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29.9.1964 -Nagold-

Landkreis überrdas alte Krankenhaus frei (nach eigenen!Gut­dünken) verfügen, es insbesondere also auch möglichst preis­günstig veräussem kann, ohne dass deshalb aber die Förderung des Neubaus auf "Teufelshirnschale" mit einem Landeszuschuss von 25% der beitragsfähigen Kosten entfallen darf.

- 2.) Sollte wegen des Fortfalls des Junktims nach Abschn. II

Satz 2 des Min.Erlasses vom 7*7.1964 eine mündliche Verhand­lung mit dem Innenministerium nötig werden, so nehmen hieran als Vertreter des Landkreises Calw neben dem Landrat teil:

Die Stellvertreter im Vorsitz des Kreistags und des Kreisrats, Kreisverordnete:- und Kreisräte K 1 e p s e r, B r e i t 1 i n g und G r o s s.

3.) Die Errichtung eines Altenpflegeheims in absehbarer Zeit wird für den Fall des Vorliegens der finanziellen und sonst nöti- ' gen Voraussetzungen ins Auge gefasst.

Auszüge: . . .

Landrat 1

Reg.Präs. 1

-Hpt.-u.Fin.Verw. 2 Krankenhausverw. 2

Anmerkung:

Die Anlagen 1 und 2 sind nur der Reinschrift und je einer Ferti-

gung der Niederschriftsauszüge beigefügt..

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