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29.9.1964 -Nagold-

(oben Nr. 3) umfasst, wie Bürgermeister Breitling bei der Besich­tigung ausführte, 3,2 ha, davon stadteigen etwa 1,5 ha.

(2) Der Landrat leitete die Beratung mit einer fast einstündigen Rede ein, die als Anlage 1 beigefügt ist.

(3) Auf entsprechende Anfragen aus der Mitte des Kreistags erklär­te Reg.Med.Dir. Dr. Bauer, dass der Landkreis mit einem Landes­beitrag von 25% der beitragsfähigen. Kosten auf jeden Fall rechnen könne. Im Krankenhausbau seien fast alle Kosten, mit Ausnahme des Grunderwerbs, beitragsfähig. Er glaube/ sagen zu können, dass die % aus mindestens 90% der Gesamtkosten, berechnet werden.

II. Calw

(4) Architekt Dipl.-Ing. Breitling, Tübingen, erläuterte seine verschiedenen Pläne anhand von -auf eine Leinwand projizierten- Lichtbildern. Die Pläne und die Erklärungen des Architekten dazu waren den Kreisverordneten schon am 24.9.19.64- in einer als Beila­ge der Vorlage Nr. A/24/64 angeschlossenen Mappe übersandt wor­den.

(5) Zu Beginn der ausgedehnten Aussprache wies der Vorsitzende darauf hin, die Frage, ob nicht ein so weitgehender Ausbau des Kreiskrankenhauses Calw am alten Platz vorgenommen, werden sollte, dass es seiner Eigenschaft als Schwerpunktkrankenhaus I. Ordnung in jeder Beziehung gerecht wird, müsse deshalb gründlich über­legt werden, weil auf diese Weise gegenüber einem völligen Neubau an anderer Stelle 15-20 Mill. DM gespart werden könnten. Dabei sei allerdings zu bedenken, dass sich bei einer solchen grossen Lö­sung zwar ein Neubau an anderer Stelle in den nächsten 10-20 Jahren erübrigen würde, dass damit aber auch keine Möglichkeit einer nochmaligen Erweiterung am alten Platz mehr bestünde. Es frage sich daher, ob es nicht doch richtiger wäre, bis zur Erstel­lung eines Neubaus auf einem anderen Platz nur eine Ubergangsre­gelung zu treffen. Schon die für ein solches Provisorium von Architekt Breitling vorgeschlagene einfachste Lösung koste jedoch 3 Mill. DM, was ihm dafür äher zuviel erscheine.

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