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29.9.1964 -Nagold-
Landkreis überrdas alte Krankenhaus frei (nach eigenen!Gutdünken) verfügen, es insbesondere also auch möglichst preisgünstig veräussem kann, ohne dass deshalb aber die Förderung des Neubaus auf "Teufelshirnschale" mit einem Landeszuschuss von 25% der beitragsfähigen Kosten entfallen darf.
- 2.) Sollte wegen des Fortfalls des Junktims nach Abschn. II
Satz 2 des Min.Erlasses vom 7*7.1964 eine mündliche Verhandlung mit dem Innenministerium nötig werden, so nehmen hieran als Vertreter des Landkreises Calw neben dem Landrat teil:
Die Stellvertreter im Vorsitz des Kreistags und des Kreisrats, Kreisverordnete:- und Kreisräte K 1 e p s e r, B r e i t 1 i n g und G r o s s.
3.) Die Errichtung eines Altenpflegeheims in absehbarer Zeit wird für den Fall des Vorliegens der finanziellen und sonst nöti- ' gen Voraussetzungen ins Auge gefasst.
Auszüge: . . .
Landrat 1
Reg.Präs. 1
-Hpt.-u.Fin.Verw. 2 Krankenhausverw. 2
Anmerkung:
Die Anlagen 1 und 2 sind nur der Reinschrift und je einer Ferti-
gung der Niederschriftsauszüge beigefügt..
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