19 . 7.1965
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Anlage zu § 7
Bericht des Landrats über die 5*Legislatur- periode des Kreistags in der Kreistagssitzung
am 19. Juli 1%5
Am Ende der laufenden, der 5. Legislaturperiode des Kreistages des Landkreises Calw sollen Sie, meine Kollegen, und die Öffentlichkeit unseres Kreises kurz nochmals zusammenfassend an die wichtigsten Ereignisse im Kreisgeschehen der vergangenen 6 Jahre und über Ihren eigenen Anteil daran erinnert werden.
1+) Sitzungen
a) Kreistag
Der Kreistag hat in den 6 Jahren der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode
16 Sitzungen mit 59 Vorlagen und 158 Beratungsgegen- ständeR
abgehalten.
b) Kreisrat
Eine besondere Aktivität hat der Kreisrat, z.T. unter erheblichen Zeit- und sonstigen Opfern an den Tag gelegt.
Er hat in der zu Ende gehenden Legislaturperiode 69 Sitzungen durchgeführt.
Ein Maßstab für den Umfang der Arbeit des Kreisrats mag die Zahl der Kreisratsvorlagen sein, die mit dem 1.April 1965 für alle bedeutungsvollen Tagesordnungspunkte eingeführt wurden :
Von April 1963 bis Dezember 1963 111 Vorlagen
im Jahre 1964 182 Vorlagen
im Jahre 1965 bis zur Sitzung vom
19*Juli (also bis zum heutigen Tag)-: 123 Vorlagen
das sind 416 Vorlagen in den letzten 2 1/4 Jahren und 1 290 Beratungsgegenstände während der Legislaturperiode, (durchschnittlich 20 Beratungsgegenstände pro Sitzung, darunter z.T. sehr umfangreiche Vorlagen von grundsätzlicher Bedeutung im organisatorischen und personellen Bereich, aber auch vor allem bei den Vergaben für Krankenhaus, Straßen und Landratsamtsneubau).
c) Krankenhausverwaltungsausschuss
Der aus MitgliederRdes Kreisrats gebildete Krankenhausver- waltungsausschuss hat 17 Sitzungen in der jetzigen Legislaturperiode durchgeführt mit 247 Beratungsgegenständen.
2.) Wichtige Amtshandlungen des Kreistags und Vorgänge im Landkreis
Der Kreistag hatte
a) über Mittelbereitstellung, Planung und Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes zu entscheiden
b) den Leiter des Kreissozialamtes, den Landrat,
den Leiter der Kreiskrankehhausverwaltung, den Kreispfleger,
drei gemeinsame Verwaltungsbeamte (Verwaltungsaktuare) und den Leiter des Kreisjugendamts neu zu wählen.