juli 1%5

Am Ende der laufenden, der 5. Legislaturperiode des Kreistages des Landkreises Calw sollen Sie, meine Kollegen, und die Öffent­lichkeit unseres Kreises kurz nochmals zusammenfassend an die wichtigsten Ereignisse im Kreisgeschehen der vergangenen 6 Jahre und über Ihren eigenen Anteil daran erinnert werden.

1+) Sitzungen

a) Kreistag

Der Kreistag hat in den 6 Jahren der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode

16 Sitzungen mit 59 Vorlagen und 158 Beratungsgegen- ständeR

abgehalten.

b) Kreisrat

Eine besondere Aktivität hat der Kreisrat, z.T. unter erheb­lichen Zeit- und sonstigen Opfern an den Tag gelegt.

Er hat in der zu Ende gehenden Legislaturperiode 69 Sitzungen durchgeführt.

Ein Maßstab für den Umfang der Arbeit des Kreisrats mag die Zahl der Kreisratsvorlagen sein, die mit dem 1.April 1965 für alle bedeutungsvollen Tagesordnungspunkte eingeführt wurden :

Von April 1963 bis Dezember 1963 111 Vorlagen

im Jahre 1964 182 Vorlagen

im Jahre 1965 bis zur Sitzung vom

19*Juli (also bis zum heutigen Tag)-: 123 Vorlagen

das sind 416 Vorlagen in den letzten 2 1/4 Jahren und 1 290 Beratungsgegenstände während der Legislaturperiode, (durchschnittlich 20 Beratungsgegenstände pro Sitzung, darunter z.T. sehr umfangreiche Vorlagen von grundsätz­licher Bedeutung im organisatorischen und personellen Be­reich, aber auch vor allem bei den Vergaben für Kranken­haus, Straßen und Landratsamtsneubau).

c) Krankenhausverwaltungsausschuss

Der aus MitgliederRdes Kreisrats gebildete Krankenhausver- waltungsausschuss hat 17 Sitzungen in der jetzigen Legis­laturperiode durchgeführt mit 247 Beratungsgegenständen.

2.) Wichtige Amtshandlungen des Kreistags und Vorgänge im Landkreis

Der Kreistag hatte

a) über Mittelbereitstellung, Planung und Bau eines neuen Ver­waltungsgebäudes zu entscheiden

b) den Leiter des Kreissozialamtes, den Landrat,

den Leiter der Kreiskrankehhausverwaltung, den Kreispfleger,

drei gemeinsame Verwaltungsbeamte (Verwaltungsaktuare) und den Leiter des Kreisjugendamts neu zu wählen.