29.9.1964 -Nagold-

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aber auch dazu nicht bereitfinden könne, dann bitte er, sich doch zu überlegen, ob der Kreis sich nicht in seinem eigenen Interesse verpflichten wolle, "in absehbarer Zeit" irgendwo , sonst innerhalb seines Gebiets ein Pflegeheim, und sei es auch nur für etwa 40 Betten, zu errichten.

c) Kreisverordneter S c h ä f f e r wies in diesem Zusammen­hang darauf hin, dass der Fremdenverkehrskreis Calw schon dadurch ein grosses Opfer gebracht habe, dass er die Ein­richtung eines Psychiatrischen Landeskrankenhauses auf dem Hofgut Lützenhardt in Hirsau hingenommen habe.

d) Im Verlauf der weiteren Beratung kam deutlich zum Ausdruck, dass der Kreistag grundsätzlich bereit ist, einen Kranken­hausneubau auf "Teufelshirnschale" unter der Voraussetzung zu beschliessen, dass dieser Bau auch dann die Förderung mit einem Landeszuschuss von 25% (vgl. oben Abs.3) erfährt, wenn das alte Krankenhaus in anderer Weise als nach Abschn. I

Nr. lc) des Min.Erlasses vom 7*7.1964 weiterverwendet wird.

e) Was diese Weiterverwendung angeht, so erklärte Kreisverord­neter Breitling als Bürgermeister der Stadt Nagold, "dass diese bereit wäre, zu geeignetem Zeitpunkt mit dem Landkreis in Verhandlungen über den Kauf des alten Krankenhauses ein­zutreten". Reg.Med.Dir. Dr. Bauer deutete an, dass auch das Land u.U. Interessent für dieses Haus wäre. Aus der Mitte des Kreistags kam jedoch zum Ausdruck, dass und warum es sehr- wahrscheinlich nicht im Interesse der Stadt Nagold gelegen wäre, wenn das Land das alte Krankenhaus erwerben würde.

(16) Auf Antrag des Vorsitzenden wurde schliesslich -bei Nr. 1 ohne Gegenstimme bei einer Stimmenthaltung, bei Nr. 2 und 3 ein­stimmig-

beschlossen:

1.) Dem Neubau eines Kreiskrankenhauses in Nagold als Schwer­punktkrankenhaus II. Ordnung auf dem von der Stadt Nagold angebotenen Gelände "Teufelshirnschale" wird grundsätzlich zugestimmt. Dabei wird jedoch davon ausgegangen, dass der