29.9.1964 -Nagold-
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aber auch dazu nicht bereitfinden könne, dann bitte er, sich doch zu überlegen, ob der Kreis sich nicht in seinem eigenen Interesse verpflichten wolle, "in absehbarer Zeit" irgendwo , sonst innerhalb seines Gebiets ein Pflegeheim, und sei es auch nur für etwa 40 Betten, zu errichten.
c) Kreisverordneter S c h ä f f e r wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Fremdenverkehrskreis Calw schon dadurch ein grosses Opfer gebracht habe, dass er die Einrichtung eines Psychiatrischen Landeskrankenhauses auf dem Hofgut Lützenhardt in Hirsau hingenommen habe.
d) Im Verlauf der weiteren Beratung kam deutlich zum Ausdruck, dass der Kreistag grundsätzlich bereit ist, einen Krankenhausneubau auf "Teufelshirnschale" unter der Voraussetzung zu beschliessen, dass dieser Bau auch dann die Förderung mit einem Landeszuschuss von 25% (vgl. oben Abs.3) erfährt, wenn das alte Krankenhaus in anderer Weise als nach Abschn. I
Nr. lc) des Min.Erlasses vom 7*7.1964 weiterverwendet wird.
e) Was diese Weiterverwendung angeht, so erklärte Kreisverordneter Breitling als Bürgermeister der Stadt Nagold, "dass diese bereit wäre, zu geeignetem Zeitpunkt mit dem Landkreis in Verhandlungen über den Kauf des alten Krankenhauses einzutreten". Reg.Med.Dir. Dr. Bauer deutete an, dass auch das Land u.U. Interessent für dieses Haus wäre. Aus der Mitte des Kreistags kam jedoch zum Ausdruck, dass und warum es sehr- wahrscheinlich nicht im Interesse der Stadt Nagold gelegen wäre, wenn das Land das alte Krankenhaus erwerben würde.
(16) Auf Antrag des Vorsitzenden wurde schliesslich -bei Nr. 1 ohne Gegenstimme bei einer Stimmenthaltung, bei Nr. 2 und 3 einstimmig-
beschlossen:
1.) Dem Neubau eines Kreiskrankenhauses in Nagold als Schwerpunktkrankenhaus II. Ordnung auf dem von der Stadt Nagold angebotenen Gelände "Teufelshirnschale" wird grundsätzlich zugestimmt. Dabei wird jedoch davon ausgegangen, dass der